Landtag Brandenburg Drucksache 6/11687 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.07.2019 / Ausgegeben: 08.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4610 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) Drucksache 6/11488 Nachfragen zu den Drucksachen 6/2484 „Tafeln in Brandenburg“ und 5/2899 „Tafeln in Brandenburg“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Aufgrund des langen Zeitraums der mittlerweile zwischen den Beantwortungen der Kleinen Anfrage 990 vom 13. August 2015 bzw. der Kleinen Anfrage 1072 vom 03.02.2011 und heute liegt, ergeben sich Fragen im Hinblick auf den aktuellen Sachstand. Ich frage die Landesregierung: 1. Haben sich seit 2015 Veränderungen ergeben im Hinblick darauf wie viele „Tafeln“ und ähnliche Organisationen es aktuell im Land Brandenburg gibt und wo diese verortet sind? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kommunen. zu Frage 1: Nach deren Selbstverständnis sind Tafeln selbständige und vom Staat unabhängig wirkende Organisationen der Zivilgesellschaft, denen die handlungsleitende Idee zugrunde liegt, dass es in Deutschland einen großen Überfluss an Lebensmitteln gibt und doch nicht alle Menschen ihr ausreichendes tägliches Brot haben. Durch Hilfe zur Selbsthilfe sorgen ehrenamtlich Tätige für einen Ausgleich. Die von den Tafeln vor der Vernichtung bewahrten und an Bedürftige verteilten Lebensmittel sind eine sinnvolle Ergänzung der staatlichen Leistungen für die soziale Sicherung. Zu den Tafeleinrichtungen bzw. Tafel-ähnlichen Organisationen erhebt die Landesregierung keine eigenen Daten, im Übrigen gibt es hierzu auch keine Rechtsgrundlage. Die Beantwortung der Frage erfolgt daher auf Grundlage der im Internet veröffentlichten Angaben des Bundesverbands Tafel Deutschland e. V. Demnach ist die Anzahl der Tafeleinrichtungen im Land Brandenburg seit 2015 um zwei auf 42 gestiegen. Hinsichtlich der Tafelstandorte registrierte der Bundesverband seit 2015 den Wegfall der Tafeln in Wittstock (Ostprignitz-Ruppin) und Welzow (Spree-Neiße) sowie die Eröffnung von Tafeln in Lübben (Dahme-Spreewald), Bad Freienwalde (Märkisch-Oderland) und Drebkau (Spree-Neiße) sowie eines zweiten Tafelvereins in Perleberg (Prignitz). Auf Grundlage der Veröffentlichungen des Bundesverbands Tafel Deutschland e. V. ergibt sich hinsichtlich der Tafeln im Land Brandenburg das nachfolgende Bild. Zu den Tafelähnlichen Organisationen gibt es keine belastbaren Zahlen: Landtag Brandenburg Drucksache 6/11687 - 2 - Landkreis / kreisfreie Stadt Anzahl Standort Brandenburg an der Havel 1 Brandenburg an der Havel Cottbus 1 Cottbus Frankfurt (Oder) 1 Frankfurt (Oder) Potsdam 1 Potsdam Barnim 2 Bernau, Eberswalde Dahme-Spreewald 3 Königs Wusterhausen, Luckau, Lübben Elbe-Elster 3 Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Herzberg Havelland 3 Falkensee, Nauen, Rathenow Märkisch-Oderland 2 Strausberg, Bad Freienwalde Oberhavel 2 Oranienburg, Zehdenick Oberspreewald-Lausitz 2 Großräschen, Senftenberg Oder-Spree 4 Beeskow, Eisenhüttenstadt, Erkner, Fürstenwalde Ostprignitz-Ruppin 1 Neuruppin Potsdam-Mittelmark 2 Beelitz, Bad Belzig Prignitz 4 Perleberg (2x), Pritzwalk, Wittenberge Spree-Neiße 4 Forst, Peitz, Spremberg, Drebkau Teltow-Fläming 3 Jüterbog, Luckenwalde, Zossen Uckermark 3 Angermünde, Prenzlau, Schwedt (Oder) Größtenteils betreiben die Tafeln zusätzlich Lebensmittelausgabestellen in verschiedenen Orten der näheren Umgebung. 2. Wie unterstützt das Land Brandenburg die Tafeln und ähnliche Organisationen, bzw. die übergeordneten Trägervereine seit 2015? Welche Förderzwecke werden konkret mit welchen Zuweisungen des Landes gefördert? Wie hoch ist die finanzielle Förderung? zu Frage 2: Tafeln und Tafel-ähnliche Organisationen sind Einrichtungen der Zivilgesellschaft . Seitens der Landesregierung wird die dort getätigte Arbeit ausdrücklich anerkannt und unterstützt. Allein das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie förderte die Arbeit der Tafeln seit 2015 mit Mitteln der Lotto-Konzessionsabgabe in Höhe von ca. 320.000 Euro. Davon wurden Kosten von ca. 278.800 Euro für die Anschaffung von 18 kostenintensiven Kühlfahrzeugen übernommen, 18.900 Euro wurden aufgewendet für den Erwerb des Tiefkühlaggregates eines Tafel-Logistikzentrums, 15.000 Euro für den Umbau von Räumlichkeiten einer Tafel, ca. 5.300 Euro für den Erwerb von zwei Kühlzellen sowie ca. 2.500 Euro für die Ausstattung einer Lebensmittelausgabestelle. Zusätzlich hatte sich die Staatskanzlei mit 34.900 Euro an den Kosten für die Anschaffung von vier Kühlfahrzeugen beteiligt. 3. Wie hat sich die Zahl der Ausgabestellen für 1. Lebensmittel, 2. Kleidung, 3. Möbel und 4. sonstige Verbrauchsgegenstände in Brandenburg seit dem Jahr 2012 entwickelt? Bitte nach Landkreisen und Kommunen aufschlüsseln. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11687 - 3 - zu Frage 3: Die Landesregierung verfügt über keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung .