Landtag Brandenburg Drucksache 6/11811 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.07.2019 / Ausgegeben: 29.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4651 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11617 Brände illegaler Müllkippen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In Brandenburg sind weit mehr als 100 illegale Müllhalden bekannt. Regelmäßig kommt es hier zu Bränden, allein 2018 gab es mehrere Berichte etwa über den Brand in Markendorf1 und über die mehrfachen Brände des illegalen Reifenlagers in Senftenberg2,3. In einigen Fällen wird Brandstiftung als Brandursache vermutet , in anderen Selbstentzündung. Angesichts der zahlreichen Brände und der Folgen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Umwelt sind genaue Fakten zu Häufigkeit und zur Bekämpfung notwendig. Vorbemerkung der Landesregierung: Bei dem in der Vorbemerkung des Fragenstellers angesprochenen Brand im Ortsteil Markendorf in Frankfurt/Oder im April 2018 handelt es sich um einen Brand in einem genehmigten Abfallzwischenlager. Die Brandabfälle wurden ordnungsgemäß entsorgt. Frage 1: Wie viele Brände in illegalen Müllhalden wurden in den letzten 10 Jahren registriert (bitte einzeln nach Standort auflisten, mit Angabe des Landkreises)? Frage 2: In wie vielen Fällen war Brandstiftung die Ursache? Frage 3: Welche weiteren Ursachen sind der Landesregierung bekannt (bitte falls vorhanden nach Häufigkeit sortieren)? Zu den Fragen 1, 2 und 3: Die Anzahl und Ursache von Bränden illegaler Müllhalden werden nicht statistisch erfasst. Im Fall von Brandstiftungen erfolgte zur Beantwortung eine Auswertung auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die nach bundeseinheitlichen PKS-Richtlinien erstellt wird. Es werden darin keine Anzeigen, sondern hinreichend konkretisierte Delikte mit PKS-Relevanz (Fälle) registriert. Für die vorliegende Beantwortung wurden Sonderrecherchen über Tatörtlichkeits-Katalogwerte durchgeführt. Eine verbindliche und standardisierte Erfassung von Tatörtlichkeiten in der PKS gibt es nicht. In Brandenburg gibt es eine - fakultative - Möglichkeit der Erfassung, die jedoch kei- 1https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/beitraege/2018/04/deponiebrand-in-markendorf-geloescht.html 2https://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/grossfeuer-im-senftenberger-abfall-zwischenlager_aid-24114047 3https://www.lr-online.de/lausitz/senftenberg/erneut-feuer-im-senftenberger-reifenlager_aid-24343337 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11811 - 2 - nen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Im Datenaustausch mit den anderen Bundesländern /Behörden werden darüber hinaus nur bundesweit vergleichbare Grunddaten und nicht die spezifischen Werte des Landes Brandenburg zur Tatörtlichkeit übertragen. Die nachfolgenden statistischen Angaben umfassen somit ausschließlich die erfassten Fälle der Landespolizei zum Tatortbereich Brandenburg. Recherchiert wurde nach den Tatörtlichkeiten „Mülldeponie“, „Müllverarbeitungsanlage“ und „Recyclingfirma“. Eine statistische Unterscheidung zwischen Deponien bzw. Anlagen und illegalen Abfallablagerungsstätten ist nicht möglich. Daher sind hier mehrere Fallkonstellationen möglich. Nachfolgend das Ergebnis der Recherche nach Brandstiftungen im Kontext mit den oben genannten Tatörtlichkeiten der letzten zehn Jahre: Jahr Brandstiftung insgesamt vorsätzlich fahrlässig 2009 6 4 2 2010 6 5 1 2011 3 1 2 2012 4 2 2 2013 2 2 2014 2 2 2015 4 3 1 2016 4 2 2 2017 3 3 2018 2 2 Frage 4: Wie viele Fälle von Grundwasserkontamination nach bzw. durch Brände illegaler Mülllager mussten in den letzten 10 Jahren festgestellt werden. zu Frage 4: Der Landesregierung sind keine Grundwasserkontaminationen nach bzw. durch Brände auf illegalen Abfalllagern bekannt. Frage 5: In wie vielen Fällen hat der Brand bewirkt, dass die Müllkippe danach unverzüglich geräumt oder saniert werden musste, weil Gefahr im Verzug war? zu Frage 5: Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen ein illegales Abfalllager nach einem Brand unverzüglich geräumt oder saniert werden musste, weil Gefahr im Verzug war. Frage 6: Welche Kosten entstanden Land und/oder Kommunen durch die Brandbekämpfung (Wenn genaue Kosten nicht bekannt sind, bitte mit statistischen Daten arbeiten)? zu Frage 6: Das Land hat keine Kosten für die Brandbekämpfung bei illegalen Abfalllagern erstattet. Träger des örtlichen und überörtlichen Brandschutzes sind nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften . Der Landesregierung liegen keine Informationen zu Kosten vor, die den Kommunen durch die Brandbekämpfung bei illegalen Abfalllagern entstanden sind. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11811 - 3 - Frage 7: Welche Maßnahmen hat das Land ergriffen, um die Zahl der Brände zu reduzieren ? zu Frage 7: Um die vom Land bereitgestellten finanziellen Ressourcen zielgerichtet und wirtschaftlich einzusetzen, konzentriert sich das Vorgehen der Landesregierung auf die Beräumung der illegalen Abfalllager nach Priorisierungsrangfolge. Die Rangfolge basiert auf dem Gesamtergebnis der fachbehördlichen Risikobewertung nach dem Kriterienkatalog des Landesamtes für Umwelt. In die Gesamtbewertung geht das Kriterium Brandgefahr - neben dem Kriterium der Gefährdung des Grundwassers - mit einem hohen Wichtungsfaktor ein. Bislang erfolgte die Beräumung von 17 illegalen Abfalllagern. An 19 Standorten wurden Abfälle teilweise beräumt.