Landtag Brandenburg Drucksache 6/11781 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.07.2019 / Ausgegeben: 22.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4636 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/11592 Moscheen in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Spätestens seit 2015, dem Jahr der so genannten Flüchtlingskrise, ist die Zahl von Ausländern in Brandenburg signifikant und in allen Lebensbereichen spürbar und sichtbar angestiegen . Viele von diesen Personen stammen aus muslimisch geprägten Ländern und leben nun in unserem Land in gleicher Weise wie in ihren Herkunftsländern nach den Geboten des Islams. Dazu zählt insbesondere das gemeinschaftliche Beten, vornehmlich an Freitagen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Zahl der Personen mit muslimischem Glauben gegenwärtig in Brandenburg und wie hat sich die Zahl seit 2013 entwickelt? (Bitte jährlich aufschlüsseln.) zu Frage 1: Die Zahl der muslimischen Religionszugehörigen wird in Brandenburg nicht statistisch erfasst und ist daher unbekannt. 2. In welchen Objekten stehen Muslimen in Brandenburg derzeit Gebetsräume zur Verfügung und seit wann dienen diese Gebäude der Ausübung islamischer Glaubensbekenntnisse ? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis, Ort und Straße der jeweiligen Liegenschaft und dem Zeitpunkt des jeweiligen Nutzungsbeginns als Ort der Religionsausübung für Muslime.) 3. Wie viele und welche von diesen Objekten stehen im Eigentum des Landes Brandenburg ? 4. Welche von den in Frage 2 erfragten Objekten dienen allein der Nutzung als islamisches Gotteshaus, also als Moschee im engeren Sinne? 5. Wo befinden sich in Brandenburg gegenwärtig Moscheen oder zumindest Gebetsräume für Muslime in Planung oder sogar bereits in der Bauphase? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis, Ort und Straße der jeweiligen Liegenschaft und dem Zeitpunkt des jeweils geplanten Nutzungsbeginns des Objekts als Ort der Religionsausübung für Muslime.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/11781 - 2 - Zu den Fragen 2 bis 5: Der Landesregierung liegen hierzu derzeit keine belastbaren Informationen vor. Allerdings hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur eine religionsgeographische Studie der Universität Potsdam in Auftrag gegeben, mit der Erkenntnisse über die in Brandenburg lebende muslimische Bevölkerungsgruppe, ihre Organisation , Zusammensetzung, Gebets- und Gemeinderäume sowie ihre Bedürfnisse gewonnen werden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die vermehrte Zuwanderung von Muslimen in den letzten Jahren zur Bildung muslimischer Gemeinden an vielen Orten geführt hat, an denen zuvor keine bestanden. Der Prozess der rechtlichen Organisation und des Aufbaus eines Gemeindelebens ist nicht abgeschlossen. Die Studie liegt dem Ministerium noch nicht vor. Die Landesregierung unterstützt kommunale und zivilgesellschaftliche Bestrebungen, muslimische Gemeinden bei der Gewinnung geeigneter Gebets - und Gemeinderäume zu unterstützen. Eine funktionstüchtige Gemeindeinfrastruktur ermöglicht die freie Religionsausübung und leistete damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Beheimatung muslimischer Zuwanderer und Geflüchteter. 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie oft Muslime in Brandenburg ihre Freitagsgebete in größeren Gruppen im öffentlichen Raum (z. B. wie auf dem Bürgersteig vor den Moscheeräumen in Potsdam an der Berliner Straße im Jahr 2016) abgehalten haben (bitte einzeln aufschlüsseln nach Datum, ungefährer Anzahl der Teilnehmer und ggf. Kosten der Sicherungsmaßnahmen durch die Polizeikräfte)? zu Frage 6: Die in der Anfrage zitierte vorübergehende Nutzung öffentlichen Straßenraums in Potsdam ist nach dem Bezug hinreichend großer Gebetsräume nicht mehr notwendig. In Cottbus hat es sich ebenfalls als erforderlich erwiesen, neben dem Gebetsraum liegenden Hofraum für die Gläubigen zu öffnen; hierbei handelt es sich allerdings nicht um öffentlichen Straßenraum. Weitere Fälle sind derzeit nicht bekannt.