Landtag Brandenburg Drucksache 6/11842 6. Wahlperiode Eingegangen: 29.07.2019 / Ausgegeben: 05.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4683 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/11673 Mittelabfluss bei den Finanzhilfen für Zweckverbände i.R. der Altanschließerproblematik Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Am 27. Juni 2019 wurde das Urteil des BGH Urteil, III ZR 93/18, zur Frage der Verjährung von Erschließungsbeiträgen und der „Griffigkeit“ des Brandenburgischen Staatshaftungsgesetzes in der Causa „Altanschließer“ bekannt gegeben . Dazu äußert sich das Innenministerium durch die Staatssekretärin Frau Lange wie folgt: „ … dass das Land die Zweckverbände seit 2017 mit einem umfassenden Hilfsprogramm von rund 250 Millionen Euro unterstütze.“ Richtig ist, dass die Landesregierung ein Programm aufgelegt hat und den Zweckverbänden Kredite anbietet, um „Finanzlöcher“, die im Rahmen der Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den Altanschließern, aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, siehe Pressemitteilung Nr. 94/2015 vom 17. Dezember 2015, zum Beschluss vom 12. November 2015, 1 BvR 2961/14, 1 BvR, 3051/14, abgeleitet, aufreißen, zu stopfen. Das bedeutet, Schulden mit Krediten zu bezahlen und das als Hilfe zu bezeichnen. 1. Wann wurde das Programm aufgelegt? 2. Welches Volumen hat das Programm? 3. Wer bewirtschaftet das Programm? 4. Wann ist das Programm konkret gestartet? 5. Für wen ist das Programm gedacht? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11842 - 2 - zu den Fragen 1 bis 5: Zu dem vom Landtag beschlossenen Hilfsprogramm für die von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2015 betroffenen kommunalen Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung hatte die Landesregierung dem Landtag im Dezember einen umfangreichen und sehr detaillierten Evaluierungsbericht (Drucksache 6/10240) vorgelegt, den der Landtag in seiner 72. Sitzung am 1. Februar 2019 behandelt hat. Auf diesen Evaluierungsbericht wird zur Beantwortung der Kleinen Anfrage verwiesen. In den Jahren 2017 und 2018 standen durch das Hilfsprogramm im Landeshaushalt Mittel von insgesamt 50 Millionen EUR für die Vergabe von zinsIosen Darlehen der ILB (im Wert von bis zu 200 Mio. EUR), für Verwaltungskostenerstattungen, für Bedarfszuwendungen und für Investitionszuschüsse zur Verfügung. Im Zuge der vom Landtag beschlossenen Verlängerung des Hilfsprogrammes bis Ende 2020 wurden im Landeshaushalt für die Jahre 2019 und 2020 zusammen nochmals 12,6 Mio. EUR bereitgestellt . 6. Wie viele Zweckverbände bzw. Aufgabenträger für Trink- und Abwasser gibt es im Land Brandenburg? zu Frage 6: Im Land Brandenburg nehmen insgesamt 123 Aufgabenträger die Trink- bzw. Abwasserentsorgung wahr. 7. Wie viele Zweckverbände/Aufgabenträger sind von der Altanschließerproblematik betroffen? zu Frage 7: Die Fragestellung zielt offensichtlich auf die Anzahl der von der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 12. November 2015 (1 BvR 2961/14, 1 BvR, 3051/14) betroffenen Aufgabenträger ab. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Anwendung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG in der seit dem 01. Februar 2004 geltenden Fassung auch auf die Fälle, in denen Beitragserhebungen - aufgrund der durch das OVG Brandenburg vorgenommenen Auslegung der bis dahin geltenden Fassung der Vorschrift (Urteil vom 08. Juni 2000, Az. 2 D 29/98) - nicht mehr möglich gewesen wären, einen Verstoß gegen das rechtstaatliche Rückwirkungsverbot gesehen. Dies konnte Beitragsbescheide für vor dem 01. Januar 2000 angeschlossene oder anschließbare (und nicht nur sog. „altangeschlossene “) Grundstücke betreffen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betraf 44 Aufgabenträger. 8. Wie viele Zweckverbände/Aufgabenträgerhaben konkret Anträge für diese „Finanzhilfen “ gestellt? Bitte konkret auflisten, welche Zweckverbände/Aufgabenträger, wann, wie viel beantragt haben? 9. Wie viele Zweckverbände/Aufgabenträger haben einen Zuwendungsbescheid erhalten (Stichtag 30.6.2019)? Bitte konkret auflisten, welche Zweckverbände/Aufgabenträger, wie viel, wann konkret erhalten haben? 10. Wie ist insgesamt der Mittelabfluss? 11. Wie viele Mittel sind noch nicht gebunden? zu den Fragen 8 bis 11: Zur Beantwortung der Fragen 8 bis 11 verweist die Landesregierung auf den o. g. Evaluationsbericht (Drucksache 6/10240) sowie die Landtag Brandenburg Drucksache 6/11842 - 3 - anliegenden aktuellen Übersichten über Zuwendungen für die bei der Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung entstandenen Verwaltungskosten und Bedarfszuwendungen für pflichtige bzw. notwendige Beitragsrückzahlungen sowie über die Inanspruchnahme zinsloser Darlehen. Investitionszuschüsse wurden von 22 Aufgabenträgern beantragt. Aus den nach dem Evaluationsbericht erteilten Bewilligungen ergibt sich ein Gesamtumfang der ausgereichten investiven Fördermittel von insgesamt 6.995.865 EUR. Anlage/n: 1. Anlage