Landtag Brandenburg Drucksache 6/11808 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.07.2019 / Ausgegeben: 29.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4656 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) und Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/11634 Großwaldbrand in Jüterbog Anfang Juni 2019 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz bei Jüterbog ist Anfang Juni 2019 der größte Waldbrand in Brandenburg seit Jahrzehnten ausgebrochen . Die Stadt Jüterbog hat unter anderem folgende Informationen abgegeben: „Mehrere Kameraden berichteten bereits am gestrigen Abend bei ihrer Rückkehr ins Feuerwehrdepot Jüterbog von Detonationen und Chemie-Gerüchen bei der Brandbekämpfung im Wald. Der Bürgermeister der Stadt Jüterbog forderte bereits bei der Einsatzbesprechung heute Nacht von der Einsatzleitung eine sofortige Untersuchung der Luft und der Stäube im Brandgebiet zum Schutz der Einsatzkräfte und der Bevölkerung.“ Nach Mitteilung des Innenministers Schröter anlässlich einer Plenardebatte zur aktuellen Stunde am 13.06.2019 im Landtag Brandenburg habe eine Gefahr für die Kameraden der Feuerwehr nicht bestanden , da sie laut seiner Aussage nur auf dafür vorgesehenen Wegen im Einsatz gewesen seien. Die über das Innenministerium angeforderte Analytische Task Force aus Berlin führte Messungen hinsichtlich der befürchteten Gesundheitsgefahren durch. Der konkrete Inhalt der Messergebnisse wurde bisher zwar nicht veröffentlicht, nach Pressemeldungen u. a. der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 07.06.2019 (Potsdamer Tageszeitung S. 1) wurde lediglich darauf Bezug genommen, dass der Verdacht nicht erhärtet worden sei. Das betroffene Gebiet ist jedoch bekannter Weise sehr stark kontaminiert mit Kampfmitteln aller Art, unter anderem phosphorhaltige, arsenhaltige und uranangereicherte Munition, See-Minen, U-Boot-Bewaffnung, Panzerfäuste, Tretminen, Granaten und vieles mehr. Die Munition im Boden gilt auch als wahrscheinlichste Brandursache. Bereits 2013 bestätigte das damalige Innenministerium die Gefahreneinschätzung der Stadt Jüterbog wie folgt: „Ihre Einschätzung zur Gefahrensituation von Waldbränden und deren mögliche Ausweitung durch vorhandene kampfmittelbelastete Flächen […] im konkreten Fall keine Veranlassung , der örtlichen Analyse zu widersprechen.“ 1. Was wurde durch die Landesregierung seit 2013 unternommen, um gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag nach § 5 Nr. 8 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) Großschadensereignisse und Katastrophen wirksam zu verhüten und zu bekämpfen? zu Frage 1: Die Landesregierung hat mit dem Erlass der Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV) Landtag Brandenburg Drucksache 6/11808 - 2 - vom 17. Oktober 2012, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. November 2016, die Anforderungen an die Organisation, die Mindeststärke von Personal, Technik und Ausrüstung sowie die Ausbildung und den Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes einheitlich geregelt. Ausführend zur Katastrophenschutzverordnung sind fünf Verwaltungsvorschriften für die Fachdienste Führung, Brand- und Gefahrstoffschutz, Sanität, Betreuung und Bergung/Teilbereich Wassergefahren in Kraft gesetzt worden. Auf dieser Grundlage sind im Land Brandenburg ca. 150 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes aufgestellt worden, die durch ihre einheitliche Struktur und Ausbildung gegenseitig kompatibel und kreisübergreifend einsetzbar sind. Insbesondere die Führungs - und Brandschutzeinheiten haben ihren Einsatzwert bei der Bekämpfung der Vegetationsbrände unter Beweis stellen können. Die Landesregierung hat die Aufgabenträger, die Landkreise und kreisfreien Städte, als untere Katastrophenschutzbehörden, seit dem Jahr 2012 bei der zentralen Beschaffung von 183 Katastrophenschutzfahrzeugen mit einem Gesamtwert von ca. 24,5 Mio. Euro mit einem Fördervolumen in Höhe von ca. 17,8 Mio. Euro unterstützt. Weitere 23 Fahrzeuge (Gesamtwert ca. 3,6 Mio. Euro/Förderung ca. 2,5 Mio. Euro) werden im Laufe des Jahres 2019 beschafft. Damit ergibt sich eine Gesamtbeschaffung von mehr als 200 Fahrzeugen bei einem Fördervolumen von ca. 20 Mio. Euro. Die Landesregierung unterstützt die Aufgabenträger bei der Abwehr von Großschadensereignissen /Katastrophen zudem durch das im Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) eingerichtete Koordinierungszentrum Krisenmanagement, indem es den Einsatz von personellen und sächlichen Ressourcen vermittelt (vgl. § 6 Abs. 2 KatSV). Zudem hält die Landesregierung ein zentrales Katastrophenschutzlager vor, aus dem insbesondere Engpassressourcen zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich der Aus- und Fortbildung der in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes Mitwirkenden bietet die Landesschule und technische Einrichtung für Brandund Katastrophenschutz insbesondere Seminare für Führungs- und Spezialkräfte des Katastrophenschutzes an (Einheitsführer, Stabspersonal, ABC-Schutz-Einsatzkräfte u. a. m.). Zudem fördert die Landesregierung die Durchführung von kreisübergreifenden Katastrophenschutzübungen mit 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten. 2. Wurde durch die Landrätin des Landkreises Teltow-Fläming in den vergangenen Jahren auf die Gefahr des Entstehens von Großschadensereignissen hingewiesen und was wurde seitens der Landesregierung daraufhin unternommen? zu Frage 2: Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 BbgBKG ist eine der gesetzlichen Aufgaben der Landkreise die Erstellung einer überörtlichen Gefahren- und Risikoanalyse. In der Vorbereitung auf mögliche Großschadenslagen und Katastrophen erstellen die unteren Katastrophenschutzbehörden auf dieser Grundlage einen Katastrophenschutzplan sowie als deren Bestandteil ereignisbezogene Sonderpläne. Insoweit hat das MIK auf die Landkreise vor der Waldbrandsaison 2019 eingewirkt, die entsprechenden Sonderpläne „Waldbrand ” zu aktualisieren. Die Bewertung des Landkreises zu waldbrandgefährdeten Flächen mit erhöhter Kampfmittelbelastung findet hier Eingang. Der Sonderplan aus dem Landkreis Teltow-Fläming liegt im MIK vor. 3. Was wird die Landesregierung nunmehr unternehmen, um Großschadenslagen, wie zuletzt durch den Waldbrand in Jüterbog, zukünftig zu verhindern? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11808 - 3 - zu Frage 3: Zum vorbeugenden Waldbrandschutz wurde für den ehemaligen Truppenübungsplatz Jüterbog West ein Waldbrandschutzkonzept erarbeitet, welches die Instandsetzung und Anlage von Waldbrandschutzwegen, Waldbrandriegel, Waldbrandwundstreifen und Löschwasserentnahmestellen vorsieht. Die darin festgelegten Maßnahmen werden prioritär über Fördermittel sukzessive umgesetzt. 4. Liegen der Landesregierung die Messergebnisse der Analytischen Task Force während des Waldbrandes in Jüterbog vor und falls nein, warum nicht? (Bitte Daten, Umfang und Ablauf der Messungen sowie die Messergebnisse ausführlich darstellen.) zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Messergebnisse aus dem Einsatz der Analytischen Task Force (ATF) vor. Die ATF war im Zuge der Einsatzabwicklung von der Einsatzleitung angefordert worden. In der Regel werden im Rahmen eines solchen Einsatzauftrages keine detaillierten Messergebnisse weitergegeben. Vielmehr gehört es zum Erkundungs - und Beratungsauftrag einer solchen Einheit, der Einsatzleitung handhabbare Aussagen zum Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von toxischen oder andererseits schädlichen Stoffen in der Umgebungsluft zu liefern. Dies erfolgte auch im konkreten Fall unmittelbar vor Ort. Dem Landkreis Teltow-Fläming wurde zudem am 12. Juni 2019 durch das Kriminaltechnische Institut des Landeskriminalamtes Berlin in Schriftform Folgendes mitgeteilt: „Weder aus den Messdaten des CBRN-Erkundungswagen noch aus der Fernerkundung der ATF ergaben sich Hinweise auf Gefahrstoffe oder freigesetzte Radioaktivität .” 5. Welche Art der Messungen, wie viele davon und an welchen Standorten sowie wie oft wurden diese zu welcher Uhrzeit und an welchen Tagen während des Brandes im Juni 2019 sowie auch davor und danach seit 2013 vorgenommen? zu Frage 5: Der Einsatz der ATF fand am 6. Juni 2019 zwischen 16:00 Uhr und 20:30 Uhr statt. Gemäß dem o. g. Bericht wurden in der Einsatzzeit ca. 20 Messungen mit dem Infrarotspektrometer entlang des nördlichen Randes des Waldbrandgebietes auf einer Länge von ca. 1 km durchgeführt. Zu weiteren derartigen Messungen im Bereich der hier gegenständlichen Einsatzstelle oder des gesamten ehemaligen Truppenübungsplatzes Jüterbog West liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 6. Welche finanziellen Aufwendungen hat das Land Brandenburg seit der Einschätzung des Innenministeriums 2013 für Analysemaßnahmen aufgewendet? zu Frage 6: Für Analysemaßnahmen im Rahmen der Gefahren- und Risikoanalyse im fraglichen Gebiet hat die Landesregierung seit dem Jahr 2013 keine finanziellen Aufwendungen vorgenommen (vgl. § 4 Abs. 2 Nr. 1 BbgBKG). 7. Welche finanziellen Zuwendungen (ohne dass die Stadt Jüterbog oder die betroffenen Feuerwehren hätten eigene finanzielle Mittel aufwenden müssen) hat das Land Brandenburg seit der Einschätzung aus 2013 vorgenommen? zu Frage 7: Die Kosten der Waldbrandbekämpfung sind grundsätzlich gemäß § 44 Abs. 1 BbgBKG von dem Träger des örtlichen Brandschutzes zu tragen. Auf der Grundlage des § 44 Abs. 4 BbgBKG unterstützt das Land nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes im Rahmen von finanziellen Zuwendungen die Aufgabenträger, wobei die Aufgabenträger Landtag Brandenburg Drucksache 6/11808 - 4 - in der Regel einen Eigenanteil von mindestens 20% zu tragen haben. Seit dem Jahr 2013 bewilligte das Land der Stadt Jüterbog anteilmäßig folgende Zuwendungen: Die Stadt Jüterbog erhielt im Rahmen der Förderung von Stützpunktfeuerwehren für die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF 10) im Jahr 2018 eine Zuwendung in Höhe von 132.625,50 €. Das Land erstattete der Stadt Jüterbog mit 6.739,67 € und somit 80 % der geltend gemachten Kosten für die Waldbrandbekämpfung im Jahr 2018. Mit einer Zuwendung aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe in Höhe von 8.500.- € wurde der Freiwilligen Feuerwehr Jüterbog im Jahr 2019 die Beschaffung eines Kühlanhängers zum Transport von Lebensmitteln im Rahmen der Einsatzstellenverpflegung ermöglicht . zu Frage 1: Die Landesregierung hat mit dem Erlass der Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV) vom 17. Oktober 2012, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. November 2016, die An...