Landtag Brandenburg Drucksache 6/11814 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.07.2019 / Ausgegeben: 29.07.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4647 des Abgeordneten Matthias Loehr (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11613 Umrüstung betrieblicher Kassensysteme Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Mit dem sog. Kassengesetz vom 16.12.2016 wurden alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ab dem 01.01.2020 ihre Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) auszurüsten. Im April 2019 waren am Markt jedoch noch keine technologischen Lösungen bzw. zertifizierte tSEs verfügbar . Der Projektplan ZERSIKA sieht lediglich eine vorläufige Freigabe der in der Zertifizierung befindlichen technischen Sicherheitseinrichtung im 2. Quartal 2019 vor. Mit dem Abschluss des Zertifizierungsverfahrens wird vielmehr erst im 4. Quartal 2019 gerechnet. Am 17. Juni 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen den Anwendungserlass zu § 146a Abgabenordnung (AO) veröffentlicht. Trotzdem ist es nach wie vor nicht absehbar, dass in der zweiten Jahreshälfte 2019 für 2,1 Millionen Kassen technische Sicherheitseinrichtungen hergestellt werden können und die Kassenhersteller in diesem Zeitrahmen nach Abschluss der erforderlichen Weiterentwicklung der Kassen diese in der ausreichenden Zahl produzieren, anbieten und bei den Unternehmen implementieren können. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung den rechtlichen Umsetzungsstand zu den geplanten Neuerungen bei betrieblichen Kassen- und IT-Systemen zum 01.01.2020? zu Frage 1: Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde u.a. gesetzlich geregelt, dass elektronische Aufzeichnungssysteme und die digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Die technischen Anforderungen an die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung , deren Zertifizierung, das Speichermedium, die elektronische Aufbewahrung der Aufzeichnungen, die Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnungen und den Beleg werden durch die Kassensicherungsverordnung vom 26. September 2017 präzisiert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik legt im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien und Schutzprofilen die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle sowie die organisatorischen Anforderungen zur Vergabe der Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems fest (§ 5 Kassensicherungsverordnung ). Die Technischen Richtlinien und Schutzprofile wurden unter Beteiligung der Wirtschaft und der Verbände entwickelt. Die jeweils aktuellen Versionen werden im Bundessteuerblatt Teil I und auf der Internetseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht. Danach liegen die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung Landtag Brandenburg Drucksache 6/11814 - 2 - des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vor. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung das Vorhaben mittels Anwendungserlass zu § 148 AO den Unternehmen einen zeitlichen Aufschub im Rahmen individueller Anträge zu gewähren hinsichtlich der Praxistauglichkeit? zu Frage 2: Der Landesregierung ist die Planung eines entsprechenden Anwendungserlasses zu § 148 AO derzeit nicht bekannt. Es gilt vielmehr der Grundsatz, dass aus der Tatsache, dass das Befolgen einer gesetzlichen Pflicht unmöglich ist, keine nachteiligen Folgen gezogen werden dürfen. Laut Schreiben des Staatssekretärs des BMF Herrn Dr. Bösinger vom 26.06.2019 an den Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e. V. geht das BMF derzeit nicht davon aus, dass zum 01.01.2020 eine flächendeckende Aufrüstung der Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen erreichbar sein dürfte. Das BMF beabsichtigt nach diesem Schreiben, mit den Ländern eine Nichtbeanstandungsregelung abzustimmen. Frage 3: Wie ist der Stand der Erarbeitung eines Anwendungserlasses zu § 148 AO? zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 4: Wie positioniert sich die Landesregierung zur Forderung der Unternehmensverbände und Kammern nach Verschiebung der Umrüstung der Kassensysteme auf den 01.01.2021? zu Frage 4: Die Landesregierung hat Maßnahmen zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen für mehr Steuergerechtigkeit stets begrüßt. Sie fordert daher die zeitgerechte Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, um Steuerausfälle zu vermeiden . Frage 5: Wie ist der aktuelle Gesprächsstand zwischen der Landesregierung und dem Bund zum Thema „Umrüstung betrieblicher Kassensysteme“? zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 2.