Landtag Brandenburg Drucksache 6/11807 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.07.2019 / Ausgegeben: 29.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4655 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/11633 Anzahl offener Haftbefehle im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Gemäß der Presseberichterstattung unter anderem in der Zeit-Online Ende Mai 2019 (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019- 05/kriminalitaet-deutschland-sicherheit-politisch-motivierte-straftaten-haftbefehle) werden deut-schlandweit 186.000 Straftäter mit Haftbefehl gesucht. Danach sollen per Stichtag 28.03.2019 im Land Brandenburg 8,6 offene Haftbefehle je 10.000 Einwohner bestehen. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Wie viele Haftbefehle wurden in den Jahren ab 2016 bis einschließlich Juni 2019 im Land Brandenburg erlassen? (bitte aufgliedern nach Datum des Erlasses, Form der Haft und Nationalität) Frage 2: Wie viele der unter Ziffer 1 dargestellten Haftbefehle sind im Land Brandenburg im Zeitraum 2016 bis einschließlich Mai 2019 offen gewesen? (bitte auch Datum des Erlasses , Straftat und Nationalität mit angeben) Frage 3: Wie viele Haftbefehle wurden ab 2016 gegen rechts-, links- und islamistischextremistische Straftäter in Brandenburg nicht vollstreckt? (bitte auflisten nach Phänomenbereichen und Straftaten) Frage 4: Wie viele der offenen Haftbefehle sind länger als drei Monate, wie viele länger als sechs Monate, wie viele länger als ein Jahr offen? Frage 5: Aus welchen Gründen konnten die Vollstreckungen der offenen Haftbefehle bisher nicht erfolgen? Frage 6: Wie viele der offenen Haftbefehle gelten als unvollziehbar und aus welchen Gründen? zu Fragen 1 bis 6: Eine statistische Erhebung aller bei der Polizei eingegangenen Fahndungsersuchen der Justiz erfolgt weder bei der Polizei noch bei den Staatsanwaltschaften des Landes. Daher können auch keine differenzierenden Aussagen zum Erlass der Haftbefehle , zur Form der Haft, zur Nationalität der Betroffenen, zu Vollstreckungserfolgen, zur Landtag Brandenburg Drucksache 6/11807 - 2 - Fahndungsdauer oder zu Gründen für eine Nichtvollstreckbarkeit getroffen werden. Auf die Antworten der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen Nr. 162 (LT-Drs. 6/566), Nr. 1447 (LT-Drs. 6/3633) und Nr. 3651 (LT-Drs. 5/9368) wird insoweit verwiesen. In der Regel sind „offene“ Haftbefehle allerdings wegen unbekannten Aufenthaltsortes bzw. Flucht der beschuldigten Person nicht vollstreckbar. Weitere differenzierte Angaben sind mangels gesonderter statistischer Erhebungen nicht möglich. Zum Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität sind mit Stand vom 27. Juni 2019 folgende Daten erfasst: PMK-rechts: 14 Haftbefehle nicht vollstreckt, PMK-links: keine nicht vollstreckten Haftbefehle, PMK-religiöse Ideologie: 3 Haftbefehle nicht vollstreckt. Die in der Anfrage benannten islamistisch-extremistischen Straftäter werden thematisch im Phänomenbereich „PMK-religiöse Ideologie“ abgebildet. Angaben zu früheren Daten nicht vollstreckter Haftbefehle erfolgen nicht, da die entsprechenden Fahndungszahlen einer dynamischen Veränderung unterliegen. Im Einzelnen ergibt sich mit Stand vom 27. Juni 2019 nachfolgende Aufstellung für den Bereich „PMK-rechts“: Anzahl Delikt Bezeichnung 1 § 130 StGB Volksverhetzung 1 § 185 StGB Beleidigung 1 § 223 StGB Körperverletzung 1 § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls 1 § 259 StGB Hehlerei 1 § 260a StGB Gewerbsmäßige Bandenhehlerei 2 § 263 StGB Betrug 1 § 267 StGB Urkundenfälschung 1 §§ 315b und 113 StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr 1 § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis 2 Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz Für den Bereich „PMK-religiöse Ideologie“ stellen sich die nicht vollstreckten Haftbefehle per 27. Juni 2019 wie folgt dar: Anzahl Delikt Bezeichnung 1 § 145 StGB Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln 1 § 241 StGB Bedrohung 1 § 242 StGB Diebstahl Frage 7: Welche Maßnahmen haben Polizei und Justiz ergriffen, um der gesuchten Personen habhaft zu werden? zu Frage 7: Mangels statistischer Erhebungen können keine Angaben zu konkreten Fällen gemacht werden. In der Regel erfolgt eine Ausschreibung der gesuchten Person zur nationalen Fahndung beim Landeskriminalamt des Landes Brandenburg bzw. beim Zoll oder der Bundespolizei. Sofern dies angezeigt ist, erfolgt darüber hinaus eine internationale Ausschreibung zur Festnahme. Ferner werden in geeigneten Fällen lokale Polizeidienststellen oder die Zielfahndung des Landeskriminalamtes mit der Aufenthaltsermittlung und Landtag Brandenburg Drucksache 6/11807 - 3 - Festnahme beauftragt. Durch die Polizei erfolgt je nach Priorisierung der Einsatz taktischer Maßnahmen, die im Einzelfall in Betracht kommen. Es bestehen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und Erstellung eines Personagramms der Zielperson aufgrund der Auswertung aller internen und externen Informationsquellen, beispielsweise auch der sozialen Medien.