Landtag Brandenburg Drucksache 6/11737 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.07.2019 / Ausgegeben: 15.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4644 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/11610 Auslaufen der Kappungsgrenzenverordnung im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Jahre 2014 wurde per 01.09.2014 die Kappungsgrenzenverordnung verbindlich verankert. Sie gilt für 30 ausgewählte Gemeinden im Land und bietet den Mietern Schutz vor sozial unverträglichen Mieterhöhungen. Im Jahr 2014 war der Wohnungsmarkt noch wesentlich entspannter als gegenwärtig. Insofern kann das Auslaufen dieser Verordnung zum 31.08.2019 viele Mieter aufgrund dann möglicher starker Mieterhöhungen unvorbereitet in soziale Probleme führen. 1. Ist an eine Verlängerung dieser Verordnung seitens des MIL gedacht und wenn ja, wie soll diese noch durch die Landesregierung beschlossen werden? zu Frage 1: Die Landesregierung plant eine Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt auch die Mietpreisbegrenzungsverordnung . Die Landesregierung strebt perspektivisch eine Harmonisierung der Geltung beider Verordnungen an. Es ist geplant die Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung zum 1. September 2019 in Kraft zu setzen. 2. Sind weitere Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Mieter geplant und wenn ja, wie werden diese aussehen? zu Frage 2: Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung beabsichtigt, die Auswirkungen der Kappungsgrenzenverordnung und der Mietpreisbegrenzungsverordnung auf den Wohnungsmarkt in Brandenburg im Wege der Gutachtenvergabe evaluieren zu lassen . Die Gutachtenvergabe soll im Sommer dieses Jahres erfolgen, das Gutachten soll im Frühjahr 2020 vorgelegt werden. Auf Basis der Gutachtenergebnisse wird die Landesregierung über eine Fortsetzung der mietpreisdämpfenden Maßnahmen über 2020 hinaus entscheiden.