Landtag Brandenburg Drucksache 6/11784 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.07.2019 / Ausgegeben: 22.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4625 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/11556 Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Schönfeld nach BER Eröffnung Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Aus Medienberichten vom Mai 2019 (https://www.rbb24.de/wirtschaft/bei-trag/2019/05/ilaluftfahrtmesse -berlin-schoenefeld.html Luftfahrtmesse am Flughafen Schönefeld Streit um Kosten der Ila offenbar beigelegt) geht hervor, dass es wenn der Flughafen BER als Single Standort im Jahr 2020 eröffnet, es zu Einschränken des Flugbetriebs des Flughafens BER kommen kann, wenn die ILA in Schönefeld nach Eröffnung der Flughafens BER veranstaltet wird. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: Stimmt es, dass es zu Einschränken des Flugbetriebs des Flughafens BER kommen kann, wenn die ILA in Schönefeld nach Eröffnung des Flughafen BER veranstaltet wird? Wenn ja, welche Einschränkungen des Flugbetriebs des Flughafens BER wird es geben und welche Kosten entstehen dem Flughafen BER und wer trägt diese Kosten? zur Frage: Nach Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) wird die ILA nach Inbetriebnahme des BER keine Auswirkungen auf den originären Flugbetrieb zeitigen . Der Flugbetrieb des BER hat Vorrang vor dem ILA-Flugbetrieb.