Landtag Brandenburg Drucksache 6/11736 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.07.2019 / Ausgegeben: 15.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4628 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11581 Gentechnisch veränderte Nutzpflanzen im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In Brandenburg wurde im April 2014 der Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Landwirtschaft beschlossen. Nach Auskunft des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz (LAVG) werden GVO in begrenztem Umfang auf wenigen Flächen zu Versuchszwecken freigesetzt. Der zielgerichtete landwirtschaftliche Anbau von GVO ist, auch aufgrund der starken Ablehnung durch die VerbraucherInnen, insgesamt stark rückläufig. Allerdings gibt es weitere Eintragspfade für GVO in den landwirtschaftlichen Produktionszyklus bspw. durch Saatgut, durch Vermischungen bei der Ernte und der Aufarbeitung des Saatguts sowie importierte Futtermittel. Im April dieses Jahres wurde bekannt, dass im vergangenen Spätsommer gentechnisch verunreinigter Raps auf bundesdeutsche Äcker gelangte. Das Saatgut war mit der Glyphosatresistenten Rapslinie GT73 verunreinigt. Dieses ist in der EU nicht zugelassen. Deutschlandweit waren nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 84 Betriebe in zehn Bundesländern und insgesamt 2.150 ha betroffen. Versuchsflächen: Frage 1: Wie viele Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen zu Versuchszwecken gab es in den letzten 10 Jahren in Brandenburg? zu Frage 1: In den letzten 10 Jahren gab es an 3 Standorten in Brandenburg Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen, wobei die letzte Freisetzung in 2010 vorgenommen wurde. Diese Informationen sind im Übrigen öffentlich zugänglich im Standortregister des BVL und auf der Internetseite des MdJEV: http://apps2.bvl.bund.de/stareg_visual_web/localeSwitch.do?language=de&page=/data.do , https://mdjev.brandenburg.de/verbraucherschutz/gentechnik/fachinformationen.html . Frage 2: Wie viel Fläche (in ha) wurde dabei in Anspruch genommen? Bitte gliedern Sie neben der gesamten Angabe auch nach Landkreisen auf. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11736 - 2 - zu Frage 2: Auf 2,2 ha Fläche erfolgten Freisetzungen im benannten Zeitraum (2009 - 2019) in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Elbe-Elster, wobei die letzte Freisetzung in 2010 vorgenommen wurde. Im Landkreis Elbe-Elster gab es Freisetzungen von 1,9 ha an zwei Standorten in den Kalenderjahren 2009 und 2010. Im Landkreis Märkisch- Oderland gab es nur eine Freisetzung im Jahr 2009 auf einer Fläche von 0,3 ha. Diese Informationen sind im Übrigen öffentlich zugänglich im Standortregister des BVL: http://apps2.bvl.bund.de/stareg_visual_web/localeSwitch.do?language=de&page=/data.do Frage 3: Kam es zu Effekten auf die Umwelt? Wenn ja: Welche Effekte wurden beobachtet ? zu Frage 3: Erkenntnisse hierzu liegen nicht vor. Frage 4: Wurden bei den Nachkontrollen zum Wiederinverkehrbringen der Flächen GVO auf den Flächen festgestellt? Wenn ja: Wie ist die weitere Vorgehensweise? Erfolgen weitere Nachkontrollen? Wenn ja: Nach welchem zeitlichen Abstand erfolgen diese? zu Frage 4: Gemäß der Nebenbestimmungen der Genehmigungsbescheide zu Freisetzungsversuchen erfolgten Nachkontrollen und beim Auftreten von Nachauflauf eine Verlängerung derselben um jeweils ein Jahr. Bei den o.g. Freisetzungen handelte es sich um Mais bzw. Kartoffel. Ein Nachauflauf im Folgejahr wurde bei der Nachkontrolle nicht beobachtet . Ackerflächen: Frage 5: Wurde in Brandenburg Beimengungen von Saatgut gentechnisch veränderter Pflanzen in Saatgut, wie mit GT73, nachgewiesen? Wenn ja: In welchem Umfang? Wie viele Stichproben wurden seit 2014 insgesamt und mit positivem Ausgang durchgeführt? zu Frage 5: Seit 2014 wurden in Brandenburg 278 konventionelle Saatgutproben auf gentechnisch veränderte Bestandteile untersucht. Die untersuchten Kulturen schlüsseln sich wie folgt auf: Mais (187 Proben), Weißer Senf (18 Proben), Winterraps (71 Proben) und Sojabohne (2 Proben). In 2 Maisproben in den Jahren 2016 und 2019 konnten gentechnisch veränderte Bestandteile nachgewiesen werden. Diese Informationen sind im Übrigen öffentlich zugänglich auf der Internetseite des MdJEV zu Saatgutuntersuchungen: https://mdjev.brandenburg.de/media_fast/bb1.a.3663.de/v1-gt-daten-bbsaatgut _internet.pdf . Frage 6: Wie viel Hektar Anbaufläche in Brandenburg ist ggf. betroffen? Bitte mit Angabe der Landkreise. Um welche Kulturen handelt es sich? zu Frage 6: Die in Brandenburg durchgeführten Saatgutuntersuchungen werden vor der Aussaat vorgenommen. Positiv getestetes Saatgut wird vollständig vom Markt genommen und gelangt nicht auf landwirtschaftliche Anbauflächen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11736 - 3 - Bei Untersuchungen in anderen Mitgliedsstaaten wurden in den vergangenen Jahren seit 2014 in zwei Fällen Rapssaatgut mit Beimengungen von Rapssaatgut mit GT73 bzw. OXY-235 nachgewiesen. Da diese Ergebnisse spät mitgeteilt wurden, erfolgte eine Aussaat auch auf landwirtschaftlichen Flächen in Brandenburg: - 2018 Rapssorte DK Exception mit Beimengungen von GT73 auf 18,97 ha im Landkreis Potsdam-Mittelmark, - 2015 im Rahmen eines Sortenversuches Raps mit der Bezeichnung HRC 918 mit Beimengungen von OXY-235 auf 30 m2 im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Frage 7: Gab es ggf. Entschädigungszahlungen durch den Saatgutzüchter und -lieferanten an die betroffenen Landwirte? Wenn nein: Wie ist der Stand des Verfahrens? Wenn ja: In welcher Höhe? zu Frage 7: Die Landesregierung hat keine Kenntnis über eventuelle Entschädigungszahlungen , hier handelt es sich um privatrechtlich zu klärende Verfahren. Frage 8: Wie ist der Stand bei der Kennzeichnungspflicht für Beimengen von EUgenehmigtem GVO Saatgut zu GVO-freiem Saatgut? Wie viel Beimengung wird aktuell toleriert? zu Frage 8: In Deutschland gibt es derzeit kein genehmigtes GVO-Saatgut. Beimengungen aus anderen Quellen sind nicht erlaubt und werden auch nicht toleriert. Forschung: Frage 9: Welche Effekte auf die Umwelt (vorhergesehen, unvorhergesehen) wurden in dem vom Land und dem Umweltbundesamt finanzierten Projekt zur Erfassung dieser Auswirkungen bei Kartoffelpflanzen festgestellt? Welche Parameter zur Erfassung erwiesen sich als geeignet? zu Frage 9: Das angesprochene Forschungsvorhaben diente der Erfassung von Umweltparametern beim konventionellen Anbau von Kartoffeln, um als Vergleichsbasis (baseline) zu dienen und im Fall des Anbaus von gentechnisch veränderten Kartoffeln Abweichungen bei Auswirkungen auf die Umwelt feststellen zu können. Es wurden also keine Daten zu gentechnisch veränderten Kartoffeln erfasst. Da ein nennenswerter Anbau von gentechnisch veränderten Kartoffeln nicht stattfand, konnten solche Daten auch nicht erhoben werden. Frage 10: Plant die Landesregierung den Einsatz dieser Parameter zur Erfassung der Auswirkungen von GVO auf die Umwelt auch bei weiteren Anbaukulturen? zu Frage 10: Eine Zugrundelegung dieser speziell bei konventionellen Kartoffeln erhobenen Daten für andere Anbaukulturen ist fachlich nicht zielführend. Zudem findet seit 2009 kein Anbau bzw. seit 2011 keine Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen mehr statt und ist auch nicht geplant. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11736 - 4 - Frage 11: Kommt es ggf. trotz der Einhaltung der im Gentechnikgesetz (GenTG) enthaltenen „Guten fachlichen Praxis“ zu Beeinflussungen der landwirtschaftlichen Anbauflächen in der Umgebung von Freisetzungen? Zu Frage 11: Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da aufgrund der kleinen Flächen bis 2010 und der seit dem nicht erfolgten Freisetzungen solche Feststellungen nicht möglich waren.