Landtag Brandenburg Drucksache 6/11642 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.06.2019 / Ausgegeben: 25.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4591 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11428 Aktueller Stand zu illegalen Abfallansammlungen im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Nach bisherigen Angaben der Landesregierung sind in Brandenburg über 155 illegale Abfallansammlungen bekannt, die in die Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt (65), des Landesbergamtes (23) oder der Landkreise (67) fallen (vgl. Drucksachen 6/4338, 6/7294 und 6/9123). Mit Stand vom 9.07.2018 gelten von den 65 Abfallansammlungen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt (LfU) 13 als beräumt und 17 als teilweise beräumt. Von den 23 illegalen Abfallansammlungen in Zuständigkeit des Landesbergamtes (LBGR) gelten 2 als saniert. Zu den illegalen Abfallansammlungen , für die die Landkreise verantwortlich sind, konnte die Landesregierung keine weiteren Angaben machen. Die vorliegende Kleine Anfrage soll einen aktuellen Überblick über die illegalen Abfallansammlungen im Land Brandenburg, den Stand der Untersuchungen, Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen geben. Vorbemerkung der Landesregierung: Im Juli 2018 wurden bei der Beantwortung der KA 3603 (Drucksache 6/9123) zusätzlich zu den in der Antwort zur KA 2901 (Drucksache 6/9123) aufgeführten 65 Standorten hinaus u.a. die Firma J. Wacht in Lönnewitz sowie die Firma Streubel Tiefbau in Herzberg als neu hinzugekommene Standorte benannt. Diese Standorte fallen in den Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt. Mit Stand vom 09.07.2018 bestanden demnach 67 Standorte mit Abfallansammlungen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt. Von den 24 illegalen Abfallansammlungen in Zuständigkeit des Landesbergamtes gelten 5 als saniert. Frage 1: Sind der Landesregierung seit Juli 2018 neue illegale Abfallansammlungen bekannt geworden, die im Zuständigkeitsbereich des LfU, LBGR oder der Landkreise fallen? Wenn ja, um welche handelt es sich, welche illegalen Abfälle lagern dort und welche Erkenntnisse zur Gefahr für Mensch und Umwelt liegen der Landesregierung vor? zu Frage 1: Seit Juli 2018 sind der Landesregierung folgende weitere illegale Abfallablagerungen bekannt geworden: Fa. Sonne Recycling GmbH in Hennersdorf (Landkreis EE): 30.000 t ballierte Ersatzbrennstoffe BAK GmbH in Boblitz (Landkreis Oberspreewald-Lausitz): 10.000 t Bauschutt Landtag Brandenburg Drucksache 6/11642 - 2 - URD Sedlitz GmbH in Sedlitz (Landkreis Oberspreewald-Lausitz): 54.000 t (Klärschlamm -)Kompost KWC Regenerative Energien Limited & Co. KG in Demerthin (Landkreis Prignitz): 620 t Schlacken/Aschen, Bauschutt/Boden, Altholz Fuhrbetrieb Loske (jetzt Holger von Prillwitz) in Halenbeck/Rohlsdorf (Landkreis Prignitz ): 50.000 t Bodenaushub, Baumischabfälle Fa. Klaus Schilling in Werbig (Landkreis Märkische-Oderland): 24.000 t Boden, Bauschutt B.K.E. Brandenburgische Kompost & Erden GmbH in Beeskow, OT Oegeln (Landkreis Oder-Spree): 18.000 t Klärschlammkompost Maik Freninetz Kunststoffrecycling in Eisenhüttenstadt (Landkreis Oder-Spree): 400 t Kunststoffabfälle, teilweise versetzt mit Brandabfällen In diesen Fällen laufen Verwaltungsverfahren, um die Beräumung und Entsorgung der Abfälle bzw. die erforderlichen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen gegenüber den privatwirtschaftlich Pflichtigen (Anlagenbetreiber, Grundstücksbesitzer, Zulieferer) durchzusetzen - im Insolvenzfall auch durch die behördliche Inanspruchnahme der hinterlegten Sicherheitsleistung. Der Landesregierung liegen aktuell keine Hinweise darauf vor, dass von den abgelagerten Abfällen eine Gefahr für die Schutzgüter ausgeht. Ebenso liegen ihr keine Informationen über neu hinzugekommene Anlagen vor, die in den Zuständigkeitsbereich der Landkreise fallen. Frage 2: Gab es seit Ende Juli 2018 neuere Gefährdungsabschätzungen oder Untersuchungen zu den illegalen Abfallansammlungen im Zuständigkeitsbereich des Landes und wenn ja, welche sind das und was waren jeweils die Ergebnisse? Frage 3: Gab es Standorte, bei denen ein Grundwassermonitoring seit diesem Zeitpunkt neu eingeführt oder das Monitoring erweitert wurde? Wenn ja, um welche Standorte handelt es sich? Frage 4: Gab es Standorte, bei denen das Grundwassermonitoring bedenkliche Ergebnisse erbracht hat? Wenn ja, um welche Standorte handelt es sich und welche weitere Maßnahmen wurden veranlasst? zu den Fragen 2 bis 4: Tagebau Germendorf III (Landkreis Oberhavel): Derzeit erfolgt eine vertiefende Gefährdungsabschätzung durch den Unternehmer. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Kiessandtagebau Markendorf (Landkreis Teltow-Fläming): Das Grundwassermonitoring wurde um eine Grundwassermessstelle erweitert. Neue gutachterliche Aus- und Bewertung zu den laufenden Grundwassermonitorings (Gefährdungsabschätzung ) liegen nicht vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11642 - 3 - Im Zuge des Landtagsbeschlusses „Illegale Abfalllager in Brandenburg - Sicherung, Sanierung und Beräumung konsequent fortsetzen“ (Drucksache 6/9916-B) wird derzeit die Priorisierungsrangfolge der Abfalllager in der Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt (LfU) aktualisiert. Hierfür erfolgt auch eine Begutachtung von bislang nicht bewerteten Standorten. Die Ergebnisse werden Ende Juni erwartet. Frage 5: Gab es seit Juli 2018 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Landes, in denen die ehemaligen Anlagenbetreiber mittlerweile haftbar gemacht werden konnten? Wenn ja, um welche handelt es sich? zu Frage 5: Ja. Die Anlage Firma Streubel Tiefbau GmbH in Herzberge wurde inzwischen durch den Anlagenbetreiber komplett beräumt. Frage 6: In welchem Umfang und für welche konkreten Maßnahmen wurden die vom Land zur Verfügung gestellten Finanzmittel in 2018 bisher eingesetzt und welche weiteren Ausgaben sind für das Jahr 2019 noch geplant (bitte auflisten)? zu Frage 6: Für folgende Maßnahmen wurden vom Land zur Verfügung gestellte Finanzmittel in 2018 verwendet: AIKON Recycling GmbH in Jänickendorf (Landkreis Teltow-Fläming): Rückbau Asbestabfälle , Erarbeitung des Sanierungskonzeptes; Kosten: 23.931,73 € Brutto Fläming Sortieranlagen GmbH in Neuendorf (Landkreis Potsdam-Mittelmark): Beräumung , Bauüberwachung; Kosten: 3.315.368,63 € Brutto ABH Service GmbH in Fürstenberg/Havel (Landkreis Oberhavel): Erstellung Entsorgungskonzept ; Kosten: 17.587,57 € Brutto Ehemaliger Baggerbetrieb Kleißner in Neustadt/Dosse (Landkreis Ostprignitz-Ruppin): Kosten: 32.458,67 € Brutto Ehemaliges Reifenlager Klaus Meixner in Oelsig (Landkreis Elebe-Elster): Kosten: 4.084,50 € Brutto. Die für 2019 vorgesehenen Maßnahmen befinden sich noch in der Abstimmung. Für Maßnahmen in unter Bergaufsicht stehenden Tagebauen ist eine Aufstellung der Finanzmittelverwendung zum Ende 2019 vorgesehen. Frage 7: Wie viele und welche illegale Abfallansammlungen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt bzw. des Landesbergamtes sind mittlerweile komplett bzw. teilweise beräumt worden? Gibt es hier Änderungen zum Stand vom Juli 2018? zu Frage 7: Im Zuständigkeitsbereich des LfU sind mittlerweile 15 Anlagenstandorte komplett beräumt und 19 teilweise beräumt. Neben der in der Antwort zu Frage 5 erwähnten Beräumung der Anlage Firma Streubel Tiefbau GmbH in Herzberge durch den Betreiber erfolgte seit Juli 2018 die Beräumung des Abfalllagers Fläming Sortieranlagen GmbH in Neuendorf mit Landesmitteln. Seit Juli 2018 erfolgten Teilberäumungen in den Anlagen AIKON Recycling GmbH in Jänickendorf (Asbestabfälle), ONUS in Schwedt, TEW Transport und Erden GmbH in Eisenhüttenstadt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11642 - 4 - Im Zuständigkeitsbereich des Landesbergamtes erfolgte der illegale Einbau von Abfällen in den Tagebauen in der Regel durch Vermischen und Abdecken mit Boden und Bauschutt . Bei mit Boden verbundenen Abfällen ist eine Gefährdungsabschätzung durchzuführen , aus deren Ergebnis erforderliche Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen resultieren . Eine Beräumung und Entsorgung einzelner Abfallfraktionen erfolgt nur im Einzelfall. Insgesamt erfolgten Entsorgungen an 7 Standorten im Zuständigkeitsbereich des Landesbergamtes . Frage 8: Welche Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen laufen seit Juli 2018 und welche sollen im Jahr 2019 noch abgeschlossen werden? zu Frage 8: Folgende Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen laufen seit Juli 2018: Bernd Reif Transporte-Baustoffhandel-Abrisse in Schlunkendorf (Landkreis Potsdam- Mittelmark): Qualifizierte Abdeckung, Teilentsorgung (Gelber Sack); Abschluss voraussichtlich 2021. JKST Janicke Kies- und Sand Transport GmbH in Vietznitz (Landkreis Havelland): Entsorgung Schredderrückstände, Kombinationsabdichtung Baustellenabfälle, Separierung Althölzer mit Entsorgung/Einbau Restmaterialien; Abschluss voraussichtlich 2023. Im Jahr 2019 ist kein Abschluss einer Sicherungs- und Sanierungsmaßnahme vorgesehen . Frage 9: Gab es Änderungen bei der Priorisierung der geplanten Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen ? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen? zu Frage 9: Es gab keine Änderungen bei der Priorisierung der geplanten Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen.