Landtag Brandenburg Drucksache 6/11830 6. Wahlperiode Eingegangen: 29.07.2019 / Ausgegeben: 05.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4662 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11644 Förderausschussverfahren (FVV) Nachfragen zur kleinen Anfrage Nr. 4400 und Antwort der Landesregierung Drucksache 6/1159 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In der o.g. Antwort der Landesregierung wird deutlich, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf insgesamt zunimmt. Dies betrifft Schulen des Gemeinsamen Lernens als auch die Förderschulen. Auffällig ist auch, dass an den Schulen des Gemeinsamen Lernens Kinder existieren, die diagnostiziert als auch nicht diagnostiziert sind. Die durchschnittliche Dauer der Förderausschussverfahren ist mit 8 Monaten sehr lang und sehr unterschiedlich im Land verteilt. Zum Verständnis der o.g. kleinen Anfrage frage ich die Landesregierung: Frage 1: Warum steigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in Brandenburg ? Zu Frage 1: Sowohl die Gesamtschülerzahl als auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat in den letzten 10 Jahren im Land Brandenburg zugenommen. Betrachtet man jedoch die Förderquote, so wird deutlich, dass diese seit dem Schuljahr 2009/2010 von 8,33 auf 7,92 im Schuljahr 2018/2019 gesunken ist. Das heißt, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Relation zur Gesamtschülerzahl im Land Brandenburg insgesamt gesunken ist. Frage 2: Bitte geben Sie anhand der Zahlen das Verhältnis der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf zu der Gesamtschülerzahl der letzten 10 Jahre (bitte jahresgenau aufführen ) in Brandenburg an. Zu Frage 2: Die Förderquote an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Gymnasien in öffentlicher und freier Trägerschaft seit 2009/2010 kann der Tabelle 1 entnommen werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11830 - 2 - Tabelle 1: Förderquote an allgemeinbildenden Schulen (ohne Zweiten Bildungsweg (ZBW)) und berufliche Gymnasien in öffentlicher und freier Trägerschaft seit 2009/2010 Schuljahre 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 Schülerbezugsgröße 1 insgesamt 189.207 194.350 198.635 201.546 203.772 206.884 208.757 213.908 217.970 221.313 Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf 15.760 16.002 16.050 16.195 16.193 16.014 16.376 16.678 17.107 17.526 Förderquote in % 8,33 8,23 8,08 8,04 7,95 7,74 7,84 7,80 7,85 7,92 Datengrundlage: Schuldatenerhebung des MBJS der jeweiligen Schuljahre 1 Für die Berechnung der Förderquote werden nach KMK-Definition alle Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf ins Verhältnis zu den Schülern in den Jahrgangsstufen 1-10 (ohne ZBW) und den Schülern in der Schulstufe "geistige Entwicklung" gesetzt. Frage 3: Im Schulamt Neuruppin ist die Differenz zwischen gestellten und abgeschlossenen Anträgen besonders hoch. Warum? Zu Frage 3: Die Differenz zwischen den Anträgen im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren und der Zahl der abgeschlossenen Anträge (Anlage 1 der Kleinen Anfrage 4400) schwankt im Schulamtsbereich Neuruppin von 7 % im Schuljahr 2013/2014 bis 19 % im Schuljahr 2017/2018. Bei der Darstellung der Anzahl der Anträge auf Feststellungsverfahren und darunter abgeschlossener pro Schuljahr ist zu beachten, dass die Verfahren nicht grundsätzlich innerhalb eines Schuljahres abgeschlossen sein müssen, sondern sich durch die, gemäß Verwaltungsvorschriften zur Sonderpädagogik-Verordnung Nr. 3 Absatz 7, bis zu zwölfmonatige förderdiagnostische Lernbeobachtung über ein Schuljahr hinaus erstrecken können. Hinzu kommt, dass Anträge auf sonderpädagogische Feststellungsverfahren im Rahmen des Ü7-Verfahrens für Schülerinnen und Schüler bereits am Ende der Jahrgangsstufe 5 gestellt werden, diese jedoch erst am Anfang der Jahrgangsstufe 6 bearbeitet werden können. Frage 4: Im Schulamt FFO sind die FVV im Bereich der sprachauffälligen Kinder konstant sehr hoch. Warum? Welche Maßnahmen ergreift der Schulamtsbereich, um die Anzahl fachlich zu verringern? Warum werden durchschnittlich weniger Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Sprache aus den Schulen Gemeinsames Lernen beantragt? Was zeichnet diese Schulen besonders aus? Zu Frage 4: Insgesamt nimmt der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Sprache“ im Land Brandenburg und im Schulamtsbereich Frankfurt (Oder) seit Jahren kontinuierlich ab. Dabei ist zu beachten, dass der Schulamtsbereich Frankfurt (Oder) der größte Schulamtsbereich im Land Brandenburg ist. Im Schuljahr 2017/2018 wurden etwa 30 % aller Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburg dort beschult. Des Weiteren wurden im gleichen Schuljahr 143 abgeschlossene Feststellungsverfahren mit dem Förderbedarf „Sprache“ im Schulamtsbereich Frankfurt (Oder) erfasst. Setzt man diese Zahl in Relation zur Gesamtschülerzahl (71.231 Schülerinnen und Schüler) im Schulamtsbereich, so wird deutlich, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit beschiedenem sonderpädagogischen Förderbedarf „Sprache“ le- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11830 - 3 - diglich 0,2 % beträgt. In den anderen drei Schulamtsbereichen liegt der Wert bei 0,1 %. Bereits seit dem Schuljahr 2006 nehmen Kinder im Jahr vor der Einschulung an einem, im Brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG) und Kindertagesstättengesetz verbindlich geregelten, mehrstufigen Kita-integrierten Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teil. Die Teilnahme ist bei der Grundschulanmeldung durch eine Bestätigung der Kita zu belegen. Das Land Brandenburg finanziert die Fortbildungen und fachliche Begleitung des Programms sowie die personelle Umsetzung der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung in den Kitas. Im Rahmen der Lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung erfolgt mit der Schulaufnahme die verbindliche Individuelle Lernstandserhebung für alle Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 1 (iLeA), mithilfe derer in den ersten sechs Schulwochen die Lernausgangslage jedes Kindes erfasst und dokumentiert wird. Auf dieser Basis einer möglichst genauen Kenntnis der Lernausgangslage des Kindes kann der individuelle Lernplan entwickelt und ein effektiver Unterricht gestaltet sowie u. a. geklärt werden, ob und wann Hilfe von anderen Stellen für die Sprachförderung benötigt wird. Die Individuelle Lernstandsanalyse wird ebenso verbindlich in den Jahrgangsstufen 3 und 5 durchgeführt und ist damit als systematischer Prozess fest angelegt. Ergänzend ist das Basiscurriculum Sprachbildung im Rahmenlehrplan verankert. Weitere Projekte wie „Bildung durch Sprache und Schrift“ fördern zudem die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Bereich Sprachbildung. Die Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Sprache“ werden folglich mithilfe individualisierender und differenzierender Beratungs-, Arbeits- und Unterstützungsformen durch sonderpädagogisch qualifiziertes Personal unterstützt. Die Schülerinnen und Schüler werden im Zuge der Lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung an Schulen für gemeinsames Lernen durch qualifizierte Lehrkräfte sowie durch sonstiges pädagogisches Personal gefördert. Um dies zu ermöglichen, erhalten Schulen für gemeinsames Lernen eine ergänzende personelle Ausstattung, den sogenannten GL-Pool für sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten „Lernen “, „emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ und für sonstige individuelle Förderung (gemäß Rundschreiben 3/19). Diese Förderung und Ausstattung ist unabhängig von der Anzahl der förmlich festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfe „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ und umfasst einen Anteil in LWS für Lehrkräfte und einen in Wochenstunden umzurechnenden Anteil für sonstiges pädagogisches Personal. Frage 5: Welche Schulen welcher Schulformen nehmen am Landeskonzept „Gemeinsames Lernen in der Schule“ 2019/2020 teil? Zu Frage 5: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage verwiesen. Frage 6: Wie viele Schülerinnen und Schüler ohne FVV in den Schulen des Gemeinsamen Lernens erhalten in den Bereichen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung eine zusätzliche Unterstützung (bitte die Schuljahre 2013/14 - 2018/19 berücksichtigen)? Zu Frage 6: Gemäß § 29 BbgSchulG haben alle Schülerinnen und Schüler mit Lern-, Leistungs - und Entwicklungsbeeinträchtigungen verschiedener Ursachen, die in der Schule individueller, sonderpädagogischer Hilfe bedürfen, ein Recht auf sonderpädagogische Förderung. Schülerinnen und Schüler an Schulen für gemeinsames Lernen erhalten unabhängig vom formal festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf, unter Anwendung aller Möglichkeiten auf Grundlage der Lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung Landtag Brandenburg Drucksache 6/11830 - 4 - durch Lehrkräfte sowie durch sonstiges pädagogisches Personal, eine individuelle Förderung . Der GL-Pool der Schulen für gemeinsames Lernen wird in den Schulen entsprechend des jeweiligen Bedarfs verteilt und eingesetzt, sodass Schülerinnen und Schüler auf unterschiedliche Art und Weise entsprechend ihren Bedürfnissen individuell gefördert werden können. Die Fördermaßnahmen werden dabei im Rahmen von individuellen Förderund Lernplänen dokumentiert. Eine statistische Erfassung entsprechend der Fragestellung wird von Seiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport nicht geführt. Frage 7: Warum werden die Anzahl der Widersprüche der Eltern nicht erfasst? Zu Frage 7: Das staatliche Schulamt entscheidet im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren unter Berücksichtigung des Elternwunsches und auf der Grundlage der Bildungsempfehlung des Förderausschusses per Bescheid, ob und welcher Förderbedarf vorliegt und wenn dies der Fall ist, über den Lernort, die Jahrgangsstufe, den Rahmenlehrplan , die Förderinhalte und soweit erforderlich, ob ein Nachteilsausgleich zu gewähren ist. Die Erfahrung zeigt dabei, dass aufgrund der vielfältigen Beteiligungsmöglichkeiten u. a. der Eltern, Lehrkräfte oder Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen eine konstruktive Zusammenarbeit im Prozess des Feststellungsverfahrens erfolgt, der Elternwunsch häufig berücksichtigt werden kann und es sich deshalb bei der Anzahl von Widersprüchen gegen den Feststellungsbescheid um geringe Zahlen in den Schulamtsbereichen handelt. In der Regel führen die Feststellungsverfahren daher nicht zu einem Widerspruch der Eltern gegen den Feststellungsbescheid, sodass eine gesonderte Erfassung von Widersprüchen nicht erfolgt. Frage 8: Wie hoch ist die Relation Sonderpädagoge zu Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den einzelnen Schulamtsbezirken Brandenburgs (2013-2018)? Zu Frage 8: Zur Beantwortung wird auf Tabelle 2 verwiesen. Tabelle 2: Relation der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf zu den von den staatlichen Schulämtern verwalteten Beschäftigten mit sonderpädagogischen Lehrämtern (nach KMK-Lehramtstyp) oder einer Ausbildung in mindestens einem förderpädagogischen Fach an allgemeinen und beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft seit 2013/2014 Schulamt2 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 Brandenburg an der Havel 6,2 6,2 6,2 6,2 6,2 6,1 Cottbus 6,9 6,8 7,0 7,3 7,2 7,5 Frankfurt (Oder) 8,9 8,4 8,4 8,5 8,4 8,3 Neuruppin 8,0 8,1 8,5 8,3 8,2 8,0 Insgesamt 7,6 7,4 7,5 7,6 7,5 7,5 Datengrundlage: Schuldatenerhebung des MBJS der jeweiligen Schuljahre (Schüler/Schülerinnen), APSIS-Auswertungen der staatlichen Schulämter jeweils zum 30.09. des Jahres (Lehrkräfte) 2 Schulämter in der Form, wie sie seit dem Schuljahr 2014/2015 bestehen. Frage 9: Warum hat die die Anzahl der FVV trotz der Zunahme der Schulen für Gemeinsamen Lernens nicht abgenommen? Zu Frage 9: Grundsätzlich haben gemäß § 3 Absatz 1 der Sonderpädagogikverordnung die Eltern, die Schülerin oder der Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres oder die Schulleiterin bzw. der Schulleiter das Recht, einen Antrag auf Feststellung, Änderung oder Beendigung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zu stellen und damit das standardi- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11830 - 5 - sierte Feststellungsverfahren einzuleiten. Unabhängig davon werden Eltern bezüglich der individuellen Förderbedarfe und Fördermöglichkeiten sowie möglicher Lernorte durch qualifiziertes Personal beraten. Dennoch besteht eine Wahlfreiheit von Seiten der Eltern, ein sonderpädagogisches Feststellungsverfahren in „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung “ sowie „Sprache“ an Schulen für gemeinsames Lernen zu initiieren. Sonderpädagogische Feststellungsverfahren in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“, „geistige Entwicklung“ oder „Autismus“ werden auch an Schulen für gemeinsames Lernen weiterhin entsprechend durchgeführt. Insgesamt nimmt die Anzahl der Feststellungsverfahren seit dem Schuljahr 2015/2016 ab. Es zeigt sich weiterhin, dass bei insgesamt steigenden Schülerzahlen sowohl die Zahl der Schulen für gemeinsames Lernen in den letzten Schuljahren als auch der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf eine allgemeine Schule (also keine Förderschule oder -klasse) besuchen, zugenommen haben. Anlage/n: 1. Anlage Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 6 - Anlage Liste der genehmigten Schulen für „Gemeinsames Lernen“ für das Schuljahr 2019/2020 nach Schulamt und Schulform Schulamt Schulform Schulname Schulstufe bei Schulzentren Brandenburg an der Havel Grundschule Ingeborg-Feustel-Grundschule Schulzentrum Baruther Urstromtal Wilhelm-Busch-Grundschule Grundschule "Herbert Tschäpe" Grundschule Rangsdorf Grundschule Wollin Grundschule "Friedrich Eberhard von Rochow" Grundschule Brück Geschwister-Scholl-Grundschule Grundschule "Robert Koch" Grundschule "Gebrüder Grimm" Wilhelm-Busch-Schule Grundschule "Albert Schweitzer" Lindenschule Grundschule "Thomas Müntzer" Grundschule Trebbin Ernst-Moritz-Arndt Grundschule Grundschule "Karl Hagemeister" Ernst-von-Stubenrauch-Grundschule Anne-Frank-Grundschule Grundschule "Heinrich Zille" Steinweg-Schule Inselschule Töplitz Grundschule "Albert Einstein" Grundschule Glindow Meusebach-Grundschule Grundschule Hanna von Pestalozza Weidenhof-Grundschule Grundschule Am Pappelhain Grundschule am Humboldtring Zeppelin-Grundschule Waldstadt-Grundschule Rosa-Luxemburg-Schule Gerhart-Hauptmann-Grundschule Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 7 - Grundschule Bruno H. Bürgel Grundschule Im Kirchsteigfeld Grundschule Auf dem Seeberg Goethe-Grundschule Grundschule im Bornstedter Feld Grundschule Bornim Grundschule im Bornstedter Feld - Rote Kaserne Ost Grundschule "Otto Nagel" Regenbogenschule Fahrland Karl-Foerster-Schule Schule am Griebnitzsee Oberschule Oberschule der Stadt Brück Wiesenschule Solar-Oberschule Goetheoberschule Trebbin Nicolaischule - Städtische Oberschule Oberschule mit Grundschule Otfried-Preußler-Schule Primarstufe Sekundarstufe I Thomas-Müntzer-Oberschule mit Grundschule Primarstufe Sekundarstufe I Montessori-Oberschule Primarstufe Sekundarstufe I Oberschule Theodor Fontane Primarstufe Sekundarstufe I Carl-von-Ossietzky-Oberschule Primarstufe Sekundarstufe I Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Teltow Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe und Grundschule Grund- und Gesamtschule "Heinrich Julius Bruns" Primarstufe Sekundarstufe I Gesamtschule am Standort Gagarinstraße 5-7 Primarstufe Sekundarstufe I Oberstufenzentrum OSZ Werder des Landkreises Potsdam-Mittelmark Cottbus Grundschule Grundschule Keune Europaschule Regine Hildebrandt Grundschule Grundschule "Johann Wolfgang von Goethe" Grundschule Geschwister Scholl Grundschule Kollerberg Astrid-Lindgren-Grundschule Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 8 - Mosaik-Grundschule Peitz Schiebell-Grundschule Corona-Schröter-Grundschule COMENIUS Grundschule Lieberose Grundschule Schönwalde Astrid-Lindgren-Grundschule Elsterlandgrundschule Herzberg Grundschule Rückersdorf Berg-Grundschule Grundschule Stadtmitte Finsterwalde Grundschule Finsterwalde-Nehesdorf Pestalozzi-Grundschule Regenbogen-Grundschule Grundschule AM SCHLOSS Grundschule Bestensee Grundschule Mittenwalde Grundschule Schulzendorf Grundschule Töpchin Grundschule "Teupitz am See" Grundschule "Paul Noack" Grundschule "Fontane" UNESCO-Projektschule Cottbus Grundschule Mato Kosyk Grüne Grundschule Grano Grundschule Friedersdorf Grundschule Guteborn Oberschule Gutenberg Oberschule Forst Sachsendorfer Oberschule Cottbus Europaschule "Marie & Pierre Curie" Spreewald-Schule Lübben Friedrich-Hoffmann-Oberschule Bernhard-Kellermann-Oberschule Oberschule "Ehm Welk" Berufsorientierende Oberschule Spremberg Ludwig Leichhardt Oberschule Schmellwitzer Oberschule Oberschule mit Grundschule Grund- und Oberschule "Germanus Theiss" Primarstufe Sekundarstufe I Grund- und Oberschule Calau Primarstufe Sekundarstufe I Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 9 - Grund- und Oberschule "Mina Witkojc" Primarstufe Sekundarstufe I Geschwister-Scholl-Oberschule Primarstufe Sekundarstufe I Grund-und Oberschule Schenkenland Primarstufe Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Theodor-Fontane-Gesamtschule Oberstufenzentrum OSZ II des Landkreises Spree-Neiße Frankfurt (Oder) Grundschule Gustav-Bruhn-Grundschule Grundschule an der Stadtmauer Ludwig-Leichhardt-Grundschule Rolf-Zuckowski-Grundschule Grundschule "J. W. von Goethe" Schönfließer-Grundschule Grundschule "Erich Weinert" Astrid-Lindgren-Grundschule Grundschule an der Hasenheide Grundschule Zepernick Georg-Rollenhagen-Grundschule Grundschule am Blumenhag Friedensgrundschule Grundschule Am Botanischen Garten Grundschule Erich Kästner Grundschule am Fasanenwald Grundschule Ziltendorfer Niederung Sigmund-Jähn-Grundschule Sonnengrundschule Fürstenwalde Diesterweg-Grundschule Grundschule Dolgelin "Jozef Vervoort" Grundschule "Schule des Friedens" Grundschule Schwärzesee Löcknitz-Grundschule Diesterweg-Grundschule Grundschule Lindenbäumchen Grundschule Gartz Grundschule Neuberesinchen Grundschule Casekow Kneipp®-Grundschule "Bertolt Brecht" Grundschule Friedland Grundschule Basdorf Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 10 - Astrid-Lindgren-Grundschule Grundschule Mitte Grundschule "Lenné" Fünfeichener Grundschule Grundschule"Am Kiefernwald" Gerhart-Hauptmann-Grundschule Grundschule "Anna Karbe" Grundschule Am Egelpfuhl Grundschule Gerswalde Grundschule Lichterfelde Grundschule "Am Mühlenfließ" Regenbogengrundschule Brüssow Oberschule Ehm Welk - Oberschule Europaschule Werneuchen Oberschule Templin Oberschule Klosterfelde Oberschule mit Grundschule Grund- und Oberschule Müllrose Primarstufe Sekundarstufe I Schule Finowfurt Primarstufe Sekundarstufe I Karl-Sellheim-Schule Primarstufe Sekundarstufe I Oberschule mit Grundschule Carl Friedrich Grabow Primarstufe Sekundarstufe I Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule Oberstufenzentrum OSZ Märkisch-Oderland Neuruppin Grundschule Grundschule "Wilhelm Gentz" Naturparkschule Grundschule Demerthin Astrid- Lindgren- Grundschule Adolph-Diesterweg-Grundschule Grundschule "Am Wasserturm" Karibu-Grundschule-Paulinenaue Grundschule "Otto Lilienthal" Grundschule "Menschenskinder" Grundschule im Glien Europagrundschule Ketzin Geschwister-Scholl-Grundschule Erich-Kästner-Grundschule Lessing-Grundschule Robinson-Grundschule Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 11 - Grundschule Karstädt Grundschule "Geschwister Scholl" Grundschule Beetz Grundschule Bötzow Comenius Grundschule Grundschule "J.H.Pestalozzi" Goethe-Grundschule Waldgrundschule Hohen Neuendorf Grundschule Nord Hennigsdorf Grundschule "Am Weinberg" Havelschule Oranienburg Nashorn-Grundschule Grundschule "Geschwister Scholl" Grundschule Am Dachsberg Kleine Grundschule Großwudicke Grundschule "Gijsels van Lier" ZeeBr@-Grundschule Grundschule Niederheide Thomas-Müntzer-Grundschule Grundschule Flecken Zechlin Grundschule "Am Weinberg" Grundschule Wustrau Löwenzahn Grundschule Grundschule "Friedrich Ludwig Jahn" Oberschule Oberschule Falkensee Hans-Klakow-Oberschule Goethe-Oberschule Jean-Clermont-Oberschule Freiherr-von-Rochow-Schule - Oberschule Carl-Diercke-Schule Oberschule Dr. Hugo Rosenthal Oberschule Oberschule mit Grundschule Fontane-Oberschule Primarstufe Sekundarstufe I Grund- und Oberschule "Dr. Georg Graf von Arco" Primarstufe Sekundarstufe I Kooperationsschule Friesack Primarstufe Sekundarstufe I Schulzentrum "Bildungscampus-Rheinsberg" Primarstufe Sekundarstufe I Oberschule mit Grundschule Glöwen Primarstufe Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 - 12 - Sekundarstufe I Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Regine-Hildebrandt-Gesamtschule Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe und Grundschule Prinz-von-Homburg-Schule Primarstufe Sekundarstufe I Oberstufenzentrum OSZ Ostprignitz-Ruppin Datengrundlage: Schulverzeichnis für das Schuljahr 2019/2020, Stand: 02.07.2019, Genehmigungslage der Schulen für gemeinsames Lernen für das Schuljahr 2019/2020, Stand: 02.07.2019)