Landtag Brandenburg Drucksache 6/11833 6. Wahlperiode Eingegangen: 29.07.2019 / Ausgegeben: 05.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4675 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/11657 Wolfsrisse in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Am 07.März 2019 wurden in Jagsal bei Schlieben in einem Damwildgehege mehrere Tiere gerissen. Fachkundig Beauftragte haben nach vermuteten Wolfsrissen die Kadaverreste in Augenschein genommen und auch Haare der eingedrungenen Tiere, die am Zaun zu finden waren, entnommen und einem Institut zur Untersuchung zugeführt. Seitdem gibt es keine Informationen mehr. Neben den Raubtierübergriffen haben die Landwirte nun schon im 2.Jahr mit einer existenzbedrohenden Trockenheit zu tun, die einen vielfachen Arbeitsaufwand bei der Grünfutterbeschaffung, als auch bei der Sicherung des Winterfutters, erfordert. Anders als bei Wölfen dauert die Tragezeit bei Hirschen, Rindern oder Schafen erheblich länger, auch haben Wölfe 4- 6 Junge, Hirsche, Rinder oder Schafe nur ein Junges, selten - bei Schafen manchmal zwei Junge, so dass der Verlust der Zuchttiere den Landwirten große Probleme bereitet. Frage 1: Wann werden Untersuchungsergebnissen fertiggestellt und wann wird der Tierhalter über die Ergebnisse informiert? Frage 2: Aus welchen Gründen dauert Feststellung der Ergebnisse bzw. die Mitteilung dieser so lange? Zu Frage 1 und 2: Der vom Landesamt für Umwelt (LfU) beauftragte Rissgutachter setzt sich, sofern nach einer telefonischen Vorabprüfung ein Wolf als Verursacher nicht auszuschließen ist, innerhalb von 24 Stunden mit der/dem betroffenen Tierhalter*in in Verbindung , um vor Ort das Rissgeschehen zu begutachten (Spurensicherung und Dokumentation ). Zusammen mit der/m Tierhalter*in wird hierüber ein Protokoll erstellt, welches Rissgutachter und Tierhalter*in unterschreiben und das die/der Tierhalter*in in Kopie bekommt. Die Untersuchungsergebnisse des vom LfU beauftragten Rissgutachters liegen somit bei eindeutigem Sachverhalt direkt nach der Begutachtung vor. In nicht eindeutigen Fällen erfolgt eine Rücksprache zwischen Rissgutachter und dem LfU. Im Anschluss daran wird die/der Tierhalter*in über das Ergebnis informiert. Nur soweit zur Feststellung des Rissverursachers eine Genetikanalyse durchgeführt werden muss, deren Ergebnisse in die Entscheidung einzubeziehen sind, kann sich die Bearbeitungszeit auf mehrere Wochen verlängern. Auch im Fall des angesprochenen Falles (Risse am 7.3.2019 in Jagsal bei Schlieben) wurde eine Genetikanalyse durchgeführt, so dass sich die Bearbeitungszeit verlängert hat. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11833 - 2 - Frage 3: Im Jahr 2019 gab es im Land schon eine Reihe von Rissen bei Landwirten. Wann wurden die Risse den Zuständigen mitgeteilt und wann bekamen in diesen Fällen die Landwirte die Information, ob es ein Wolfsriss war? (Bitte einzeln auflisten!) Zu Frage 3: Die Begutachtung toter Weidetiere erfolgt durch den vom LfU beauftragten Rissgutachter. Um bei Verdacht auf einen Wolfsübergriff einen Schadensausgleich zu erhalten , müssen die betroffenen Tierhalter*innen dem Gutachter den Schadensfall innerhalb von 24 Stunden über die hierzu eingerichtete zentrale Schadenshotline melden. Der Rissgutachter nimmt sofort oder binnen weniger Stunden nach eingehender Rissmeldung zu der/dem Tierhalter*in Kontakt auf. Frage 4: Wie sollen die Landwirte ihre Existenz bei diesen Wetterbedingungen sicherstellen , wenn die Zuchttiere in der Freilandhaltung den Raubtieren zum Opfer fallen und die Landwirte sich kaum wehren dürfen, aber über Monate die Schäden nicht bearbeitet werden , obwohl über die Medien den Landwirten Hilfen zugesagt wurden? Zu Frage 4: Zur Unterstützung der Weidetierhalter fördert das Land Brandenburg Maßnahmen des technischen Herdenschutzes, wie die Anschaffung wolfssicherer Zäune, und des nichttechnischen Herdenschutzes, wie die Anschaffung von Herdenschutzhunden, zu 100 Prozent. Das LfU führt vor Ort unentgeltliche Beratungen durch und unterstützt die Tierhalterinnen und Tierhalter auf Wunsch bei der Antragstellung. Die Bearbeitungszeit ist neben den verfügbaren Kapazitäten in den beteiligten Behörden (Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), LfU) auch von externen und von der Verwaltung nicht zu beeinflussenden Faktoren abhängig wie z. B. das Abwarten auf die Ergebnisse ggfs. veranlasster genetischer Analysen und das Vorliegen des vom Tierhalter unterschriebenen Antrages auf Schadensausgleich. Frage 5: Welche konkreten Hilfen bzw. wieviel Geld wurde im Jahr 2019 für Wolfsrisse bisher ausgereicht? Zu Frage 5: Bis zum 9.7. wurden 2019 durch das LfU 42.063,35 € für den Ausgleich von Wolfsrissen ausgereicht. Frage 6: Wie viele Fälle sind noch zu bearbeiten und wie ist der konkrete Zeitplan der Abarbeitung ? Zu Frage 6: Mit Stand 09.07.2019 sind 80 Fälle zu bearbeiten. Wenn festgestellt wird, dass ein Nutztierriss durch einen Wolf verursacht wurde oder ein Wolf als Verursacher nicht auszuschließen ist, wird ein Verfahren zur Feststellung des entstandenen Schadens eingeleitet. Hierzu erfolgt zunächst die Ermittlung der Schadenshöhe durch das LELF. Anschließend wird ein Antrag auf Schadensausgleich mit der Schadenssumme erstellt und der/dem Tierhalter*in zugesandt. Sobald der Antrag unterschrieben beim LfU eingeht, wird der Förderbescheid erstellt und der/dem Tierhalter*in zugesendet. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf einer obligatorischen Widerspruchsfrist von vier Wochen, es sei denn, die/der Antragsteller*in verzichtet ausdrücklich auf diesen Rechtsbehelf. Frage 7: Wie viele Wolfshybriden wurden inzwischen in Brandenburg festgestellt und wo? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11833 - 3 - Zu Frage 7: Bisher sind in Brandenburg keine Wolfs-Hund-Hybriden festgestellt worden. Frage 8: Wie soll in Zukunft mit den Mischlingen im Land umgegangen werden? Zu Frage 8: Die Brandenburgische Wolfsverordnung sieht für den Fall des Auftretens von Wolfs-Hund-Hybriden vor, dass diese lebend der Natur zu entnehmen oder durch Abschuss zu töten sind. Lebend der Natur entnommene Hybriden sind tierschutzgerecht zu töten, soweit eine artgerechte Unterbringung im Einzelfall nicht möglich ist. Frage 9: Welche Institute führen die Untersuchungen durch, um festzustellen ob es sich um einen Wolf handelt? Zu Frage 9: Die Auswertung von im Rahmen der Rissbegutachtung oder des Monitorings entnommenen Genetikproben erfolgt durch das international renommierte Senckenberg Labor für Wildtiergenetik in Gelnhausen.