Landtag Brandenburg Drucksache 6/11674 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.06.2019 / Ausgegeben: 03.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4608 des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11486 Interessenvertretung der Gefangenen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Nach § 113 des Brandenburgischen Justizvollzugsgesetzes soll den Gefangenen ermöglicht werden, Vertretungen zu bilden. Diese können in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, die sich ihrer Eigenart nach für eine Mitwirkung eignen, Vorschläge und Anregungen an die Anstalt herantragen. Diese sind mit der Vertretung zu erörtern. Frage 1: Welche weiteren Reglungen zur Bildung von Interessenvertretungen gibt es? zu Frage 1: Zu § 113 des Brandenburgischen Justizvollzugsgesetzes wurden Ausführungsvorschriften durch das Justizressort erlassen. Nach diesen ist eine Mitwirkung der Interessenvertretungen lediglich an Personal- und Sicherheitsangelegenheiten ausgeschlossen , die ehrenamtliche Tätigkeit der Interessenvertreter wird vorgegeben und es werden persönliche Ausschlussgründe für die Mitwirkung von Gefangenen in der Interessenvertretung benannt. Den Anstaltsleitungen wird aufgegeben, die nähere Ausgestaltung durch eine Wahlordnung und durch Statute für die Organe der Interessenvertretung zu regeln. Die Anstaltsleitungen haben entsprechende Anstaltsregelungen getroffen. Für die Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel liegt aktuell eine solche nur in einer Entwurfsfassung vor. Frage 2: Wie werden die Gefangenen bei der Bildung solcher Interessenvertretungen von den Anstaltsleitungen und dem Ministerium unterstützt? zu Frage 2: Die Unterstützung der Interessenvertretungen obliegt den einzelnen Justizvollzugsanstalten . Die Gefangenen werden durch diese durch die Hausordnungen und Aushänge in den Abteilungen über die Möglichkeit der Bildung einer Interessenvertretung informiert. Ansprechpartner für Angelegenheiten der Interessenvertretung der Gefangenen werden benannt. Geeignete Besprechungsräume und Materialien werden zur Verfügung gestellt. In einzelnen Justizvollzugsanstalten werden „Briefkästen“ zur Kontaktaufnahme mit den Interessenvertretern vorgehalten. Die Anstaltsleitungen führen regelmäßige Besprechung mit den Interessenvertretungen durch. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11674 - 2 - Frage 3: In welchen JVA des Landes gibt es Interessenvertretungen der Gefangenen? Zu Frage 3: Interessenvertretungen der Gefangenen sind in den Justizvollzugsanstalten Cottbus-Dissenchen, Luckau-Duben und der Justizvollzugsanstalt Nord Brandenburg, Teilanstalt Wriezen, gebildet. In der Justizvollzugsanstalt Nord Brandenburg, Teilanstalt Neuruppin-Wulkow, hatte sich in der ersten Jahreshälfte 2018 eine Gefangeneninteressenvertretung konstituiert, die sich zum Ende des Jahres 2018 mit Entlassung der gewählten Interessenvertreter und mangels mitwirkungswilliger anderer Gefangener aufgelöst hat. Eine Neuauslobung ist aktuell geplant. In der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel existiert eine Interessenvertretung der Gefangenen zurzeit nicht, da sich nur ein Gefangener bereit erklärt hatte, an einer solchen mitzuwirken. Von allen Justizvollzugsanstalten wird beklagt, dass, insbesondere im Vollzug kurzer Freiheitsstrafen, nur eine eingeschränkte Bereitschaft der Gefangenen bestehe, an einer Interessenvertretung der Gefangenen mitzuwirken. Frage 4: Wenn es Interessenvertretungen gibt, auf welche Sachverhalte bezogen sich dann die Vorschläge und Anregungen? Zur Frage 4: Primäre Themen der Interessenvertretungen sind die allgemeinen Lebensbedingungen in den Justizvollzugsanstalten, insbesondere Fragestellungen der Anstaltsverpflegung , des Einkaufs, der Kommunikation mit Bezugspersonen, der Haftraumausstattung , aber auch solche von Sport-, Freizeit- sowie sonstigen Betreuungsangeboten, ferner der Gestaltung von bestimmten Räumlichkeiten.