Landtag Brandenburg Drucksache 6/11689 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.07.2019 / Ausgegeben: 08.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4609 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) Drucksache 6/11487 „Fridays for Future“ in Frankfurt (Oder) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Nachdem sich am 3. Mai 2019 in Frankfurt (Oder) zur ersten „Fridays for Future“- Demonstration der Stadt etwa 150 Schüler versammelten, fand dort am 24. Mai 2019 ab 10:30 Uhr die zweite Veranstaltung dieser Bewegung mit etwa 100 Schülern statt. Sie erhielt Unterstützung durch Oberbürgermeister René Wilke (Die Linke). T. Z., Schulleiter der Waldorfschule Frankfurt (Oder), erklärte den Besuch der „Friday for Future“-Demonstrationen für die Schüler als regulären Unterrichtstag. Bestrafungen seien somit nicht vorgesehen. 1. Welche Schulen nahmen an den Klima-Demonstrationen am 3. und 24. Mai 2019 in Frankfurt (Oder) teil? Zu Frage 1: Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Demonstrationen wird durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht zentral erfasst. Daher ist keine Aussage möglich, von welchen Schulen - außer den benannten - Schülerinnen und Schüler an Demonstrationen teilgenommen haben. 2. Wie ist es für die Landesregierung mit § 41 des Brandenburgischen Schulgesetzes vereinbar , wenn die Teilnahme an einer außerschulischen Demonstration durch einen Schulleiter als regulärer Unterrichtstag für die Schüler deklariert wird? Zu Frage 2: Grundsätzlich begrüßt es die Landesregierung, dass sich die Schülerinnen und Schüler politisch als auch gesellschaftlich engagieren. Dazu gehört auch das Verständnis für das konkrete Anliegen, eine nachhaltige Umweltpolitik zu fordern und auf die Gefahren des Klimawandels aufmerksam zu machen. Bei Kenntnisnahme der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern obliegt es den Schulen zu klären, inwieweit die Teilnahme an den Demonstrationen als schulische Veranstaltung (z. B. im Rahmen von Projekttagen und/oder Exkursionen) gegeben war. Den Schulleitungen stehen bei unentschuldigtem Fernbleiben einzelne Erziehungsmaßnahmen zur Verfügung, die nach pädagogischem Ermessen zur Anwendung kommen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11689 - 2 - 3. Welche Konsequenzen trug die Teilnahme an der Demonstration und das unentschuldigte Fehlen einiger Schüler des Gauß-Gymnasiums Frankfurt (Oder) am 3. Mai 2019 mit sich, da von der Schulleitung betont wurde, Demonstrationen nicht als Freistellungsgrund zu genehmigen? Zu Frage 3: Die Schülerinnen und Schüler vom Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium Frankfurt (Oder), die am 3. Mai 2019 an der Demonstration teilgenommen haben, erhielten die entstandenen Fehlzeiten auf dem Zeugnis vermerkt. An diesem Tag waren jedoch keine verbindlichen Leistungen zu erbringen. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler wurden auf Anweisung der Schulleiterin durch die Klassenleiterinnen bzw. Klassenleiter sowie die Tutorinnen und Tutoren informiert und auf die Einhaltung der Schulpflicht ihrer Kinder hingewiesen . Des Weiteren wurden auch die Elternvertreter und der Schulkonferenzvorsitzende in Kenntnis gesetzt. 4. Welche Maßnahmen erwägen die Landesregierung und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport für jene Schulen umzusetzen, die einem pädagogischen Einwirken auf Schüler (nach § 41 BbgSchulG) nicht nachkommen und stattdessen das Fehlen am Unterricht durch eine Demonstrationsteilnahme befördern? Zu Frage 4: Hier sei auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Welche Maßnahmen wurden von Schulen bzw. Schulbehörden aufgrund unentschuldigten Fehlens von Schülern in Frankfurt (Oder) umgesetzt? Zu Frage 5: Das grundgesetzlich verankerte Recht, an öffentlichen Versammlungen teilzunehmen , findet für Schülerinnen und Schüler seine Grenzen in den gesetzlichen Bestimmungen zur Schulpflichterfüllung. Daher werden die Schülerinnen und Schüler durch die Teilnahme an den Demonstrationen nicht von der Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht befreit. Die Schulleitung vor Ort reagiert bei der Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an Demonstrationen jedoch nach ihrem pädagogischen Ermessen. Des Weiteren kann das Engagement für den Klimaschutz auch durch andere Maßnahmen in der Schule und außerhalb der Unterrichtszeit erfolgen. Hier begrüßt die Landesregierung die vielfältigen Aktionen der Schulen in Brandenburg, die durch Projekte, Podiumsdiskussionen und andere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen in und außerhalb der Schulen, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, sich mit Themen des Umweltschutzes oder des Klimawandels zu beschäftigen. 6. Wie erfolgreich erachtet die Landesregierung das bisherige pädagogische Einwirken von Schulen sowie die Maßnahmen des Ministeriums auf die verbreitete Verletzung der Schulpflicht durch außerschulische Demonstrationsteilnahmen in Frankfurt (Oder)? Zu Frage 6: Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Demonstrationen wird durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht erfasst. Gleiches gilt für die Erfassung , aus welchen Gründen Schülerinnen und Schüler am Unterricht unentschuldigt fehlen. Daneben sei auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen.