Landtag Brandenburg Drucksache 6/11701 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.07.2019 / Ausgegeben: 09.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4618 des Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11509 Änderung von Standarddatenbögen von FFH-Gebieten im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Mit der FFH-Richtlinie wurde auch Deutschland verpflichtet , ausgewählte Gebiete als sogenannte FFH-Gebiete an die EU-Kommission zu melden. Bestandteil dieser Meldungen war ein Standarddatenbogen, in dem die im Gebiet vorhandenen Arten und Lebensraumtypen aufgeführt sind, denen das jeweilige Gebiet als Schutzgebiet gewidmet wurde. Für die jeweils genannten Arten und Lebensraumtypen ist der „günstige Erhaltungszustand“ zu sichern bzw. Maßnahmen zu seiner Erreichung zu ergreifen. Die dazu notwendigen Regelungen wurden bzw. werden im Zuge der Managementplanung für diese Gebiete festgesetzt, wobei teilweise erhebliche Einschränkungen der bisherigen Nutzung durch Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft erfolgen. 1. Bei welchen der im Land Brandenburg gelegenen FFH-Gebiete erfolgten seit der ursprünglichen Meldung des Gebietes an die EU-Kommission nachträgliche Änderungen an den Angaben im jeweiligen Standarddatenbogen? (bitte tabellarisch auflisten) 2. Bei welchen der im Land Brandenburg gelegenen FFH-Gebiete wurden nach der ursprünglichen Meldung an die EU-Kommission Arten bzw. Lebensraumtypen im Standarddatenbogen hinzugefügt? (bitte das jeweilige FFH-Gebiet, hinzugefügte Arten bzw. Lebensraumtypen , den Zeitpunkt und die naturschutzfachliche Begründung der Ergänzungen auflisten) 4. Bestand bzw. besteht seitens des Landes Brandenburg eine Verpflichtung zur nachträglichen Ergänzung von Arten bzw. Lebensraumtypen im Standarddatenbogen von FFH- Gebieten? Wenn ja, bitte die Herleitung dieser Verpflichtung anhand der geltenden Rechtsvorschriften erläutern. Zu den Fragen 1, 2 und 4: Der Standarddatenbogen ist gemäß Art. 4 Abs. 1 der FFH- Richtlinie Gegenstand der Meldung der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung. Er enthält alle relevanten Informationen über die in diesen Gebieten vorkommenden natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I und einheimischen Arten des Anhangs II, wie z. B. zur Größe der Population oder des Lebensraumtyps, zum Erhaltungsgrad, zur geografischen Lage und zur Größe des Gebietes. Die Standarddatenbögen wurden aus unterschiedlichen Gründen angepasst. Dies kann z.B. die Aufnahme oder Streichung von Arten und Lebensraumtypen, die Korrektur der Gebietsgrenze, der Größe einzelner Lebensraumty- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11701 - 2 - pen oder der Angaben zur Populationsgröße von Arten sein. Auch die Ergänzung von Lebensraumtypen oder Arten, die nach der Meldung in die Anlagen I und II der FFH- Richtlinie aufgenommen wurden oder die Zusammenlegung oder Teilung von Gebieten zum verbesserten Vollzug werden in die Standarddatenbögen eingearbeitet. Die Notwendigkeit von Korrekturen ergibt sich aus dem Vorliegen von wissenschaftlichen Fehlern, die aufgrund verbesserter Kenntnisse über Arten und Lebensraumtypen oder aktueller Kartierungen erkannt werden. Dabei werden grundsätzlich nicht alle, bei aktuellen Kartierungen, neu erfassten Lebensraumtypen oder Arten im Standarddatenbogen ergänzt, sondern nur solche, für die ein Gebiet aufgrund der neuen Erkenntnisse erhebliche Bedeutung für das kohärente Schutzgebietsnetz Natura 2000 hat und beispielsweise für die Erhaltung oder Wiederherstellung des von der FFH-Richtlinie geforderten günstigen Erhaltungszustandes unverzichtbar sind. Zur Planungs- und Rechtssicherheit ist es notwendig, dass der Standarddatenbogen , der neben den jeweils festgesetzten Erhaltungszielen als amtliches Dokument bereitgestellt wird, den tatsächlichen Zustand wiedergibt. Eine Auswertung über die vorgenommenen Änderungen liegt der Landesregierung nicht vor. 3. Für welche der im Land Brandenburg gelegenen FFH-Gebiete plant und bereitet die Landesregierung gegenwärtig Ergänzungen von Arten bzw. Lebensraumtypen in deren Standarddatenbögen vor? (bitte das jeweilige FFH-Gebiet, die zu ergänzende Art bzw. den Lebensraumtyp und die naturschutzfachliche Begründung der geplanten und in Vorbereitung befindlichen Ergänzung auflisten) 6. Bei welchen der im Land Brandenburg gelegenen FFH-Gebiete weichen die in der jeweiligen Erhaltungszielverordnung als Schutzgüter/Erhaltungsziele aufgeführten Arten und Lebensraumtypen von den Angaben in den Standarddatenbögen ab? (bitte die jeweiligen Gebiete, die nicht bzw. zusätzlich aufgeführten Arten und Lebensräume auflisten) 7. Aus welchem Grund bestehen die nach Ziffer 6 zu benennenden Abweichungen? Zu den Fragen 3, 6 und 7: Die rechtlich erforderliche Sicherung der FFH-Gebiete durch Erhaltungszielverordnungen und Naturschutzgebietsverordnungen ist mittlerweile abgeschlossen . Die für die FFH-Gebiete maßgeblichen Arten und Lebensraumtypen ergeben sich aus den jeweiligen Verordnungen. Ursache für Änderungen von Arten und Lebensraumtypen , die im Rahmen des Erlasses dieser Verordnungen vorgenommen wurden, sind verbesserte Kenntnisse aus der Managementplanung oder Ergebnisse aus aktuellen Kartierungen. Die Änderungen sind bereits in die Verordnungen aufgenommen, sie werden in den Standarddatenbögen nachgeführt. Hierzu wird der Datenbestand im Rahmen einer Meldemitteilung des Bundes an die Kommission weitergeleitet. Wenn die Kommission die Änderungen bestätigt hat, werden die entsprechenden Datenbögen angepasst. Weitere Änderungen sind grundsätzlich nicht geplant, eine statistische Auswertung liegt der Landesregierung hierzu nicht vor. 5. Welche Pflichten ergeben sich aus der Nennung von Arten und Lebensraumtypen in den Standarddatenbögen von FFH-Gebieten für das Land Brandenburg? Zu Frage 5: Als Meldedokument gibt der Standarddatenbogen die relevanten Lebensraumtypen und Arten und deren Erhaltungszustand wieder. Er ist damit Grundlage für die nach § 32 Abs. 2 BNatSchG erforderliche Erklärung zum Schutzgebiet. Die in den Verordnungen festgesetzten Erhaltungsziele sind, in Verbindung mit den weitergehenden Angaben Landtag Brandenburg Drucksache 6/11701 - 3 - des Standarddatenbogens, Gegenstand notwendiger Erhaltungs- und ggf. Wiederherstellungsmaßnahmen , der Verträglichkeitsprüfung und Maßstab für das Verschlechterungsverbot .