Landtag Brandenburg Drucksache 6/11858 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.08.2019 / Ausgegeben: 07.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4687 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11681 Anschläge auf Abgeordneten- und Parteibüros, 2. Quartal 2019 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: In der kürzeren Vergangenheit ist es wiederholt zu Anschlägen auf bzw. Beschädigungen von Abgeordneten- und Parteibüros gekommen. Vorbemerkungen der Landesregierung: Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum 01.04.2019 bis 30.06.2019 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit Stand vom 05.07.2019 ausgewertet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Landesregierung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1976 (Drs. 6/4914) verwiesen. 1. Wie viele Anschläge auf bzw. Beschädigungen von Abgeordnetenbüros von Landtagsund Bundestagsabgeordneten sind der Landesregierung im 2. Quartal 2019 sowie auf Parteibüros im gleichen Zeitraum bekannt geworden? (Um detaillierte Auflistung hinsichtlich Tatort, Zeit, Delikt, Geschädigtem und Zuordnung zu einem Phänomenbereich wird gebeten!) zu Frage 1: Für den Berichtszeitraum wurden insgesamt fünf derartige Straftaten klassifiziert . Eine detaillierte Auflistung einzelner Grunddaten zu diesen Straftaten, wie Tatzeit, Tatort, Delikt etc. ist in der Anlage 1 dargestellt. 2. Welche dieser Taten konnten aufgeklärt werden? Wie viele Tatverdächtige wurden dabei ermittelt? 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den Tätern und hinsichtlich der Tatmotive der aufgeklärten Fälle? zu den Fragen 2 und 3: Es liegen gegenwärtig zu den o. g. ermittelten Straftaten noch keine Ermittlungserfolge bzw. Erkenntnisse zu den Tatverdächtigen/Tatmotiven vor. 4. Gab es Nachmeldungen von Straftaten im Sinne der Frage 1, die bei den Antworten zu Anfragen zu diesen Taten in den vorangegangenen Zeiträumen noch nicht berücksichtigt werden konnten? Wenn ja, wird um detaillierte Auflistung hinsichtlich Tatort, Zeit, Delikt, Geschädigtem und Zuordnung zu einem Phänomenbereich gebeten! Landtag Brandenburg Drucksache 6/11858 - 2 - zu Frage 4: Für den Zeitraum 01.01. - 31.03.2019 wurde eine Straftat nachgemeldet. Eine detaillierte Auflistung einzelner Grunddaten zu dieser Straftat, wie Tatzeit, Tatort, Delikt etc. ist in der Anlage 2 dargestellt. 5. Gab es bei Taten im Sinne der Frage 1 aus vorangegangenen Zeiträumen Ermittlungserfolge , die bei Antworten zu Anfragen zu diesen Taten in den vorangegangenen Zeiträumen noch nicht berücksichtigt werden konnten? Wenn ja welche und wie viele Tatverdächtige wurden dabei ermittelt? zu Frage 5: Es sind bisher keine neuen Ermittlungserfolge von Straftaten aus dem Jahr 2019 zu verzeichnen. 6. Hat sich die Lageeinschätzung der Landesregierung hinsichtlich der Sicherheitslage der Abgeordnetenbüros von Landtags- und Bundestagsabgeordneten zu den vorangegangenen Anfragen geändert? Wenn ja, inwiefern und welche Schritte unternimmt die Landesregierung , um die Sicherheitslage von Abgeordnetenbüros zu verbessern? zu Frage 6: Der Landesregierung liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse über eine konkrete Gefährdung zu im Land Brandenburg befindlichen Büros von Landtags- und Bundestagsabgeordneten vor. Auf Grundlage der im Polizeipräsidium permanent erfolgenden sowie anlassbezogenen Beurteilungen der Gefährdungslage werden lageabhängig polizeiliche Schutzmaßnahmen an einzelnen Büros von Landtags- und Bundestagsabgeordneten durchgeführt. Insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2019 anstehenden Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen wurde und wird anlassbezogen und lageangepasst mit polizeilichen Schutzmaßnahmen auf mögliche Gefahrenpotentiale reagiert. Die Polizeidirektionen halten fortlaufenden Kontakt mit den in ihren Zuständigkeitsbereichen wohnenden Abgeordneten des Landtages. Im Rahmen von Sicherheitsgesprächen werden allgemein und anlassbezogen vorrangig Gefährdungsaspekte angesprochen und Kommunikationswege abgestimmt. Den Ansprechpartnern der Büros und den Abgeordneten selbst werden zu Beginn jeder Legislaturperiode sowie bei Erfordernis im konkreten Einzelfall Beratungen zum materiellen und technischen Selbstschutz der Objekte sowie zum eigenen sicherheitsgerechtem Verhalten angeboten und bei Bedarf durchgeführt. Für die Abgeordneten des Bundestages ist gemäß § 6 BKAG das Bundeskriminalamt zuständig. Auf Grundlage dieser Verantwortlichkeit erfolgt die Beurteilung der Gefährdungslage für Abgeordnete des Bundestages und Bundesminister eigenständig durch das BKA. Sicherungsund Schutzmaßnahmen erfolgen unter nachrichtlicher Beteiligung und in Kooperation mit dem Polizeipräsidium. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 Stand: 05.07.2019 Politisch motivierte "Anschläge" auf Abgeordneten- und Parteibüros 01.04.2019- 30.06.2019 Anlage 1 lfd. Nr. Datum Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt §§ Begehungsweise geschädigte Partei geklärt Phänomenbereich 1 16.04.2019 Finsterwalde, Stadt Elbe-Elster § 303 StGB Durch UT wurde auf unbekannte Art und Weise großflächig graue Farbe an die Eingangstür des AfD Büros und das mit Spannplatten gegen Eindringen gesicherte Fenster, gegossen. AfD nein PMK -links- 2 18.04.2019 Beelitz, Stadt Potsdam-Mittelmark § 303 StGB UT brachte(n) an der Schaufensterscheibe des AfD-Büros insgesamt 7 Aufkleber (7 x 7 cm bis ca. 5 x 15 cm), u.a. mit folgendem Inhalt:1. +FCK AFD+2. gezeichnetes +Gesäß+ mit +Polizeimütze+ (ohne Aufschrift)3. +GAME OVER+4. +NO RACISM! NO ANTISEMITISM! NO SEXISM! NO FASCISM! NO CAPITALISM! NO HOMOPHOBIA! NO DISCUSSION!5. +Freiräume erkämpfen sonst Bambule Kapitalismus in Frage stellen+6. +RESIST REBEL REVOLT+an.. AfD nein PMK -links- 3 30.04.2019 Hohen Neuendorf Oberhavel § 303 StGB UT beschädigten den Pavillon, der durch die Partei Bündnis90/Grüne genutzt wird. Hier wurde das Türschloss mit Klebstoff (vermutlich Sekundenkleber) beschädigt. Das Türschloss musste ausgetauscht werden, da es komplett verklebt war. (Lösungsmittel halfen nicht es wieder gangbar zu machen). Ansätze zu TV liegen nicht vor. Bündnis 90/Die Grünen nein PMK-nicht zuzuorden 4 12.05.2019 Cottbus Cottbus, Stadt § 303 StGB Durch UT wurde mittels grüner Flasche die Türscheibe des FDP-Wahlbüros beschädigt. Eine politische Motivation kann derzeit weder ausgeschlossen noch bestätigt werden. FDP nein PMK-nicht zuzuorden 5 14.05.2019 Bernau bei Berlin Barnim § 303 StGB Unbekannte Täter warfen von außen insgesamt 8 Farbbomben (mit lila, schwarzer und roter Farbe gefüllte Luftballons) gegen die Schaufenster und Eingangstür des örtlichen CDU-Bürgerbüros. Dabei wurde auch die Hausfassade stark in Mitleidenschaft gezogen. CDU nein PMK -nicht zuzuordnen Stand: 05.07.2019 Politisch motivierte "Anschläge" auf Abgeordneten- und Parteibüros Nachmeldungen 01.01.2019- 31.03.2019 Anlage 2 lfd. Nr. Datum Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt §§ Begehungsweise geschädigte Partei geklärt Phänomenbereich 1 30.03.2019 Frankfurt/ Oder Stadt Frankfurt/ Oder § 303 StGB UT besprühten großflächig mit schwarzer Lackfarbe die Fenster bzw. ein Schaufenster des AfD-Bürgerbüros mit Schriftzügen. AfD nein PMK -links-