Landtag Brandenburg Drucksache 6/11841 6. Wahlperiode Eingegangen: 31.07.2019 / Ausgegeben: 05.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4694 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11705 Zukunft der Ortsumfahrungen Elsterwerda und Plessa Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Seit mehr als 25 Jahren fordern die Bürger in der Region Elsterwerda und Plessa Ortsumfahrungen der Bundesstraßen B 101 und B 169. Da sich diese Maßnahmen im vordringlichen Bedarf des aktuellen Bundesverkehrswegeplans befinden , ist die Finanzierung durch den Bund gesichert. Im April 2015 hatte die Landesregierung mitgeteilt, dass „gegenwärtig der Antrag auf Linienbestimmung gem. § 16 Fernstraßengesetz vorbereitet“ werde (Drucksache 6/998). Im August 2017 ging das Land von einer Antragsstellung im 1. Quartal 2018 aus. Nun wurde bekannt, dass die notwendigen Unterlagen dazu immer noch nicht beim Bund eingereicht wurden. Hinzu kommt, dass offenbar von der Süd-Variante der Ortsumfahrung Plessa abgerückt werden soll, obwohl die Landesregierung angekündigt hatte, Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der Schwarzen Elster könnten mit den Straßenbauvorhaben der Ortsumfahrung kombiniert werden. 1. In welcher Planungsstufe befinden sich die Ortsumfahrungen Elsterwerda und Plessa derzeit? zu Frage 1: Gegenwärtig wird der Antrag auf Linienbestimmung gem. § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) vorbereitet. 2. Wie lange wird bereits am Antrag auf Linienbestimmung der Ortsumfahrung Plessa gearbeitet und aus welchem Grund dauert diese Antragsstellung so lange? Wann wird eine Entscheidung erfolgen und der Antrag auf Linienbestimmung fertiggestellt? zu Frage 2: Für die Ortsumgehungen (OU) B 101 OU Elsterwerda, B 169 OU Plessa und B 169 OU Elsterwerda wurde ein gemeinsames Raumordnungsverfahren durchgeführt, welches mit Maßgaben durch die landesplanerische Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg vom 30. März 2011 abgeschlossen wurde. Diese Maßgaben müssen zunächst abgearbeitet werden. Hierfür ist ein außergewöhnlich hoher Aufwand erforderlich, da es sich um drei große Ortsumgehungen handelt, die in engem räumlichen Zusammenhang stehen und in naturschutzräumlich äußert problematischen Untersuchungsräumen liegen. U.a. ist für den Antrag auf Linienbestimmung gem. § 16 FStrG zwingend erforderlich, dem Bundesverkehrsministerium die Vorteilhaftigkeit der Verknüpfung der Straßentrasse mit Hochwasserschutzmaßnahmen in den Unterlagen Landtag Brandenburg Drucksache 6/11841 - 2 - darzulegen. Insbesondere ist ein integrierter Variantenvergleich hinsichtlich der möglichen technischen Lösungen, der naturschutzfachlichen Auswirkungen und der Wirtschaftlichkeit erforderlich. 3. Weshalb wird bei der Ortsumfahrung Plessa nun statt der Süd-Variante offenbar eine Umfahrung im Norden favorisiert? 4. Noch vor etwa einem Monat hatte die Landesregierung angekündigt, dass bei den Ortsumfahrungen der B 169 untersucht werde, „ob dort, wo zweckmäßige Synergien entstehen , Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der Schwarzen Elster mit Straßenbauvorhaben kombiniert werden können“ (PM 65/2019). Wann und von wem wird/wurde diese Untersuchung durchgeführt und mit welchem Ergebnis abgeschlossen? 5. Falls diese Untersuchung noch nicht abgeschlossen wurde, weshalb wird nun statt der Süd-Variante der Ortsumfahrung Plessa die Nord-Variante favorisiert? zu den Fragen 3 bis 5: Die von der DEGES durchgeführte Untersuchung bzgl. zweckmäßiger Synergien ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Erst nach Abschluss der Untersuchung kann eine bevorzugte Variante ermittelt werden. 6. Mit welchem Datum wurden die bisherigen Planungsstufen (z.B. Bedarfsplanung, Vorplanung , Linienbestimmung, etc.) bei den Ortsumfahrungen Elsterwerda und Plessa begonnen und abgeschlossen? zu Frage 6: Für die Ortsumgehungen (OU) B 101 OU Elsterwerda, B 169 OU Plessa und B 169 OU Elsterwerda wurde ein gemeinsames Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt . Das ROV wurde am 4. Januar 2010 eröffnet und am 30. März 2011 abgeschlossen. 7. Welche Maßnahmen für die Sanierung von Altbergbaugelände werden bei einer Nord- Variante der Ortsumfahrung Plessa erforderlich? Welche Kosten entstehen dadurch? 8. Welche Auswirkungen auf Wohngebäude sind bei einer Nord-Variante der Ortsumfahrung Plessa zu erwarten? 9. Welche Lärmschutzmaßnahmen werden bei einer Nord-Variante der Ortsumfahrung Plessa umgesetzt? zu den Fragen 7 bis 9: Detaillierte Auswirkungen und Maßnahmen sind erst Gegenstand der nachfolgenden Planungsstufen (Entwurfsplanung). 10. Mit welchem Zeiträumen rechnet die Landesregierung bis zur Fertigstellung der Planung , Baubeginn und Baufreigabe der Ortsumfahrungen Elsterwerda und Plessa? zu Frage 10: Aufgrund des frühen Planungsstadiums können dazu derzeit noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden.