Landtag Brandenburg Drucksache 6/11700 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.07.2019 / Ausgegeben: 09.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4613 der Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/11503 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 4261 - Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) im Beratungsnetzwerk „Tolerantes Brandenburg" Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Wie die Landesregierung mitteilte, erhalten die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) seit 1996 Zuwendungen vom Land Brandenburg. Seit 2006 sind die RAA aber nur noch ein offenbar nicht mehr selbst rechtsfähiger Geschäftsbereich des Vereins „Demokratie und Integration Brandenburg e.V.“. Bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang vor allem die bereitgestellten Fördermittel für „schulbegleitende Maßnahmen in den Niederlassungen“, die sich seit mindestens 2007 konstant bei über 660.000 Euro pro Haushaltsjahr bewegen. Diese Förderung der „schulbegleitenden Maßnahmen in den Niederlassungen“ setze sich nach Auskunft der Landesregierung aus Sachkosten sowie aus Vollzeitäquivalenten in Form von zugewiesenen Lehrerstellen an die RAA zusammen. Das wirft neue Fragen auf. Überdies ist in der RAA-Niederlassung Cottbus die für die Linkspartei engagierte V. W. als sogenannte Schulberaterin tätig. Sie bezieht öffentlich Position gegen die AfD, folgt auf Facebook dem „antifaschistischen“ Magazin „Mindful“, der Seite „Antifa Pöbel Aktion 161“ und der linksextremen Musikgruppe „Ausschreitung“ (Auszug aus deren Texten: „Dieses System ist zum Kotzen und scheiße“ und „Gegen den Staat, ja gegen das Land/Mit dem Knüppel in unserer Hand“). Vorbemerkung der Landesregierung: Die Aussage, dass es sich bei den Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) „nur noch um einen offenbar nicht rechtsfähigen Geschäftsbereich des Vereins Demokratie und Integration Brandenburg e.V.“ handelt, ist nicht zutreffend. Die Außenstellen bilden, wie bereits in der Kleinen Anfrage 4261, DS 6/10828 (Antwort auf Frage 2) dargelegt, einen Arbeitsbereich des Vereins Demokratie und Integration Brandenburg e.V. Somit sind auch alle sechs Niederlassungen der RAA Brandenburg Teil des Demokratie und Integration Brandenburg e. V.. Frage 1: Wer beantragt für die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie seit 2006 die Fördermittel, wenn es sich dabei nach Mitteilung der Landesregierung nur noch um einen offenbar nicht rechtsfähigen Geschäftsbereich des Vereins „Demokratie und Integration Brandenburg e.V.“ handelt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11700 - 2 - Zu Frage 1: Die Fördermittel werden eigenständig durch die RAA Brandenburg, die sich in Trägerschaft des Demokratie und Integration Brandenburg e.V. befindet, beantragt. Frage 2: Wie erfolgt die „Zuweisung“ von Lehrkräften, die sich im Dienst des Landes Brandenburg befinden, an die RAA konkret? Insoweit wird insbesondere um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a. An welchen Rechtsträger erfolgt die sogenannte Zuweisung? b. Werden tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte gleichermaßen „zugewiesen“? (Bitte nach dem jeweiligen prozentualen Anteil anhand der Zuweisungszahlen seit 2007 bis heute je Kalenderjahr ausweisen.) c. Schließen die Lehrkräfte im Rahmen der „Zuweisung“ an die RAA einen gesonderten Vertrag mit den RAA oder deren Trägerverein? d. Müssen sich Lehrkräfte für eine solche „Zuweisung“ bewerben? e. Welche Voraussetzungen - beispielsweise nachgewiesenes politisches Engagement - müssen Lehrkräfte für eine „Zuweisung“ an die RAA mitbringen? f. Spielt eine mögliche Parteizugehörigkeit bei der Zuweisungsentscheidung eine Rolle? g. Wer trifft die Entscheidung darüber, ob eine Lehrkraft den RAA zugewiesen wird? h. Handelt es sich bei der „Zuweisung“ um eine unentgeltliche Arbeitnehmerüberlassung? i. Für welchen Zeitraum erfolgt regelmäßig eine „Zuweisung“ von Lehrkräften an die RAA? Zu Frage 2a: Die Zuweisung der Lehrkräfte erfolgt an die RAA Brandenburg in Trägerschaft des Demokratie und Integration Brandenburg e.V.. Zu Frage 2b: Da das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) nicht personalaktenführende Stelle der Lehrkräfte ist, liegen ihm für den angegebenen Zeitraum keine Daten vor. Die Erhebung der erforderlichen Daten bei den vier staatlichen Schulämtern wäre außerordentlich aufwändig und ist binnen der Frist für die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht realisierbar. Zu Frage 2c: Die Zuweisung der Lehrkräfte erfolgt auf Grundlage der Zielvereinbarung zwischen dem MBJS, der Staatskanzlei des Landes Brandenburg und dem Arbeitsbereich der RAA Brandenburg des Demokratie und Integration Brandenburg e.V.. Einen gesonderten Vertrag schließen die Lehrkräfte nicht ab. Zu Frage 2d: Grundsätzlich erfolgt die Zuweisung nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens . Der entsprechende Ausschreibungstext wird zuvor zwischen der RAA Brandenburg mit dem MBJS abgestimmt, wobei das zuständige Staatliche Schulamt einbezogen wird. Zu Frage 2e: Die Voraussetzungen für einen Einsatz bei der RAA Brandenburg orientieren sich ausschließlich an den Aufgaben. Erwünscht sind u. a. Erfahrungen in Fragen demokratischer und vielfaltsorientierter Schulentwicklung (entsprechend den KMK-Beschlüssen) zur Demokratie- und Menschenrechtsbildung, Teamfähigkeit, Methoden- und Kommunikationskompetenz sowie die Befähigung zur Durchführung von Lehrkräftefortbildungen. Zu Frage 2f: Nein. Zu Frage 2g: Die Zuweisung wird durch das jeweils zuständige Staatliche Schulamt als personalaktenführende Stelle ausgesprochen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11700 - 3 - Zu Frage 2h: Nein. Zu Frage 2i: Die Zuweisungen der Lehrkräfte erfolgen jeweils für ein Schuljahr und können verlängert werden. Frage 3: Nehmen an die RAA zugewiesene Lehrkräfte neben ihren Aufgaben bei den RAA dann auch noch ihre regulären Tätigkeiten an der jeweiligen Schule wahr? (Falls dem nicht so sein sollte, warum nicht?) Zu Frage 3: Ja, weil die Lehrkräfte in der Regel nur mit einem Anteil ihrer Pflichtstunden der RAA Brandenburg zugewiesen werden. Frage 4: Wie viele Lehrkräfte sind gegenwärtig den RAA zugewiesen? Zu Frage 4: Im Schuljahr 2018/2019 sind der RAA Brandenburg zehn Lehrkräfte als Schulberaterinnen und Schulberater zugewiesen worden. Frage 5: Nehmen Lehrkräfte, die den RAA zugewiesen waren, im Anschluss an ihre „Zuweisung “ besondere Aufgaben an ihren Schulen wahr? Zu Frage 5: Nein, eine Übertragung besonderer Aufgaben aufgrund einer beendeten Tätigkeit bei der RAA Brandenburg durch die Schulleitung erfolgt nicht. Frage 6: Welchen Mehrwert sieht die Landesregierung in der „Zuweisung“ von staatlichen Lehrkräften an einen politisch tätigen, privaten Akteur des Beratungsnetzwerks „Tolerantes Brandenburg“? Zu Frage 6: Gemäß § 20 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes kann Beamtinnen und Beamten mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit bei einer anderen Einrichtung zugewiesen werden, wenn öffentliche Interessen dies erfordern. Das öffentliche Interesse an der Zuweisung der betreffenden Lehrkräfte an die RAA ist darin begründet, dass aufgrund der Expertise und der Sachkenntnis, die sie sowohl als Lehrkraft als auch in ihrer Rolle als Schulberaterin und Schulberater vereinen, die Schulen in ihrer Arbeit durch Fortbildungen, Workshops, Beratungen sowie im Rahmen von Projekten unterstützen können. Dies trifft insbesondere auf die im Brandenburgischen Schulgesetz genannten übergreifenden Themenkomplexe zu, die in der Schule und im Unterricht zu berücksichtigen sind. Der Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 benennt diese verpflichtenden übergreifenden Themen, wie zum Beispiel Europabildung, Gewaltprävention, Nachhaltigkeit, interkulturelle und kulturelle Bildung sowie Demokratie- und Menschenrechtsbildung. Die RAA unterstützt die Schulen bei der Umsetzung dieses Auftrags. Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung, dass V. W. einerseits als „Schulberaterin“ für die RAA tätig ist und andererseits parteipolitisch für DIE LINKE klar positioniert ist und darüber hinaus mit linksextremen Ansichten (siehe zitierte Textpassagen) zu sympathisieren scheint? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11700 - 4 - Zu Frage 7: Die in der RAA Brandenburg tätigen Lehrkräfte berücksichtigen in ihrer Tätigkeit als Schulberaterinnen und Schulberater grundsätzlich die Prinzipien des Beutelsbacher Konsens. Dem MBJS liegen keine Hinweise zu Verstößen oder Anhaltspunkten für eine weitere Prüfung vor. Grundlage der Arbeit der Lehrkräfte im Unterricht sowie in der Rolle einer Schulberatung stellen die Werte des Grundgesetzes sowie der Landesverfassung dar. Wesentliches Prinzip ist es dabei, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Die Tätigkeit als Lehrkraft und das eigene politische Engagement in einer demokratischen Partei schließen sich nicht aus. Das politische Engagement steht zudem unter dem Schutz des Grundgesetzes. Das für Beamtinnen und Beamte bestehende Mäßigungsgebot bedeutet dabei kein generelles Verbot politischer Betätigung außerhalb der Amtsführung. Außerhalb der dienstlichen Tätigkeit können Lehrkräfte, auch wenn sie als Schulberaterinnen und Schulberater tätig sind, ihre politischen Überzeugungen kundtun und sich auch kritisierend mit Ansichten von politischen Parteien auseinandersetzen. Im Rahmen der Amtsführung sind hingegen die eigene Meinung und politischen Ansichten für den Unterricht oder im Rahmen der Schulberatung unerheblich und dürfen nicht zur Überwältigung/Indoktrination der Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden. Frage 8: Handelt es sich bei V. W. um eine den RAA zugewiesene Lehrkraft des Landes Brandenburg? Zu Frage 8: Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes äußert sich die Landesregierung nicht zu einzelnen Personen.