Landtag Brandenburg Drucksache 6/11696 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.07.2019 / Ausgegeben: 08.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4620 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11514 Sicherheit der Schulwege in Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landeshauptstadt plant in diesem Jahr mehrere Schulwegsicherungsmaßnahmen. So sollen Beleuchtungsanlagen erneuert und neue Mittelinseln gebaut werden (siehe PNN vom 21.05.2019: „Potsdam will Schulwege sicherer machen“). In den letzten Jahren waren die Unfallzahlen auf Potsdamer Schulwegen wieder gestiegen, auch auf Landesstraßen wie der Heinrich-Mann-Allee (siehe Drucksache 6/8364). „Seit 1991 sind im Land Brandenburg 341 Kinder im Straßenverkehr getötet worden , fast 11.000 wurden schwer verletzt. Es liegt daher weiter im hohen Landesinteresse, dass auch künftig dem Unfallgeschehen und der Unfallverhütung der Kinder größte Aufmerksamkeit entgegengebracht wird.“, erklärt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (siehe „Grundsätze zur Förderung von Maßnahmen zur baulichen Schul- und Spielwegesicherung im Land Brandenburg vom 01.10.2018“, in: https://www.ls.brandenburg.de/media_fast/4055/Grunds%C3%A4tze%20Schul%20und%2 0Spielwegesicherung%202018.16621853.pdf). 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Sicherheit der Schulwege in der Landeshauptstadt Potsdam? zu Frage 1: Die Beurteilung der Situation der Schulwege in der Stadt Potsdam obliegt der Stadt. 2. Die Stadt Potsdam plant keine Schulwegesicherung an den von der Landesregierung für 2010 - 2017 aufgeführten Unfallschwerpunkten (siehe Drucksache 6/8364). Wie beurteilt die Landesregierung diesen Sachverhalt? zu Frage 2: Bei den in der Drucksache 6/8364 aufgeführten Örtlichkeiten handelt es sich um Unfallstellen im Straßennetz der Stadt Potsdam, jedoch nicht um Unfallhäufungsstellen . Diese sind im „Gemeinsamer Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Organisation, zu den Zuständigkeiten und Aufgaben von Verkehrsunfallkommissionen im Land Brandenburg“ (https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-221399) definiert. Unabhängig davon haben die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und die zuständige Polizeiinspektion im Rahmen einer Sondersitzung der Verkehrsunfallkommission Anfang 2018 die vorhandenen Unfalldaten aus den letzten 5 Jahren umfassend untersucht und ausgewertet. Da- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11696 - 2 - bei konnte durch das Gremium festgestellt werden, dass ein leichter Anstieg der absoluten Unfallzahlen im Jahr 2017 auf dem gesamten Weg zwischen Wohnort und Schule zu verzeichnen ist. Im Nahbereich der Schulen sind jedoch keine signifikanten Unfallauffälligkeiten im Verkehrsgeschehen registriert worden. Im Ergebnis der Beratung wurde festgestellt, dass keinerlei Unfallhäufungen im Zusammenhang mit dem Weg der Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet Potsdam existieren. Des Weiteren wurde im Jahr 2018 das Schulwegsicherungskonzept der LHP aus dem Jahr 2009 fortgeschrieben. Auch in diesem Zusammenhang wurden die polizeilichen Unfallstatistiken aus den Jahren 2013-2016 detailliert ausgewertet. Es konnten im Ergebnis keine Erkenntnisse gewonnen werden, dass sich an konkreten Örtlichkeiten Unfälle mit Kindern/Jugendlichen häufen. Nach Auskunft der Stadt Potsdam wurden im Rahmen dieses Konzeptes Ortsbesichtigungen mit allen notwendigen Akteuren (Schulleitungen, Elternvertretern, Polizei, Straßenverkehrsbehörde und -baulastträger sowie z.T. weitere Sachverständige) durchgeführt und im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass alle Schulstandorte mit Primarstufe und alle Schulwege im direkten Schulumfeld als sicher eingestuft werden können. Dennoch wurden knapp 60 Maßnahmen definiert, die vorrangig präventiv wirken oder den Komfort (subjektives Sicherheitsempfinden der Kinder o.Ä.) erhöhen sollen. Die im Folgenden aufgeführten umfangreicheren Maßnahmen aus dem Konzept werden im Rahmen einer abgestimmten Prioritätenliste durch die Stadt Potsdam abgearbeitet. Dabei sind folgende Maßnahmen in den nächsten Jahren zur Umsetzung vorgesehen: Schule Standort Maßnahme Beginn Planung Umsetzung Waldorfschule Erich‐ Weinert‐ Str. 5 Neubau des fehlenden Gehweges vor der Schule 2019 2020 Neue Grundschule Potsdam Flotowstr. 10 Gehegverbreiterung zwischen Schule und Patrizierweg (momentan Versuchsbetrieb Einbahnstraße ) 2020 Montessouri Oberschule Schlüterstr. 2‐4 Bau Beleuchtungsanlage auf dem Weg hinter dem Schulgelände entlang der Gartenkolonie 2019 2019 Errichtung einer Lichtsignalanlage am Kaiserbahnhof 2020 2021 Regenbogen‐ schule Ketziner Str. 90 Aufbringen thermoplastischer Fahrbahnmarkierung "Achtung Kinder" 2019 2019 Karl‐ Foerster‐ Schule Kirschallee 172 Aufstellflächen am Knoten Pappelallee/ Kirschallee vergrößern 2019 2020 Änderung der Phasenstruktur für separate Linksabbiegeführung 2019 2019 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11696 - 3 - Grundschule im Kirchsteigfeld Liese‐ Meitner‐ Str. 4‐6 Bau einer Querungshilfe Knoten Dorothea‐ Schneider Str./ Marie‐ Hannemann‐ Str., Einbau Poller auf Gehweg vor Ärztehaus Dorothea‐ Schneider Str. 2019 2019 Grundschule am Griebnitzsee/ Katholische Marienschule Domstraße Vollsignalisierung Knotenpunkt August-Bebel-Straße / Rudolf- Breitscheid-Straße / Karl-Marx- Straße mit Umbau der Zufahrt Karl-Marx-Straße 2018 2020 Rosa Luxemburg Grundschule Burgstraße Herstellung Gehweg vor Seniorenheim (Lückenschluss Schulweg ) 2019 2020 3. Wann geschahen im Jahr 2018 a. wie viele Schulwegunfälle b. an welchen Stellen in der Landeshauptstadt Potsdam? (Bitte einzeln aufführen) zu Frage 3: Die Polizei registrierte für das Jahr 2018, folgende Anzahl an Verkehrsunfällen auf Schulwegen in der Landeshauptstadt Potsdam: Straßenname Anzahl Verkehrsunfälle auf Schulwegen Datum Auf dem Kiewitt 1 06.11.2018 Baumschulenweg 1 16.05.2018 Benzstraße 1 20.12.2018 Berliner Straße 2 02.02. / 21.06.2018 Breite Straße 3 08.05. / 24.08. / 25.09.2018 Christophorusweg 1 09.03.2018 Dortustraße 1 07.06.2018 Drewitzer Straße 2 25.01. / 08.06.2018 Feuerbachstraße 1 24.04.2018 Friedrich-Engels-Straße 2 28.06. / 27.11.2018 Geschwister-Scholl-Straße 1 24.04.2018 Große Weinmeisterstraße 1 13.12.2018 Hans-Thoma-Straße 1 11.10.2018 Heinrich-Mann-Allee 2 05.11. / 06.12.2018 Helene-Lange-Straße 1 22.05.2018 Hubertusdamm 1 03.12.2018 Humboldtstraße 1 06.06.2018 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11696 - 4 - Jägerallee 1 15.01.2018 Karl-Gruhl-Straße 1 23.11.2018 Ketziner Straße 1 17.07.2018 Lindenstraße 1 24.05.2018 Nedlitzer Straße 1 06.11.2018 Schopenhauerstraße 1 14.09.2018 Zeppelinstraße 1 19.09.2018 Zum Kirchsteigfeld 1 09.05.2018 Eine Statistik, zu Unfällen auf Schulwegen, die über diese Verkehrsunfälle hinausgeht (z.B. Stürze etc.) liegt der Landesregierung nicht vor. 4. Laut Antwort der Landesregierung (siehe DS 6/8364) wird die Schulwegesicherung im Rahmen vorhandener Förderprogramme unterstützt. Welche Maßnahmen zur Schulwegesicherung sind förderfähig, welche nicht? zu Frage 4: Die Förderfähigkeit von Maßnahmen ergibt sich aus den Grundsätzen zur Förderung von Maßnahmen zur baulichen Schul- und Spielwegesicherung im Land Brandenburg . Diese sind auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg veröffentlicht. Grundsätzlich werden Wege gefördert, die sich zwischen Wohnorten und Schulen bzw. Freizeiteinrichtungen befinden. Des Weiteren werden Wege zwischen Schulbus-haltestellen und Wohnstätten bzw. Schulen gefördert. Förderfähig sind dabei insbesondere: - Gehwege, Radwege und gemeinsame Geh- und Radwege einschließlich der Errichtung der Beleuchtung für diese Wege - Brücken für Fußgänger und Radfahrer - Querungshilfen wie Mittelinseln, Fußgängerlichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwegen - Einrichtungen zur Verkehrsberuhigung wie Aufpflasterungen, Fahrbahnversätze bzw. Beseitigung von Sichtbehinderungen - Bau und Ausbau von Haltestellen und Wendeschleifen für den freigestellten Schülerverkehr . Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die der allgemeinen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse oder vorrangig der touristischen Erschließung dienen. 5. Inwiefern hat die Stadt Potsdam für die geplanten Sicherungsmaßnahmen eine Landesförderung beantragt? zu Frage 5: Es liegen aktuell keine Anträge vor. 6. Welche beantragten Maßnahmen der Stadt Potsdam wurden von der Landesregierung als förderfähig bewilligt? 7. Welche von der Stadt Potsdam gestellten Förderanträge wurden abgelehnt? 8. Wie hoch sind die bewilligten Fördersummen für die geplanten Sicherungsmaßnahmen im Einzelnen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11696 - 5 - zu den Fragen 6 bis 8: 2018 wurden keine Maßnahmen beantragt. Für 2019 wurden noch keine Anträge gestellt.