Datum des Eingangs: 17.04.2015 / Ausgegeben: 22.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1177 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 421 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/910 Einführung des neuen Rahmenlehrplans Wortlaut der Kleinen Anfrage 192 vom 18.03.2015: Die geplante Einführung eines neuen Rahmenlehrplans an Berliner und Brandenburger Schulen sorgt für massive Verunsicherung nicht nur bei Lehrern, sondern auch bei Eltern. So trafen sich am 4. März 2015 60 Elternsprecher im Wittstocker Rathaus. (Vgl. Märkische Allgemeine, 18.03.2015, WIT1) Bei dieser Veranstaltung haben sich zahlreiche Fragen ergeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Einführung des neuen Rahmenlehrplans ? 2. Inwieweit muss Recht – insbesondere das Brandenburgische Schulgesetz – angepasst werden? 3. In welchen Schritten plant die Landesregierung die Einführung des neuen Rahmenlehrplans? 4. Inwieweit entspricht das Kompetenzmodell des neuen Rahmenlehrplans den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz? 5. Ist in anderen Bundesländern ebenfalls eine Angleichung der Lehrpläne geplant bzw. bereits erfolgt? 6. In welchen anderen Bundesländern gibt es nur einen einzigen Rahmenlehrplan für die Klassen 1 bis 10? 7. Wird die Bewertung von Schülerleistungen anhand von Niveaustufen langfristig die Bewertung durch Schulnoten ersetzen, und wie werden Eltern, Lehrer und die Wirtschaft gegebenenfalls darauf vorbereitet? 8. Wie soll die Bewertung von Schülerleistungen anhand von Niveaustufen objektiv nachprüfbar und bundesweit vergleichbar gemacht werden, etwa im Falle eines Schulwechsel oder einer Bewerbung in ein anderes Bundesland? 9. Ist mit der Einführung des neuen Rahmenlehrplanes vorgesehen, die Bildungsgänge zu vereinheitlichen, und wird es auch künftig noch Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien geben? 10. Wie wird die Landesregierung die Lehrerbildung an die Erfordernisse des neuen Rahmenlehrplans anpassen, und inwiefern und für welche Bildungs- gänge werden Fort- und Weiterbildungen bereits angestellter Lehrer verpflichtend sein? 11. Bedeutet der einheitliche Rahmenlehrplan, dass Lehrer künftig unabhängig von ihrer schultypspezifischen Ausbildung an allen Schultypen eingesetzt werden können? 12. Wie werden mit dem neuen Rahmenlehrplan leistungsstarke Kinder gefördert? 13. Stehen für den inklusiven Ansatz des neuen Rahmenlehrplanes ausreichend Lehrkräfte und Sonderpädagogen zur Verfügung? 14. Ist eine Änderung der unteren und oberen Grenze der Bandbreite bei der Klassenbildung vorgesehen? 15. Welche Veränderungen werden sich durch die Einführung des neuen Rah- menlehrplanes für die Schulträger ergeben? 16. Werden neue Lehr- und Unterrichtsmaterialien eingeführt? Und wenn ja, wie lange dürfen die aktuellen Materialien noch verwendet werden? 17. Wie bewertet die Landesregierung die Verunsicherung, über Inhalte und Aus- wirkungen des neuen Rahmenlehrplanes bei Eltern, Lehrern, aber auch Schulämtern? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Einführung des neuen Rahmenlehrplans? Zu Frage 1: Die Erarbeitung des Rahmenlehrplans erfolgt auf der Grundlage von § 10 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG). Im Absatz 5 des § 10 wird herausgestellt , dass die Rahmenlehrpläne in angemessenen Zeitabständen zu überarbeiten sind. Frage 2: Inwieweit muss Recht – insbesondere das Brandenburgische Schulgesetz – angepasst werden? Zu Frage 2: Die Erarbeitung des Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 erfolgte unter Beachtung der gegenwärtig geltenden schulrechtlichen Regelungen. Die Anhörungsfassung des neuen Rahmenlehrplans wurde auch unter rechtlichen Maßgaben geprüft . Insbesondere war zu prüfen, inwieweit der Entwurf den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht. Im Ergebnis wurde deutlich, dass die Zielsetzungen, der Inhalt und die neue Struktur des Rahmenlehrplans Interpretationsmöglichkeiten hinsichtlich einer Kompatibilität zu den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eröffnen. Im Rahmen der nunmehr anstehenden Überarbeitung des Entwurfs werden diese Interpretationsmöglichkeiten beseitigt, um die für den Anwender notwendige Rechtsklarheit zu sichern. Von daher ist mit der Einführung des neuen Rahmenlehrplans keine Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes zwingend verbunden. Grundsätzlich bedarf es der Änderung untergesetzlicher Rechts- und Verwaltungsvorschriften , wie beispielsweise die Aufnahme neuer Fächer und neue Fächerbezeichnungen in den Stundentafeln. Das grundsätzliche Anliegen des neuen Rahmen- lehrplans, durch geeignete curriculare Grundlagen die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern zu verbessern, leitet sich bereits jetzt aus § 29 der Landesverfassung und § 3 Abs. 1 BbgSchulG ab. Frage 3: In welchen Schritten plant die Landesregierung die Einführung des neuen Rahmenlehrplans ? Zu Frage 3: Für die Einführung des neuen Rahmenlehrplans ist eine Implementierungszeit von mindestens drei Jahren vorgesehen. Im ersten Jahr der Implementierung, dem Schuljahr 2015/2016, sollen die Schulen mittels Qualifizierungen zur Entwicklung schulinterner Curricula befähigt werden. In den beiden Folgejahren werden neben vertiefenden Qualifizierungsmaßnahmen zur Unterstützung des schulinternen Implementationsprozesses auch fachliche Begleitungen treten. Die Unterrichtswirksamkeit des neuen Rahmenlehrplans ist frühestens für das Schuljahr 2016/2017 vorgesehen . Zu einzelnen Bereichen wird es Übergangsregelungen geben. Frage 4: Inwieweit entspricht das Kompetenzmodell des neuen Rahmenlehrplans den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz? Zu Frage 4: Im Rahmenlehrplan werden in den Fachteilen verschiedene fachbezogene Kompetenzmodelle beschrieben. Darin werden die Kompetenzmodelle der Nationalen Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz aufgegriffen: Deutsch: Das Kompetenzmodell der Bildungsstandards für das Fach Deutsch für den Primarbereich (KMK 2004) und der Bildungsstandards im Fach Deutsch für den Hauptschul- und Mittleren Schulabschluss (KMK 2004 und 2003) wurde 2012 durch das Kompetenzmodell für das Fach Deutsch für die allgemeine Hochschulreife (KMK 2012) ergänzt. Die Konzeption der Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss erweiternd, erhalten in diesem neuesten Modell die domänen- /fachspezifischen Kompetenzen ein eigenständiges Gewicht. Während der Kompetenzbereich „Sprache und Sprachgebrauch untersuchen“ in den Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss eher instrumentellen Charakter hat, besitzt der Bereich „Sprache und Sprachgebrauch reflektieren“ in den Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife eine eigene Qualität. Analog dazu wird „Sich mit Texten und Medien auseinandersetzen“ als eigenständiger Kompetenzbereich eingeführt und nicht mehr unter „Lesen“ subsumiert. Dabei wird ein weiterer Textbegriff zugrunde gelegt, der sowohl geschriebene als auch gesprochene Sprache umfasst. Dieser Konzeption folgt das dem Teil C Deutsch des neuen Rahmenlehrplans zugrunde gelegte Kompetenzmodell, wobei die fachspezifischen Kompetenzbereiche eine den Bildungsetappen Primarstufe und Sekundarstufe I gemäße Fokussierung auf „Sprachwissen und Sprachbewusstheit entwickeln“ sowie „Mit Texten und Medien umgehen“ erfahren. Moderne Fremdsprachen: Der Teil C Moderne Fremdsprachen übernimmt vollständig das Kompetenzmodell der Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife (KMK 2012). Die Standards sind daran ausgerichtet. Mathematik: Die inhaltsbezogenen Kompetenzbereiche (Leitideen) des Kompetenzmodells im Teil C Mathematik des neuen Rahmenlehrplans führen die Aussagen der Bildungsstandards im Fach Mathematik für den Primarbereich (KMK 2004) und der Bildungsstandards im Fach Mathematik für den Hauptschul- und Mittleren Schulabschluss (KMK 2003 und 2004) zusammen. Naturwissenschaftliche Fächer: In den Teilen des Rahmenlehrplans für die naturwissenschaftlichen Fächer ab der Jahrgangsstufe 5 wurden die Strukturierung der Kompetenzbereiche und die damit verbundenen begrifflichen Festlegungen aus den „Bildungsstandards im Fach Physik für den Mittleren Schulabschluss“ (KMK 2004) übernommen . Mit Blick auf eine stärkere Operationalisierung wurden in die Bezeichnungen der Kompetenzbereiche Verben eingefügt (z. B. mit Fachwissen umgehen). Frage 5: Ist in anderen Bundesländern ebenfalls eine Angleichung der Lehrpläne geplant bzw. bereits erfolgt? Zu Frage 5: Die Revision der Lehrpläne in den Bundesländern erfolgt in unterschiedlichen Zeitabständen . Die Integration der Bildungsstandards in die Lehrpläne erfolgt seit der Veröffentlichung nationaler Bildungsstandards im Jahr 2003. Frage 6: In welchen anderen Bundesländern gibt es nur einen einzigen Rahmenlehrplan für die Klassen 1 bis 10? Zu Frage 6: Der Rahmenlehrplan integriert u. a. 28 aufeinander abgestimmte Fachteile für die Grundschule und Sekundarstufe I, den Bildungsgang im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ sowie einen neuen Teil zur fachübergreifenden Kompetenzentwicklung . Solche Dokumente liegen in anderen Bundesländern und bisher auch im Land Brandenburg nur getrennt vor. Mit der Zusammenfassung in „einem Rahmenlehrplan “ und der Veröffentlichung und Erweiterung dieses Plans in Form des Rahmenlehrplan-Online erhalten die Nutzerinnen und Nutzer künftig ein sehr handhabbares , vielseitig nutzbares und aktuelles Arbeitsinstrument. Frage 7: Wird die Bewertung von Schülerleistungen anhand von Niveaustufen langfristig die Bewertung durch Schulnoten ersetzen, und wie werden Eltern, Lehrer und die Wirtschaft gegebenenfalls darauf vorbereitet? Frage 8: Wie soll die Bewertung von Schülerleistungen anhand von Niveaustufen objektiv nachprüfbar und bundesweit vergleichbar gemacht werden, etwa im Falle eines Schulwechsel oder einer Bewerbung in ein anderes Bundesland? Zu den Fragen 7 und 8: Die Leistungsbewertung erfolgt weiterhin auf der Basis von Ziffernnoten entsprechend den Notenstufen gemäß § 57 Abs. 3 des BbgSchulG (vergleiche Antwort zu Frage 2). Frage 9: Ist mit der Einführung des neuen Rahmenlehrplanes vorgesehen, die Bildungsgänge zu vereinheitlichen, und wird es auch künftig noch Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien geben? Zu Frage 9: Mit dem neuen Rahmenlehrplan ist keine derartige Änderung des Schulgesetzes verbunden. Auch die derzeit geltenden Rahmenlehrpläne sind bildungsgang- und nicht schulformbezogen. Dieser Sachverhalt gilt gleichfalls für den neuen Rahmlehrplanentwurf . Frage 10: Wie wird die Landesregierung die Lehrerbildung an die Erfordernisse des neuen Rahmenlehrplans anpassen, und inwiefern und für welche Bildungsgänge werden Fort- und Weiterbildungen bereits angestellter Lehrer verpflichtend sein? Zu Frage 10: Das lehramtsbezogene Studium bezieht sich grundsätzlich auf die Fächer der Stundentafel in den einzelnen Schulstufen und orientiert sich gemäß § 5 Abs. 6 der Lehramtsstudienverordnung in curricularer Hinsicht an den von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Standards für die Lehrerbildung und den ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Dabei werden insbesondere einzelne fachdidaktische Problemstellungen anhand der Rahmenlehrpläne im Zusammenhang mit den schulpraktischen Studien im Rahmen der fachdidaktischen Studien bearbeitet . Deshalb sind, wie bisher auch, nunmehr die neuen Rahmenlehrpläne in die fachdidaktische Ausbildung von den Lehrenden an der Universität Potsdam einzubeziehen , ohne dass es einer umfassenden Änderung der gültigen Fachordnungen bedarf . Die Einführung der Fächer Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften in den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Grundschule hingegen erfordert eine partielle, strukturelle Änderung des lehramtsbezogenen Studiums für das Primarstufenlehramt gegenüber der bisher erfolgten Ausbildung in den Einzelfächern in den entsprechenden Lernbereichen. Dazu wurde mit dem für Wissenschaft zuständigen Ministerium vereinbart, gemeinsam mit Vertretern der Universität Potsdam zeitnah ein Studienangebot zu erörtern, das eine ausreichende wissenschaftliche Qualifikation für den Unterricht in den beiden neuen Fächern gewährleistet. Dieses Studienangebot wird frühestens zum Wintersemester 2016/2017, beginnend im lehramtsbezogenen Bachelorstudium für das Lehramt Primarstufe, realisiert werden können. Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst wird sich insgesamt mit der Inkraftsetzung der neuen Rahmenlehrpläne selbstverständlich auf diese beziehen. Dies gilt sowohl für die weiterhin bestehenden Fächer in den einzelnen Schulstufen als auch für die neuen Fächer Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften, für die entsprechende Fachseminar-Rahmenlehrpläne zu entwickeln sind. Ein grundsätzlicher Inhalt des Berufsbildes von Lehrkräften ist die Entwicklung und Erteilung von Unterricht nach den Vorgaben von Rahmenlehrplänen/Lehrplänen. Dazu gehört auch die Anpassung der Umsetzung von Anforderungen dieser Pläne bei deren Aktualisierung, die, schulgesetzlich vorgeschrieben, regelmäßig zu erfolgen hat. Die Lehrkräfte sind ebenso verpflichtet, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten regelmäßig zu aktualisieren und den jeweiligen Anforderungen des beruflichen Alltags anzupassen. Die bevorstehende Einführung des neuen Rahmenlehrplans wird durch Fortbildungsangebote für alle beteiligten Akteursgruppen (Schulen inklusive deren Schulleitungen, Schulaufsicht, Seminarleitungen der 2. Phase der Lehrerbildung) begleitet werden. Die Fortbildungsangebote erfolgen dabei differenziert nach den jeweiligen Rollen der Akteursgruppen. Für die Schulen besteht die wesentliche Zielstellung der Unterstützung darin, sie zur Entwicklung eigener schulinterner Curricula auf der Grundlage des neuen Rahmenlehrplans zu befähigen. Das soll zunächst durch gezielte Angebote für alle Fachkonferenzleitungen der Schulen erfolgen, die durch weitere Einzelmaßnahmen wie Fachtage und Workshops begleitet und später durch reguläre Angebote des regionalen Beratungs- und Unterstützungssystems für Schulen und Schulämter (BUSS) ergänzt werden. Die Schulen entscheiden im Rahmen ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung über die Inanspruchnahme der Unterstützungsangebote. Eine verpflichtende Teilnahme von Lehrkräften an bestimmten Fortbildungsangeboten widerspricht den o. a. Grundsätzen und ist daher nicht vorgesehen. Frage 11: Bedeutet der einheitliche Rahmenlehrplan, dass Lehrer künftig unabhängig von ihrer schultypspezifischen Ausbildung an allen Schultypen eingesetzt werden können? Zu Frage 11: Die Ausbildung der Lehrkräfte erfolgt nach § 2 des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes nicht schulformbezogen, sondern schulstufenbezogen. Zur Absicherung eines fachgerechten Unterrichts ist es auch jetzt schon möglich, in Ausnahmefällen Lehrkräfte in Schulformen einzusetzen, die nicht ihren Fakultas (Lehramtsbefähigung ) entsprechen. Frage 12: Wie werden mit dem neuen Rahmenlehrplan leistungsstarke Kinder gefördert? Zu Frage 12: Mit dem neuen Rahmenlehrplan werden die Lehrkräfte in ihrem Auftrag zur individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler und damit auch der leistungsstarken Schülerinnen und Schüler unterstützt; dies insbesondere durch die Möglichkeiten, die der Onlineplan bieten wird. Frage 13: Stehen für den inklusiven Ansatz des neuen Rahmenlehrplanes ausreichend Lehrkräfte und Sonderpädagogen zur Verfügung? Zu Frage 13: Die Einführung des neuen Rahmenlehrplans hat keine Auswirkungen auf die personelle Ausstattung der Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ oder den entsprechenden gemeinsamen Unterricht. Frage 14: Ist eine Änderung der unteren und oberen Grenze der Bandbreite bei der Klassenbildung vorgesehen? Zu Frage 14: Ein Zusammenhang zwischen dem Rahmenlehrplan und den Regelungen zur Klassenbildung besteht nicht. Frage 15: Welche Veränderungen werden sich durch die Einführung des neuen Rahmenlehrplanes für die Schulträger ergeben? Zu Frage 15: Mit der Einführung des neuen Rahmenlehrplans sind keine finanziellen Belastungen für die Schulträger verbunden. Frage 16: Werden neue Lehr- und Unterrichtsmaterialien eingeführt? Und wenn ja, wie lange dürfen die aktuellen Materialien noch verwendet werden? Zu Frage 16: Es ist davon auszugehen, dass mit der Einführung des neuen Rahmenlehrplans Anpassungen und Überarbeitungen von Lehr- und Unterrichtsmaterialien erfolgen werden . Da der neue Rahmenlehrplan auf der Grundlage geltender Bildungsstandards entwickelt worden ist, wird aber mit grundlegenden Änderungen nicht gerechnet. Sofern der neue Rahmenlehrplan den Einsatz überarbeiteter Lehr- und Unterrichtsmaterialien erforderlich macht, werden die Schulen diese im normalen Zyklus ersetzen. Frage 17: Wie bewertet die Landesregierung die Verunsicherung, über Inhalte und Auswirkungen des neuen Rahmenlehrplanes bei Eltern, Lehrern, aber auch Schulämtern? Zu Frage 17: Im Dezember 2014 wurden alle Schulleitungen sowie Schulrätinnen und Schulräte des Landes Brandenburg zu ganztägigen Veranstaltungen in das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) eingeladen und ausführlich über den neuen Rahmenlehrplan informiert. Der neue Rahmenlehrplan steht in seiner Anhörungsfassung seit dem 28.11.2014 auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg zur Information zur Verfügung. Jede Schule, jede Fachkonferenz waren aufgefordert, sich bis zum 27. März 2015 mit dieser Vorlage auseinanderzusetzen und schriftlich ein entsprechendes Votum abzugeben. Parallel wurde in vielfältigen Veranstaltungen , z. B. im Landesschulbeirat am 14.03.2015, über dieses Vorhaben informiert. Nach Auswertung der Anhörung und deren Ergebnisse wird es entsprechende Informationen geben. In den weiteren Prozess insbesondere der Implementation ist das Landesschulamt maßgeblich einbezogen bzw. beteiligt.