Landtag Brandenburg Drucksache 6/11694 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.07.2019 / Ausgegeben: 08.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4612 der Abgeordneten Klara Geywitz (SPD-Fraktion) Drucksache 6/11498 Studiengang „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Anfang kommenden Jahres werden die Absolventinnen und Absolventen des 2016er Jahrgangs des landeseigenen Studiengangs „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“ erfolgreich ihren Abschluss an der Technischen Hochschule Wildau erlangen. Da es sowohl aus ökonomischer als auch aus fachlicher und altersstruktureller Sicht im Interesse der gesamten Landesverwaltung sein sollte, die Beamtenanwärterinnen und -anwärter langfristig zu binden, frage ich die Landesregierung: 1. Werden alle Studierenden ein Übernahmeangebot vom Land erhalten? zu Frage 1: Auch wenn ein Rechtsanspruch auf Übernahme in den öffentlichen Dienst gem. § 25 Absatz 3 Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Dienst (APOgD) nicht besteht, ist beabsichtigt, alle Anwärterinnen und Anwärter, die den Vorbereitungsdienst mit gutem Erfolg abschließen, in den Landesdienst zu übernehmen. 2. Liegen bereits konkrete Bedarfsmeldungen brandenburgischer Dienststellen vor und wenn ja, von welchen? 3. Welche Ressorts erhalten welche Anzahl an Absolventinnen und Absolventen? (m. d. B. u. Auflistung nach Ministerialebene und nachgeordnetem Bereich) zu den Fragen 2 und Frage 3: Die aktuelle Abfrage bei den Ressorts Anfang des Jahres ergab einen höheren Bedarf als die tatsächliche Anzahl der Studierenden. Im Ergebnis der Abstimmung mit den Ressorts ist folgende Verteilung vorgesehen: Behörde gemeldeter Bedarf Verteilung Davon nachgeordneter Bereich Stk 1 1 MIK 16 9 7 MdJEV 1 0 MdF 3 2 1 MWE 1 1 MIL 4 5 4 MBJS 2 1 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11694 - 2 - Behörde gemeldeter Bedarf Verteilung Davon nachgeordneter Bereich MASGF 2 1 MWFK 3 1 1 MLUL 2 2 4. In welchem Dienstverhältnis wird eine Übernahme erfolgen? zu Frage 4: Die Einstellungsbehörden des Landes Brandenburg entscheiden eigenständig darüber, in welchem Dienstverhältnis eine Übernahme erfolgen wird. Es ist davon auszugehen , dass die meisten Ressorts eine Übernahme in das Beamtenverhältnis anstreben. 5. Gibt es konkrete Weiterbildungsansätze (z. B. Masterstudiengang), wie Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs mittelfristig in den Laufbahnen des gehobenen und höheren Dienstes entwickelt werden sollen und wann ggf. mit einer Implementierung dieser Weiterbildungsansätze zu rechnen ist? zu Frage 5: Den Absolventinnen und Absolventen stehen alle Weiterbildungsmöglichkeiten , die für Beschäftigte der Landesverwaltung vorgesehen sind, offen. Die Einrichtung eines Masterstudiengangs befindet sich derzeit noch in der Abstimmung zwischen Land, Kommunen und der TH Wildau.