Landtag Brandenburg Drucksache 6/11848 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.08.2019 / Ausgegeben: 07.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4677 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/11659 Änderung KAG Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Bei der Beurteilung der Inhalte des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ist auch dessen Entwicklung in den Blick zu nehmen. Dabei kommt der Herleitung der inhaltlichen Ausgestaltung eine besondere politische Dimension zu. 1. Welche Referate des Innenministeriums und/oder des Justizministeriums waren maßgeblich an der Ausarbeitung der am 17.12.2003 beschlossenen Änderung des KAG beteiligt ? zu Frage 1: Federführend für die Ausarbeitung des „Zweiten Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 17.12.2003“ war das für das Kommunale Abgabenrecht zuständige Referat III/3 des Ministeriums des Innern. Das Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten wurde im Rahmen der Ressortabstimmung beteiligt. Mit dem Vorgang befasst war das damals für Gesetzesentwürfe des Innenministeriums auf dem Gebiet des Kommunalwesens zuständige Referat II.1. Für Verfassungsrecht war das Referat II. 2 zuständig. 2. Welche Zuständigkeiten waren in den Jahren 2003 und 2004 im Innenministerium und Justizministerium gegeben und wie war die Geschäftsverteilung? Ich bitte um Zuleitung des seinerzeit gültigen Organigramms sowie Geschäftsverteilungsplans. zu Frage 2: In den Jahren 2003 und 2004 lag die Zuständigkeit für das Kommunale Abgabenrecht im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, Referat III/3. Das Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten wirkte obligatorisch bei grundsätzlichen Rechtsfragen und bei der Rechtsförmlichkeitsprüfung in Bezug auf Gesetzentwürfe der Landesregierung mit. Zuständig war dort das Referat II.1. Die Organigramme und die Geschäftsverteilungspläne der genannten Referate des Ministeriums des Innern sind als Anlagen 1 bis 4 sowie des Ministeriums der Justiz und für Europaangelegenheiten als Anlagen 5 und 6 angefügt. Da die Antworten von Kleinen Anfragen als Drucksache frei verfügbar im Internet abrufbar sind, werden die Geschäftsverteilungspläne ohne Namen übermittelt, um die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Beschäftigten zu wahren. Davon ausgenommen ist jedoch die Ausweisung der Referatsleitung, da diese Information über die ohnehin frei verfügbaren Organigramme der Ressorts für die Öffentlichkeit bereits zugänglich ist. Der Abgeordnete Landtag Brandenburg Drucksache 6/11848 - 2 - kann die nicht genannten Namen im Wege der Einsicht in die Akten der Geschäftsverteilungspläne zur Kenntnis nehmen. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 4. Anlage 4 5. Anlage 5 6. Anlage 6 ! " # $ % &' ( ! ! ' ) ! % % * '+ ! '## , - # ! .' $ % &' ! $ * * . ( ) ! %+ ) * / % % % 0 . ) ! 1 ! & % 0 * % .' '+ &' ! ' * $ % &' ! ' $ %2 * * & ) * * 3 * . ( ! + " * &' * # ! , + ) %2 * * . ( ! ! ' ! %2 * ( 3 % &' " * &' * # $ % &' ( ! # '+ #2 ! " * &' * # ' 1 * ! ( ! # ) #' $ % ! * 1 ! .' # ) $ % &' 1 ! 2* . #2 ! " * &' ) * # '+ $ + * # ! 4 ' 1 * ! ( ! # #' 5 $ % &' " * &' % ! .' ) % ! .' - 5 3 % &' 6 ! #2 ! ' ) 7 ) ! 1 4 + % ! 3 % &' " * ) ' 1 * $ % &' #2 ! (1( % $ * ! &' ) 0 ! .' # ( +0 &' $ ! # + ! * #' ! #% &' 8 #2 (1( ! * 0 ) ! ) ' ! 7."), # ! " # $ %& ' & ( $ $ ( ) &* &"" + , " -& # $ %& # ) ) - ' . ( $* ( ) / $ $ $ 0 1 - ( 2 % $ 0 3 ) $ -& &* %& & ) # $ %& & # $4 ) ( ) % ( ) ) 5 ) - ' * ! ) %& ) " + ( * $4 ) ) - ' & $4 ) ' 5 $ %& ! ) %& ) " # $ %& ' " &* "4 ( ! ) %& ) " & 2 ) ' " ( "& # $ ) 2 -& ( " # $ %& 2 4) - "4 ! ) %& ( ) " &* # * ) " 6 & 2 ) ' " "& 1 # $ %& ! ) %& $ -& ( $ -& , 1 5 $ %& 7 "4 & 8 ( 2 6 * $ 5 $ %& ! ) & 2 ) # $ %& "4 '2' $ # ) %& 0 -& " ' *0 %& # " * ( ) "& "$ %& 9 "4 '2' ) 0 ( ( & 8-!(+ "