Datum des Eingangs: 13.11.2014 / Ausgegeben: 18.11.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/118 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 8 des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/22 Wortlaut der Kleinen Anfrage 8 vom 13.10.2014: L 90 Werder (Havel) / Phöbener Chaussee – Untertunnelung der Bahnstrecke Berlin-Hannover Die Verkehrsführung der Landesstraße 90 in Werder (Havel), Phöbener Straße über die Bahnstrecke Berlin-Hannover ist ein enormes Verkehrshindernis. In Planung ist ein Tunnelbau, der für die Entwicklung des Gebietes Havelauen in Werder (Havel) und die Verbindung zwischen diesem Wohngebiet und der Werderaner Kernstadt eine Prioritätensetzung erforderlich macht. Für die Finanzierung der Maßnahme sind der Bundesanteil und der Anteil der Deutschen Bahn AG gegenwärtig gesichert. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Priorität hat das Projekt für die Landesregierung? 2. Wann kann mit einem Planfeststellungsverfahren für das Projekt begonnen werden und welche Zeitschiene ergibt sich daraus? 3. Wann kann eine Aussage über die finanzielle Absicherung des Landesanteils für diese Maßnahme getroffen werden? 4. Welche Förderung hat der Bund in Aussicht gestellt? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Priorität hat das Projekt für die Landesregierung? Zu Frage 1: Der Bahnübergang in Werder ist der am stärksten frequentierten Bahnübergang im Landesstraßenbereich. Im Regelfall ist die DB AG der Veranlasser von Bahnüber- gangsbeseitigungsmaßnahmen (Ausbau der Bahnstrecke, Zulassen höherer Geschwindigkeiten , Stellwerkserneuerungen führen üblicherweise dazu, dass die Sicherheit für den Straßenverkehrsteilnehmer erhöht und ein ebenerdiger Bahnübergang beseitigt werden muss). Um in diesem für die regionale Entwicklung besonders wichtigen Projekt voranzukommen, sah sich die brandenburgische Straßenbauverwaltung in der Pflicht, die Planungen für eine Bahnübergangbeseitigung selbst federführend aufzunehmen. Frage 2: Wann kann mit einem Planfeststellungsverfahren für das Projekt begonnen werden und welche Zeitschiene ergibt sich daraus? Zu Frage 2: Die Entwurfsplanung liegt vor. Nach deren Prüfung und Genehmigung kann nach Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen das Planfeststellungsverfahren voraussichtlich Ende 2015 eingeleitet werden. Die weitere Zeitschiene ist abhängig vom weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens. Frage 3: Wann kann eine Aussage über die finanzielle Absicherung des Landesanteils für diese Maßnahme getroffen werden? Zu Frage 3: Die Maßnahme befindet sich aktuell in einem relativ frühen Planungsstadium. Deren finanzielle Einordnung ist vom weiteren Planungsverlauf und vom Zeitpunkt des vorliegenden Baurechts und den dann aktuellen haushalterischen Randbedingungen abhängig. Eine zeitliche Aussage zur Absicherung des Landesanteils kann daher derzeit nicht getroffen werden. Frage 4: Welche Förderung hat der Bund in Aussicht gestellt? Zu Frage 4: Bei der Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahme in Werder handelt es sich um eine übliche Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Danach sind die beteiligten Baulastträger (Schiene, Straße) aufgefordert, Maßnahmen an Bahnübergängen durchzuführen, wenn und soweit es die Sicherheit des Verkehrs erfordert (vgl. § 3 EKrG). In diesem Zusammenhang stellt der Bund gem. § 13 EKrG ein Drittel der kreuzungsbedingten Kosten („Bundesdrittel“) bereit. Die weiteren Drittel werden durch die beteiligten Baulastträger übernommen. Für das Bundesdrittel stehen i.d.R. Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung .