Landtag Brandenburg Drucksache 6/11688 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.07.2019 / Ausgegeben: 08.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4616 des Abgeordneten Wolfgang Roick (SPD-Fraktion) Drucksache 6/11507 Flächen für Blühstreifen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Diskussion um den Erhalt der Insekten ist in vollem Gange. Die Bedeutung ist unbestritten und eine notwendige Unterstützung auch. Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft plant derzeit die Förderung von ca. 6.000 ha Blühstreifen. Diese werden hauptsächlich zu Lasten von landwirtschaftlichen Produktionsflächen gehen. Es gibt in einem Energieland wie Brandenburg zahlreiche Hoch- und Mittelspannungsleitungen oder auch Gasleitungen, unter denen weder Land- noch Forstwirtschaft betrieben werden kann. Diese könnten sich sehr gut als Blühstreifen eignen, um nicht Produktionsflächen zu nutzen. 1. Gibt es eine Flächenübersicht zu den durch Leitungen überspannten bzw. durch Gasleitungen genutzten Flächen? 2. Würden sich diese Flächen als Blühstreifen eignen? zu Frage 1 und 2: Der Landesregierung liegt keine Übersicht zu durch Leitungen überspannten bzw. durch Gasleitungen genutzten Flächen vor. 3. Ist es geplant, bei der Förderung möglichst keine Produktionsflächen zu fördern? zu Frage 3: Das neue Programm zur Förderung von Blüh- und Ackerrandstreifen soll einen Beitrag zu mehr Biodiversität in der Agrarlandschaft leisten. Daher sind intensiv genutzte Ackerstandorte Ziel der Förderung. Mit dem neuen Förderprogramm soll zielgerichtet u. a. auf das Thema Insektenschutz in der Landwirtschaft reagiert werden. Darüber hinaus wird auf den Beschluss des Landtages Brandenburg „Farbe und Vielfalt auf dem Acker - Blühstreifen als Agrarumweltmaßnahme förderfähig gestalten“ vom 28. September 2017 (Drs. 6/7426-B) verwiesen, mit dem der Landtag die Landesregierung auffordert, ein spezielles Förderprogramm zur weiteren Ausdehnung von Blühstreifen und -flächen auf landwirtschaftlichen Flächen im Interesse der Artenvielfalt (Biodiversität) für die neue EU- Förderperiode zu ermöglichen. Diese Aufforderung setzt die Landesregierung mit dem vorgelegten Programm zur Förderung von Blüh- und Ackerrandstreifen um.