Landtag Brandenburg Drucksache 6/11663 6. Wahlperiode Eingegangen: 26.06.2019 / Ausgegeben: 01.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4596 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11438 Kastellanhaus in Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Das Kastellanhaus, erbaut 1730, gehört zum Ensemble des Jagdschlosses Stern und steht seit fast 30 Jahren leer. Kulturministerin Dr. Martina Münch hat nun erklärt: „Ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung im Stiftungsrat die Erhaltung und Sanierung des Kastellanhauses am Jagdschloss Stern im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen wird“. Das kulturhistorische Denkmal befindet sich im Eigentum der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG). Dr. Martina Münch ist stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende der SPSG. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Pläne hat die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) für das Kastellanhaus? Zu Frage 1: Es ist gesetzlicher Auftrag der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin -Brandenburg, die ihr übergebenen Kulturgüter zu erhalten, zu pflegen, zu bewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Da das Gebäude für eine museale Präsentation oder für eine Eigennutzung durch die Stiftung nicht benötigt wird, möchte die Stiftung das Gebäude an Dritte vermieten bzw. verpachten. 2. In welchem baulichen Zustand befindet sich das Kastellanhaus? Zu Frage 2: Das Kastellanhaus ist insgesamt erheblich sanierungsbedürftig. Da sich die Gebäudehülle und das Dach allerdings in einem relativ guten baulichen Zustand befinden, gilt es vorerst als gesichert. 3. Wie hoch sind nach Einschätzung der Landesregierung die Sanierungskosten für das Kastellanhaus? Zu Frage 3: Die Sanierungskosten werden auf etwa 1,5 Mio. Euro geschätzt, wobei diese letztlich vom konkreten Nutzungs- und Sanierungskonzept abhängig sein werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11663 - 2 - 4. Die SPSG bewertet laut Presseberichterstattung eine öffentliche oder gastronomische Nutzung als nicht umsetzbar. Inwiefern teilt die Landesregierung diese Einschätzung? Zu Frage 4: Die Bestandssituation im Gebäudeinneren entspricht nach Einschätzung der SPSG nicht den gesetzlichen Anforderungen etwa an die Deckenhöhe oder an Fluchtwege in gastronomisch genutzten Gebäuden. Zudem ist die für einen wirtschaftlichen Betrieb maßgebliche Zahl an Sitzplätzen sehr gering. Entsprechende An- und Umbauten seien nur eingeschränkt und unter hohem auch finanziellem Aufwand möglich. Die Landesregierung hat keinen Anlass, an dieser Darstellung zu zweifeln. 5. Eine gastronomische Nutzung der nachweislich ältesten Schankwirtschaft Potsdams sei nur eine mögliche Option, so Kulturministerin Dr. Martina Münch. Welche anderen Nutzungsoptionen hält die Landesregierung für möglich? Zu Frage 5: Nutzungsvarianten sind im Rahmen des Erhaltungsauftrages der Stiftung mit Nutzungsinteressenten zu entwickeln. Eine Vorfestlegung auf eine gastronomische Nutzung wäre auch angesichts der in der Antwort zu Frage 4 geschilderten Umstände kontraproduktiv . 6. Ministerin Dr. Münch hat erklärt, sie unterstütze das Kastellanhaus „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“. Welche Möglichkeiten sind hier konkret gemeint? Zu Frage 6: Die Landesregierung unterstützt die SPSG unter anderem im Rahmen ihrer Arbeit im Stiftungsrat. 7. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung darüber hinaus mit Blick auf die Sanierung / Erhalt des Kastellanhauses ergreifen? Zu Frage 7: Aufgrund des relativ soliden baulichen Zustandes der Gebäudehülle sind derzeit keine Maßnahmen seitens der Landesregierung geplant.