Landtag Brandenburg Drucksache 6/11865 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.08.2019 / Ausgegeben: 12.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4692 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/11697 Qualifizierte Mietspiegel in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der qualifizierte Mietspiegel ist ein Instrument zur besseren Überprüfbarkeit von Mieterhöhungsverlangen. Zugleich erlegt er dem Vermieter höhere förmliche Hürden auf. Aufgrund seiner wissenschaftlichen Fundiertheit kommt ihm im gerichtlichen Verfahren eine hohe Beweiskraft zu. Frage 1: Welche Hinweise und Empfehlungen erteilt die Landesregierung Gemeinden zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel? zu Frage 1: Die Erstellung und Pflege der qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB erfolgt in Eigenverantwortung der Gemeinde. Für die Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels werden in der Regel Arbeitsgruppen vor Ort gebildet, um nach den wissenschaftlichen Grundsätzen die praxisnahe Anwendung zu gewährleisten. Empfehlenswert ist die Arbeitshilfe des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung “Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln”. Frage 2: Welche Gemeinden im Land Brandenburg haben einen qualifizierten Mietspiegel ? zu Frage 2: Stadt Brandenburg an der Havel, Stadt Frankfurt/Oder, Stadt Hennigsdorf, Stadt Teltow, Stadt Ludwigsfelde, Stadt Oranienburg, Landeshauptstadt Potsdam, Stadt Prenzlau, Gemeinde Schöneiche bei Berlin, Stadt Schwedt Oder, Stadt Strausberg Frage 3: Welche Zusammenarbeit mit Mieterschutzverbänden erfolgt seitens der Landesregierung zur Beachtung bestehender qualifizierter Mietspiegel. zu Frage 3: Die Landesregierung befindet sich zu vielfältigen Themen in einem regelmäßigen Austausch mit den Mieterschutzverbänden, u. a. auch zu qualifizierten Mietspiegeln.