Landtag Brandenburg Drucksache 6/11749 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.07.2019 / Ausgegeben: 17.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4642 der Abgeordneten Roswitha Schier (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11608 Novellierung der Landesschifffahrtsverordnung Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Novellierung der Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung) wird laut Auskunft der Landesregierung zurzeit vorbereitet. Dabei soll im Rahmen einer Anpassung an Bundes- und EU-Recht die Landesschifffahrtsverordnung mit der Landeshafenverordnung zusammengefasst und verschlankt werden. 1. Wann ist damit zu rechnen, dass die neue Fassung der Landesschifffahrtsverordnung vorliegt? 2. Welche Akteure wurden oder werden in welcher Form in den Prozess der Erarbeitung der neuen Landesschifffahrtsverordnung einbezogen? zu Fragen 1 und 2: Die Novellierung der Landesschifffahrtsverordnung wird zurzeit vorbereitet . Entwurf und Verordnung durchlaufen dabei einen Abstimmungs- und Beteiligungsprozess zwischen allen Ministerien, deren Geschäftsbereiche berührt werden. Im Verfahren werden Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit und Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger , Wirtschaft und Verwaltung geprüft. Sofern die Belange von anliegenden Gemeinden oder Stellen außerhalb der Landesregierung unmittelbar berührt werden, werden diese ebenfalls beteiligt. Der Erlass der Novellierung wird im ersten Halbjahr 2020 angestrebt. 3. Welche neuen technischen Entwicklungen und Fahrzeugarten sollen im Rahmen der Novellierung berücksichtigt werden? zu Frage 3: Vorgesehen ist eine Anpassung an bundesrechtliche Regelungen wie z.B. die BinSchUO-Binnenschiffsuntersuchungsordnung und die BinSchStrO-Binnenschifffahrtsstraßen -Ordnung sowie das CDNI-Abkommen - Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und [europäischen] Binnenschifffahrt vom 09.09.1996 - und zugehörigem Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen (BinSchAbfÜbkAG). Landtag Brandenburg Drucksache 6/11749 - 2 - 4. Welche weiteren Gewässer sollen im Rahmen der Novellierung für die Schifffahrt gewidmet werden? zu Frage 4: Die Gewässer, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verordnung den Abstimmungsprozess durchlaufen haben sowie die bautechnischen und hydrologischen Voraussetzungen erfüllen. 5. Ist auch eine Entwidmung von schiffbaren Gewässern geplant? (Falls ja, bitte erläutern .) zu Frage 5: Konkrete Planungen bestehen derzeit nicht.