Landtag Brandenburg Drucksache 6/11812 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.07.2019 / Ausgegeben: 29.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4669 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11651 Kommunale MandatsträgerInnen extrem rechter und rechtspopulistischer Parteien und Wählervereinigungen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Mit der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 in Brandenburg errangen auch Vertreterinnen und Vertreter extrem rechter und rechtspopulistischer Parteien kommunale Mandate. Frage 1: Wie viele der neu gewählten kommunalen MandatsträgerInnen in Brandenburg erlangten ihr Mandat über die Liste einer extrem rechten oder rechtspopulistischen Partei (bspw. NPD, Dritter Weg, Die Rechte, AfD) oder Wählervereinigung? Bitte einzeln nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Städten und Gemeinden aufschlüsseln! Frage 2: Gibt es MandatsträgerInnen dieser oder anderer Parteien oder Vereinigungen, die der extremen Rechten (bspw. Kameradschaften, Identitäre Bewegung, 1 Prozent, Reichsbürgermilieu o.ä.) zuzuordnen sind? Bitte einzeln nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Städten und Gemeinden und Partei oder Wählervereinigung und Zugehörigkeit zu welcher Gruppe der extremen Rechten aufschlüsseln! zu den Fragen 1 und 2: Bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 errang die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) insgesamt fünf Kreistagsmandate und acht Mandate in Gemeindevertretungen. Hierunter sind auch Mandatsträger, die neben ihrer Mitgliedschaft in der NPD ebenfalls in weiteren Strukturen, insbesondere aus dem Bereich des Neonationalsozialismus, aktiv sind. Unter den NPD-Mandatsträgern befinden sich zwei Personen, die mehrere Kommunalmandate wahrnehmen. Die Zahl der errungenen Mandate (13) ist damit höher als die Zahl der Mandatsträger (11). NPD-Sitze im Kreistag: Havelland (1 Sitz), Oberhavel (1 Sitz), Oberspreewald-Lausitz (1 Sitz), Oder-Spree (1 Sitz), Uckermark (1 Sitz) Landtag Brandenburg Drucksache 6/11812 - 2 - NPD-Sitze in Gemeindevertretungen: Havelland (1 Sitz: Rathenow) Märkisch-Oderland (1 Sitz: Neuhardenberg) Oberhavel (2 Sitze: Kremmen, Velten) Oberspreewald-Lausitz (2 Sitze: Lauchhammer, Ruhland) Oder-Spree (1 Sitz: Spreenhagen) Potsdam-Mittelmark (1 Sitz: Bad Belzig) Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) gewann bei den brandenburgischen Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 insgesamt 153 Kreistagsmandate und 364 Mandate in Gemeindevertretungen . Die Verteilung stellt sich dabei wie folgt dar: Land Brandenburg in Kreistagen in Gemeindevertretungen Brandenburg an der Havel 7 - Cottbus 11 - Frankfurt (Oder) 9 - Potsdam 5 - Barnim 8 23 Dahme-Spreewald 10 33 Elbe-Elster 9 28 Havelland 8 20 Märkisch-Oderland 10 46 Oberhavel 8 36 Oberspreewald-Lausitz 10 33 Oder-Spree 10 20 Ostprignitz-Ruppin 6 8 Potsdam-Mittelmark 6 18 Prignitz 6 10 Spree-Neiße 13 41 Teltow-Fläming 9 31 Uckermark 8 17 153 364 Weder die Kleinstparteien “DER DRITTE WEG” und “DIE RECHTE” noch eine Wählervereinigung im Sinne der Fragestellung haben bei der Kommunalwahl ein Mandat erreicht. Frage 3: Gibt es MandatsträgerInnen dieser oder anderer Parteien oder Vereinigungen, die in der Vergangenheit wegen politisch motivierten Straftaten im Phänomenbereich rechts rechtskräftig verurteilt wurden? Bitte einzeln nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Städten und Gemeinden, Partei oder Wählervereinigung, Delikt und Strafmaß aufschlüsseln! Bitte auch noch nicht rechtskräftige Verurteilungen angeben! Frage 4: Gibt es MandatsträgerInnen dieser oder anderer Parteien oder Vereinigungen, gegen die aktuell ein Ermittlungsverfahren wegen politisch motivierter Straftaten Phänomenbereich rechts anhängig ist? Bitte einzeln nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Städten und Gemeinden, Partei oder Wählervereinigung und Delikt aufschlü- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11812 - 3 - sseln! zu den Fragen 3 und 4: Die Frage, ob kommunale MandatsträgerInnen gegebenenfalls strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, steht in keinem Zusammenhang mit dem Verantwortungsbereich der Landesregierung. Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht erstreckt sich nicht auf Angelegenheiten, für die es an einer Verantwortlichkeit der Landesregierung gegenüber dem Landtag insbesondere deswegen fehlt, weil sie nicht in die Zuständigkeit der Landesregierung fallen. Vor diesem Hintergrund hat der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der kommunalen MandatsträgerInnen Vorrang und die Landesregierung keine Veranlassung, entsprechende Informationen einzuholen.