Landtag Brandenburg Drucksache 6/11741 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.07.2019 / Ausgegeben: 16.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4634 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/11590 Teilnahme an der Demonstration „Ein Europa für Alle“ Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Am 19. Mai fanden bundesweit Demonstrationen unter dem Namen „Ein Europa für Alle - Deine Stimme gegen Nationalismus“ statt. Als Unterstützer dieser Demonstration werden verschiedene Verbände aufgeführt, deren Mitglieder staatliche Einrichtungen sind oder Fördermittel des Landes Brandenburg erhalten. Als Beispiel dafür sei das Bündnis „Die Vielen“ genannt, in welchem auch zahlreiche brandenburgische kulturelle Einrichtung Mitglied sind. Gleichzeitig wird diese Demonstration von mehreren Parteien unterstützt und von politisch agierenden Organisationen, wie beispielsweise „attac“, „Pro Asyl“ oder „Seebrücke “ getragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet es die Landesregierung, dass öffentliche brandenburgische Einrichtungen und vom Land Brandenburg geförderte Einrichtungen das Bündnis „Ein Europa für Alle“ und deren Demonstrationen unterstützt? zu Frage 1: Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2015 entschieden, dass bei der Vergabe öffentlicher Finanzmittel an Dritte, auch wenn der vorgesehene Verwendungszweck dieser Mittel politische Bezüge aufweist, nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass durch die Zuweisung der Mittel in das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit eingegriffen wird. Dies gelte insbesondere, wenn die Mittel Institutionen zugewendet würden, die von den Parteien rechtlich und tatsächlich unabhängig sind, ihre Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich wahrnehmen und auch in der Praxis die gebotene Distanz zu den jeweiligen Parteien wahren. Das ist hier der Fall. 2. Wie bewertet es die Landesregierung, dass im Mobilisierungsvideo zum Demonstrationstag die AfD, explizit dargestellt durch ihren Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen, als einer der Gründe zu demonstrieren dargestellt wird? Bitte ausführlich beantworten und berücksichtigen, dass die AfD eine demokratisch legitimierte Partei ist, und durch die Gestaltung des Videos eine bedrohliche Atmosphäre erzeugt wird. zu Frage 2: Die Bewertung von Videos Dritter fällt nicht in die Organkompetenz der Landesregierung (siehe auch Antwort zu Frage 1). Landtag Brandenburg Drucksache 6/11741 - 2 - 3. Erhält das Bündnis „Ein Europa für alle“ direkte Zahlungen durch das Land Brandenburg oder andere öffentliche Mittel zum Beispiel anderer Bundesländer, des Bundes oder der Europäischen Union? Wenn ja, bitte die bisher gezahlten Fördersummen und Förderzwecke angeben. zu Frage 3: Das Bündnis „Ein Europa für alle“ erhält keine direkten Zahlungen durch das Land Brandenburg. Die Teilfrage, ob das Bündnis Zahlungen anderer Bundesländer, des Bundes oder der Europäischen Union erhalten hat, fällt nicht in die Organkompetenz der Landesregierung. 4. Erhalten die Organisationen, die den Trägerkreis bilden, direkte Zahlungen durch das Land Brandenburg oder andere öffentliche Mittel zum Beispiel anderer Bundesländer, des Bundes oder der Europäischen Union? Wenn ja, bitte die bisher gezahlten Fördersummen und Förderzwecke angeben. zu Frage 4: Von den drei in der Vorbemerkung des Fragestellers benannten Organisationen hat Pro Asyl im Jahr 2016 eine Zahlung in Höhe von 87,91 Euro für Plakate für die Ausstellung "Asyl" durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erhalten. Im Übrigen fällt es nicht in die Organkompetenz der Landesregierung zu recherchieren, welche Organisationen den Trägerkreis bilden. Gleiches gilt für die Teilfrage , ob Zahlungen anderer Bundesländer, des Bundes oder der Europäischen Union geleistet wurden.