Landtag Brandenburg Drucksache 6/11686 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.07.2019 / Ausgegeben: 08.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4607 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11481 Umsetzung des Deutschland-Taktes in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 7. Mai 2019 den zweiten Entwurf des Zielfahrplans des Deutschland -Taktes für das Jahr 2030 inkl. Fern-, Nah- und Güterverkehr vorgelegt. Seitens des Bundes wird das Ziel verfolgt, bis zum Jahr 2030 die Zahl der Fahrgäste zu verdoppeln und zudem mehr Güter auf die Schiene zu bringen. Dem Deutschland-Takt kommt dabei die Aufgabe zu, die Qualität des Zugverkehrs zu verbessern und einen abgestimmten Zugfahrplan für ganz Deutschland zu ermöglichen. In den zweiten Entwurf sind zahlreiche Rückmeldungen, insbesondere von Ländern und Aufgabenträgern eingeflossen. Angesichts dessen ist es verwunderlich, dass aus Brandenburger Sicht erhebliche Defizite bestehen . 1. Wie bewertet die Landesregierung den zweiten Entwurf des Zielfahrplans des Deutschland -Taktes mit Blick auf das Land Brandenburg? zu Frage 1: Positiv bewertet die Landesregierung, dass die Fernverkehrsanbindungen sowohl auf den Hauptachsen Berlin - Hamburg, Berlin - Hannover - Rhein/Ruhr, Berlin - Erfurt - München/Frankfurt zu einem Halbstundentakt verdichtet als auch der Taktverkehr in der Fläche ausgeweitet werden, z. B. in den Relationen Berlin – Oranienburg - Rostock, Berlin - Eberswalde - Prenzlau - Stralsund, Berlin - Angermünde - Stettin, Berlin - Frankfurt (Oder) - Warschau/Danzig/Breslau, Berlin - Elsterwerda - Dresden und Berlin - Potsdam - Brandenburg a. d. Havel - Magdeburg. Hierdurch wird die Anbindung des Landes Brandenburg an den Fernverkehr gegenüber dem heutigen Angebot deutlich verbessert. Im Regionalverkehr wurden weitgehend die Planungen aus dem Landesnahverkehrsplan 2018 übernommen. In den Zielfahrplan aufzunehmen sind insbesondere noch die Infrastrukturprojekte in der Lausitz innerhalb des "Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen", die Ergebnisse des Moderationsverfahrens Wustermark sowie die ergänzende Darstellung des Berliner S-Bahn-Netzes. Ebenso ist sicherzustellen, dass neue Erkenntnisse aus dem Projekt i2030 noch in den Entwurf des Deutschland-Taktes einfließen können. 2. In welcher Form hat sich das Land Brandenburg an der Erstellung des zweiten Entwurfs konkret beteiligt (Bitte präzise darstellen, wann Rückmeldungen mit welchem Inhalt geleistet wurden)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11686 - 2 - zu Frage 2: Der erste Gutachterentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) von Oktober 2018 wurde den Bundesländern Mitte November 2018 vorgestellt. Eine abgestimmte Stellungnahme der Länder Berlin und Brandenburg wurde am 19. Dezember 2018 durch den VBB beim Bundesverkehrsministerium eingereicht. Inhaltlich sind in der gemeinsamen Stellungnahme der Länder Berlin und Brandenburg die aus dem LNVP 2018 bekannten Zielstellungen berücksichtigt. Darüber hinaus wird der Deutschland-Takt in der Arbeitsgruppe 1 des Zukunftsbündnisses Schiene behandelt. Neben dem Zielfahrplan werden hier auch noch die weitergehenden Herausforderungen zur Umsetzung des Deutschland-Taktes erörtert, wie z. B. Schienenwegeausbauplanung und - finanzierung sowie Weiterentwicklung des Organisations- und Rechtsrahmens. Der Zwischenbericht der Arbeitsgruppe wurde vom BMVI veröffentlicht. 3. Aus welchem Grund ist im zweiten Entwurf die Potsdamer Stammbahn nicht mehr enthalten , obwohl diese im ersten Entwurf noch Bestandteil des Zielfahrplanes war? zu Frage 3: Der erste Gutachterentwurf sah zwar die Potsdamer Stammbahn vor, jedoch ohne Einbindung in den zentralen Berliner Nord-Süd-Fernbahntunnel. Vom Gutachter wurde damals die dichte Belegung des Tunnels mit anderen Zügen als Begründung genannt , warum die Züge der Potsdamer Stammbahn nicht in den Nord-Süd-Fernbahntunnel eingebunden werden können. Dadurch hätten die Fahrgäste von den Halten entlang der Potsdamer Stammbahn keine direkte Anbindung in das Berliner Zentrum erhalten. Die Erörterung des neuen Gutachterentwurfes mit den Ländern erfolgte am 12. Juni 2019. Der Gutachter berichtete nochmals, dass eine Einbindung der Potsdamer Stammbahn in den Nord-Süd-Fernbahntunnel aufgrund der Trassenbelegung nicht umgesetzt werden konnte und daher vom Gutachter eine Realisierung der Stammbahn als S-Bahn unterstellt wurde. Dies geht aus den veröffentlichten Unterlagen nicht hervor, da eine Darstellung des Zielfahrplans der Berliner S-Bahn fehlt. Hierzu besteht weiterer Erörterungsbedarf in den länderspezifischen Gesprächen. 4. Nach monatelangem Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus Wustermark und einem erfolgreichen Moderationsverfahren hatte die Landesregierung erst kürzlich von ihrem Vorhaben Abstand genommen, den RB 21 auf dem Weg zwischen Potsdam und Spandau an Wustermark vorbei zu führen. Weshalb ist im zweiten Entwurf des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt nun doch wieder vorgesehen, dass der RB 21 am Bahnhof Wustermark vorbeifährt? zu Frage 4: Entsprechend der im Bericht zum Moderationsverfahren genannten langfristigen Lösung (4.3) setzt sich das Land Brandenburg beim Bund für eine weitere Verbesserung der Infrastruktur auf der sogenannten Lehrter Stammbahn, um baldmöglichst einen 30-Minuten-Takt des RE4 mit Halt in Wustermark nach Berlin zu ermöglichen, sowie für einen weiteren Ausbau der Schieneninfrastruktur zwischen Potsdam-Golm und Wustermark sowie des Bahnhofs Elstal (Stellwerk, Bahnsteig) ein. 5. Wird sich die Landesregierung bis zur Vorstellung des endgültigen Zielfahrplans des Deutschland-Taktes dafür einsetzen, dass die aus Brandenburger Sicht bestehenden Defizite beseitigt werden und insbesondere die Potsdamer Stammbahn sowie der Halt des RB 21 in Wustermark aufgenommen werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11686 - 3 - zu Frage 5: Ja, vergleiche auch die Antworten zu den Fragen 1, 3, 4, 7 und 8. 6. Falls ja, wann werden dementsprechende Initiativen ergriffen? zu Frage 6: Das Bundesverkehrsministerium hat am 12. Juni 2019 zu einer Regionalrunde mit den Vertretern der Bundesländer eingeladen. Den Ländern wurde der zweite Gutachterentwurf vorgestellt und das weitere Vorgehen besprochen. Im Nachgang wird es zeitnah länderspezifische Klärungsgespräche mit den Gutachtern des BMVI geben. 7. Wie sollen die Forderungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Bahnverkehrs im Süden Brandenburgs, die sich im Rahmen der der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen “ ergeben, noch in den Zielfahrplan für den Deutschland-Takt Eingang finden? Werden dabei die langen Fahrzeiten und schlechten Anschlüsse noch verbessert? zu Frage 7: Die Landesregierung hat bereits in der Stellungnahme zum ersten Gutachterentwurf auf die Erfordernisse der Verbesserung des Bahnverkehrs in Südbrandenburg hingewiesen, z.B. durch den Ausbau der Strecken Lübbenau - Cottbus, Cottbus - Forst, Cottbus - Görlitz, Cottbus - Dresden und Cottbus - Leipzig. Von Seiten des BMVI wurde damals noch auf die laufende Abstimmung innerhalb der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ verwiesen. Im Rahmen der Regionalrunde ist daher auch der weitere Umgang mit den nun vorliegenden Empfehlungen für das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ zu klären. Von Seiten des Landes Brandenburg wird hier eine Überarbeitung des Zielfahrplans eingefordert werden. 8. Es war bisher Konsens, dass Regionallinien in Berlin möglichst „durchgebunden“ sind, d.h. möglichst nicht in Berliner Bahnhöfen enden und wenden. Mit dem Entwurf des Deutschland-Takt-Fahrplans wenden pro Stunde 19 Züge an Berliner Bahnhöfe ohne Durchbindung. Ist das von der Landesregierung so gewollt? Falls ja, aus welchen Gründen ? zu Frage 8: Nein. Nach Aussage der Gutachter ergibt sich das Enden von Zügen innerhalb des Landes Berlin aus begrenzten Trassen- und Fahrzeugkapazitäten sowie Netzinfrastrukturen . Hierzu sind weitere Abstimmungen mit dem BMVI, dem Gutachter und dem Land Berlin zu führen.