Landtag Brandenburg Drucksache 6/11640 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.06.2019 / Ausgegeben: 25.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4594 des Abgeordneten Günter Baaske (SPD-Fraktion) Drucksache 6/11434 Haushaltssituation der Stadt Treuenbrietzen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In einem offenen Brief vom 5.4.2019 wirft die Ortsvorsteherin des Ortsteils Frohnsdorf (Stadt Treuenbrietzen) dem Land Brandenburg u. a. vor, die Stadt mit ihren Haushaltsproblemen allein zu lassen. So könne die Stadt auch notwendige Eigenanteile nicht aufbringen. 1. In welcher Höhe hat die Stadt Treuenbrietzen in diesem Jahrzehnt Fördermittel und Bedarfszuweisungen erhalten? zu Frage 1: Die Stadt Treuenbrietzen hat in dem benannten Zeitraum Fördermittel und Bedarfszuweisungen in Höhe von 18.717.382,15 Euro erhalten. 2. In welcher Höhe wurden Bedarfszuweisungen für Investitionen bereitgestellt? zu Frage 2: Der Stadt wurden Bedarfszuweisungen für Investitionen in Höhe von 2.710.187,45 Euro bereitgestellt. 3. Konnte die Stadt Mittel aus dem KInvFG in Anspruch nehmen? Wenn ja, in welcher Höhe? zu Frage 3: Die Stadt nahm Mittel aus dem KInvFG in Höhe von 1.439.219 Euro in Anspruch . 4. Konnte die Stadt Mittel aus dem KIP in Anspruch nehmen? Wenn ja, in welcher Höhe? zu Frage 4: Die Stadt konnte Mittel aus dem KIP in Höhe von 1.741.575,53 Euro in Anspruch nehmen. 5. Es wird immer wieder über einen Antrag der Stadt als finanzschwache Kommune aus dem Jahr 2011 gesprochen. Worum geht es bei diesem Antrag und warum gibt es dazu keine Entscheidung? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11640 - 2 - zu Frage 5: Es handelt sich hierbei um einen Antrag der Stadt Treuenbrietzen auf Gewährung von Bedarfszuweisungen gemäß § 16 Abs. 1 BbgFAG wegen Hochverschuldung vom 14.11.2011. Die Stadt hat in den Jahren 2001 bis 2011 Bedarfszuweisungen in Höhe von 3.994.352 Euro zur Sanierung des Haushaltes erhalten. In dem letzten Bescheid vom 20.12.2011 wurde festgelegt, dass der Antrag vom 14.11.2011 erst nach Vorlage des Jahresabschlusses 2011 bearbeitet werde. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2011 wurde mit Schreiben vom 20.05.2015 übersandt. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Bedarfszuweisungen nicht zu einer Verbesserung der Haushaltssituation geführt haben und die Stadt keine eigenen Konsolidierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Haushaltssituation ergriffen hat. Daher wurde von der Stadt die Übersendung eines durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen tragfähigen und nachhaltigen Haushaltssicherungskonzeptes erbeten, das den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 63 Absatz 5 BbgKVerf entspricht und die in diesem Schreiben gegebenen Hinweise berücksichtigt. Nachfolgend hat am 16.11.2017 ein Gespräch im MIK mit dem Bürgermeister und der Kämmerin der Stadt sowie der unteren Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises stattgefunden. In diesem Gespräch wurden der Stadt die Ausgestaltung des erforderlichen Haushaltssicherungskonzeptes sowie mögliche Konsolidierungspotenziale erläutert. Eine Übersendung der Unterlagen ist nicht erfolgt. Vielmehr teilte die untere Kommunalaufsichtsbehörde am 11.06.2018 mit, dass der Haushalt der Stadt für das Haushaltsjahr 2018 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 14,4 Mio. Euro und einen Zahlungsmittelbestand in Höhe von 13,7 Mio. Euro ausweise. Dies rührte daher, dass die Stadt einen Verkaufserlös für den Verkauf des Stadtwaldes in Höhe von 17 Mio. Euro als Ertrag verbucht hatte. Die Stadt hat damit ihren Fehlbetrag zum 31.12.2017 in Höhe von ca. 4,3 Mio. Euro abgebaut und eine entsprechende Rücklage aufgebaut. Damit war der Haushaltsausgleich erreicht und die Stadt wäre in der Lage, den Kassenkreditbestand in voller Höhe zu tilgen. Da die Stadt nunmehr nicht mehr notleidend war, konnte die Gewährung der Bedarfszuweisung nicht erfolgen. Der Verkauf des Stadtwaldes wurde im Jahr 2018 nicht realisiert und die Stadt hat für das Haushaltsjahr 2019 ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt. Vor der Gewährung von Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsfonds sind die Kommunen verpflichtet, alle Erträge und Einzahlungen vollständig zu realisieren (z. B. Vermögensveräußerung) sowie die Aufwendungen und Auszahlungen auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Die Stadt Treuenbrietzen verfügt über veräußerbares Vermögen. Sofern sie dieses Vermögen veräußert, kann sie den Haushaltsausgleich wieder darstellen und den Kassenkredit zurückführen. Sie ist somit nicht notleidend. 6. Aus welchem Jahr datiert der letzte vollständige Jahresabschluss der Stadt Treuenbrietzen ? zu Frage 6: Der letzte geprüfte Jahresabschluss der Stadt Treuenbrietzen, der der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde vorliegt, ist der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012.