Landtag Brandenburg Drucksache 6/11809 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.07.2019 / Ausgegeben: 29.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4671 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11653 Gewaltbereite Fans und Hooligans in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Bundesweit gibt es eine gefestigte gewaltbereite Hooligan-Szene. Oftmals bestehen Verbindungen zur rechten Szene. Frage 1: Wie viele gewaltbereite (der Kategorie B) und gewaltsuchende (der Kategorie C) Fans sind derzeit in Brandenburg verzeichnet (Bitte, sofern bekannt, nach Vereinszugehörigkeit aufschlüsseln)? zu Frage 1: Für das Land Brandenburg sind, aufgeschlüsselt nach regionaler Vereinszugehörigkeit , gewaltbereite (Kat. B) und gewaltsuchende (Kat. C) Fans wie folgt registriert: FC Energie Cottbus: 130 Personen der Kat. B und 30 Personen der Kat. C SV Babelsberg 03: 60 Personen der Kat. B und 7 Personen der Kat. C. Frage 2: Wie viele dieser Fans sind der rechten Szene in Brandenburg zuzuordnen (Bitte nach Kategorien und Vereinszugehörigkeit aufschlüsseln)? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Die gewaltbereite Fußballszene ist nur bei begründeten Anhaltspunkten Gegenstand polizeilicher Maßnahmen mit Bezug zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität (PMK). Frage 3: Wie viele Fälle und welche wurden in der Spielzeit 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und bisher in der Spielzeit 2018/2019 in Zusammenhang mit in Brandenburg ausgetragenen Fußballspielen bekannt, in denen Personen a) mit rechtsextremen Parolen beschimpft wurden? b) rassistisch, antisemitisch oder rechtsextrem motiviert tätlich angegriffen und ggf. verletzt wurden? c) sonstigen rassistischen, antisemitischen oder rechtsextremen Vorfällen ausgesetzt waren ? zu Frage 3: Im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD–PMK) wurden folgende Straftaten im Sinne der Fragestellung festgestellt: In der Saison 2015/2016 wurden insgesamt fünf Straftaten erfasst, bei denen in allen Fällen der „Hitler-Gruß“ offen gezeigt wurde bzw. „Sieg Heil“-Rufe erfolgten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11809 - 2 - In der Saison 2016/2017 sind insgesamt acht Straftaten erfasst worden, wo in sechs Fällen der „Hitler-Gruß“ offen gezeigt wurde bzw. „Sieg Heil“-Rufe erfolgten. In einem Fall konnte eine rechtsextremistische Tätowierung festgestellt werden sowie ein Körperverletzungsdelikt gegenüber einem ausländischen Bürger. In der Saison 2017/2018 wurden insgesamt vier entsprechende Straftaten registriert. Hier ist in einem Fall der „Hitler-Gruß“ offen gezeigt worden und in zwei Fällen wurde eine rechtsextremistische Tätowierung festgestellt. Ebenfalls wurde in einem weiteren Fall eine volksverhetzende antisemitische Parole skandiert. In der Saison 2018/2019 wurden bislang neun Straftaten erfasst. Die Auswertung der Saison ist noch nicht abschließend. In sechs Fällen wurde der „Hitler-Gruß“ offen gezeigt bzw. erfolgten „Sieg Heil“-Rufe, in zwei Fällen wurde das Tragen verfassungsfeindlicher Kleidung und in einem Fall die Verwendung verfassungswidriger Symbole festgestellt. Frage 4: Sind dem Ministerium Aktivitäten, Mitglieder oder Verbindungen von Vereinen /Gruppen rechtsgerichteter Hooligans in Brandenburg bekannt? (Bitte einzeln nach Aktivität, Datum, Ort auflisten sowie bei bekannten Mitgliedern bitte nach Anzahl, Hooliganvereinigung , zugehörigem Fußballverein aufschlüsseln) zu Frage 4: Fußballfans oder -spieler sind keine Beobachtungsobjekte des Brandenburger Verfassungsschutzes. Allerdings kann konstatiert werden, dass Rechtsextremisten Spiele besuchen, Fans von verschiedensten Fußballvereinen sind und auch Fußball spielen. Dem Brandenburger Verfassungsschutz sind derzeit drei Fußballfangruppierungen des FC Energie Cottbus bekannt, die sich vornehmlich aus Rechtsextremisten zusammensetzen oder rechtsextremistisch beeinflusst sind. Hierbei handelt es sich um die „Unbequeme Jugend Cottbus“ (UJC), das „Collettivo Bianco Rosso“ (CBR02) sowie die „WK 13 Boys“. Mitglieder der „UJC“ konnten auf folgenden rechtsextremistischen Veranstaltungen festgestellt werden: • 12.07.2014 Fußballturnier von „Inferno Cottbus“ in Kolkwitz • 15.10.2015 Konzert „Rocktoberfest“ in Unterwasser (CH) • 01.07.2017 Konzert „Rock für Deutschland“ in Gera • 09.06.2018 „Tiwaz – Kampf der freien Männer“ in Grünhain-Beiersfeld • 07.12.2018 rechtsextremistische Weihnachtsfeier in Cottbus. Mitglieder des „CBR02“ konnten auf folgenden rechtsextremistischen Veranstaltungen festgestellt werden: • 18.05.2014 rechtsextremistische Feier in Spremberg • 01.07.2017 Konzert „Rock für Deutschland“ in Gera • 29.07.2017 Konzert „Rock für Identität“ in Themar • 13.10.2018 Kampf der Nibelungen in Ostritz • 02./03.11.2018 Schild- und Schwertfestival in Ostritz • 03.11.2018 rechtsextremistischer Liederabend in Lübben • 07.12.2018 rechtsextremistische Weihnachtsfeier in Cottbus. Mitglieder der „WK 13 Boys“ konnten auf folgenden rechtsextremistischen Veranstaltungen festgestellt werden: • 13.10.2018 Kampf der Nibelungen in Ostritz • 07.12.2018 rechtsextremistische Weihnachtsfeier in Cottbus. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11809 - 3 - Frage 5: Gibt es Personen, die sowohl in der Hooligan- wie auch der Rockerszene oder anderen rechtsgerichteten Szenen aktiv sind? Wenn ja, wie viele? (Bitte nach Kategorie, Verbindung zu welcher Szene und Vereinszugehörigkeit aufschlüsseln) zu Frage 5: Polizeilich registriert als „Gewalttäter Sport“ (ohne Vereinsangabe) sind insgesamt zwei Angehörige von polizeilich relevanten Rockergruppierungen aus dem Land Brandenburg, jeweils einmal vom Hells Angels MC Potsdam sowie vom Red Devils MC Crazy Town, Unterstützerclub des Hells Angels MC Cottbus. Dem Brandenburger Verfassungsschutz liegen Erkenntnisse vor, dass Einzelpersonen, der unter Frage 4 genannten Gruppierungen Mitglied einer Rockergruppierung sind. Des Weiteren liegen Erkenntnisse vor, dass insbesondere Personen, aus dem Umfeld der offiziell aufgelösten Hooligangruppierung „Inferno Cottbus“ sowie der „UJC“ ebenfalls im rechtsextremistischen Kampfsportsowie Türstehermilieu aktiv sind. Besonders die „Kampfgemeinschaft Cottbus“ (vgl. Verfassungsschutzbericht 2018, S. 92 ff) mit bis zu 115 Mitgliedern und Unterstützern sei explizit erwähnt.