Landtag Brandenburg Drucksache 6/11867 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.08.2019 / Ausgegeben: 12.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4713 der Abgeordneten Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11724 Wohnungspolitischer Kompass 2019 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Kompass 2019 erarbeiten lassen und kürzlich vorgelegt. Darin sind wohnungspolitische Analysen differenziert vorgenommen sowie daraus Handlungsbedarfe und Handlungsempfehlungen an die Landesregierung entwickelt worden, die dem hohen Stellenwert für bezahlbares Wohnen weiter gerecht werden. Daraus ergeben sich Aufgabenstellungen zur Umsetzung. Frage 1: Der wohnungspolitische Kompass empfiehlt grundsätzlich eine deutlich flexiblere Handhabung der Kulissen der Wohnraumförderung. Durch welche Maßnahmen soll diese Empfehlung umgesetzt werden? zu Frage 1: Mit der Festlegung von Gebietskulissen für die soziale Wohnraumförderung werden aktive Einflussmöglichkeiten der Städte und Gemeinden hinsichtlich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie Prioritätensetzung vor Ort sichergestellt. Die Empfehlung innerhalb des Gutachtens zielt in erster Linie darauf ab, dass die Gebietskulissenfestlegung teilweise nicht zeitnah genug erfolgt ist bzw. städtebaulich relevante Flächen bislang nicht einbezogen wurden. Hier wurden bzw. werden Ausnahmen im Vorgriff auf die noch nachzuvollziehende Gebietskulissenfestlegung erteilt. Frage 2: Festgestellt wurde ein großer Bedarf an zielgruppenspezifischen Angeboten für Familien, für die ältere Generation und weitere Zielgruppen. Welche Vorstellungen gibt es, in der Förderpraxis stärker und spezieller darauf einzugehen? zu Frage 2: Mit dem bereits verkündeten Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG) wurde der gesetzliche Rahmen für die künftige soziale Wohnraumförderung im Land Brandenburg geschaffen. Das Land ist aktuell mit der Erarbeitung der neuen Wohnraumförder-richtlinien auf der Grundlage des BbgWoFG befasst. Die Richtlinien werden Regelungen zur Förderung von Modellprojekten und besonderen Wohnformen (auch für Studierende) enthalten. Insbesondere hinsichtlich der Förderkonditionen, Mietpreisund Belegungsbindungen und der Miethöhen sind flexible Regelungen innerhalb der Richtlinie vorgesehen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11867 - 2 - Ergänzend soll eine weitere Flexibilisierung der Bindungen erfolgen, damit sollen künftig im Einzelfall auch räumlich, zeitlich und hinsichtlich der Miethöhe Nachsteuerungen innerhalb der Zweckbindungszeit möglich werden. So kann auf den Bedarf standortgenau eingegangen werden. Frage 3: Wie sollte nach Ansicht der Landesregierung über Kooperationsvereinbarungen die Stadtumbau- und die Wohnraumfördermaßnahmen miteinander abgestimmt werden? zu Frage 3: Der integrierte Ansatz von Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik wird seit vielen Jahren aktiv umgesetzt und weiterentwickelt. Insbesondere in den Integrierten Stadtentwicklungs-konzepten (INSEK) werden diese Politikfelder miteinander abgestimmt. Der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen Land, Kommune und Wohnungsunternehmen kann flankierend dazu beitragen, Stadtumbau- und Wohnraumförderungsmaßnahmen zielgerichtet zu verknüpfen. Frage 4: Wie wird der empfohlene Verzicht des Vorrangs der Wohnraumförderung vor dem Einsatz von Städtebaufördermittel für Altbauten bis 6 Wohneinheiten bewertet? zu Frage 4: Die Umsetzung dieser Empfehlung wird geprüft. Frage 5: Der Wohnungspolitische Kompass betont die Notwendigkeit der Erarbeitung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten. Wie schätzt die Landesregierung den Stand der Erarbeitung in den Kommunen ein? zu Frage 5: Seit der Einführung einer einheitlichen Strukturvorgabe durch das Land im Jahr 2006 sind Integrierte Stadtentwicklungskonzepte zum Standard für kommunale Entwicklungsplanungen geworden und gleichzeitig Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln , etwa im Bereich der Städtebauförderung und der Wohnraumförderung. Derzeit gibt es etwa 75 Integrierte Stadtentwicklungskonzepte, die dem vom Land vorgegebenen Standard entsprechen. Damit nutzen die überwiegende Zahl der Städte sowie einzelne nichtstädtische Gemeinden dieses Instrument und schreiben ihre Integrierten Stadtentwicklungskonzepte regelmäßig fort. Das Instrument der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte wird regelmäßig weiterentwickelt und dabei an künftige Anforderungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung angepasst. Varianten der Anwendung werden ebenfalls erprobt. So erarbeiten die benachbarten Kommunen Ahrensfelde und Werneuchen ein gemeinsames Entwicklungskonzept für die in der Landesplanung neu festgelegten Siedlungsachsen des Berliner Umlands. Frage 6: Es wir darüber hinaus vorgeschlagen, die Mittel für Modellprojekte und Wettbewerbe als Experimentalbeitrag auszubauen. Wird beabsichtigt, diese Empfehlung umzusetzen , und wie soll diese finanziell bzw. organisatorisch ausgestattet sein? zu Frage 6: Die Umsetzung dieser Empfehlung wird geprüft. Frage 7: In diesem Zusammenhang wird angeregt, einen Innovationsrat Wohnen zu bilden . Gibt es dazu bereits Vorstellungen zur konkreten Ausgestaltung dieses Gremiums? zu Frage 7: Die Umsetzung dieser Empfehlung wird geprüft. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11867 - 3 - Frage 8: Festgestellt wurde, dass eine Evaluierungs- und Frühwarnfunktion zur Beobachtung und Steuerung von Wohnungsmarkt und Wohnungspolitik ratsam sind. Deshalb sollte ein Fachcontrolling Wohnungsmarktbeobachtung aufgebaut werden. Wie wird dieser Vorschlag eingeschätzt? zu Frage 8: In den konzeptionellen Grundlagen wie INSEK und den wohnungspolitischen Umsetzungsstrategien wird hierzu bereits viel abgebildet. Zu jedem Projekt gibt es eine wohnungspolitische Stellungnahme der zuständigen Stelle. Es wird keine Förderung ohne die ausdrückliche Befürwortung durch die Kommune ausgereicht. Das Land wird den Vorschlag aufgreifen und prüfen, wie ein solches Fachcontrolling ausgestaltet werden kann. Dies sollte in enger Abstimmung mit der relevanten Wohnungsmarktakteur *innen des Landes, künftigen Nutzer*innen sowie den Landesbehörden, die für die Aufarbeitung und Bereitstellung statistischen Datenmaterials zuständig sind (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Landesamt für Verkehr und Bauen), erfolgen. Frage 9: Wie soll der Umgang mit dem Wohnungspolitischen Kompass 2019 generell und insbesondere zeitlich erfolgen? zu Frage 9: Das Bündnis für Wohnen, das sich vor gut zwei Jahren zusammengeschlossen hat, hat mit dem nun vorliegenden Wohnungspolitischen Kompass eine solide Arbeitsgrundlage , um die gesetzten Ziele weiter zu verfolgen und gemeinsam umzusetzen. Insofern werden in einem ersten Schritt die Empfehlungen des Wohnungspolitischen Kompass in den verschiedenen Gremien des Bündnisses für Wohnen beraten. Die Bündnismitglieder haben sich bereit erklärt, die Ergebnisse des Wohnungspolitischen Kompass in verschiedene Veranstaltungsformaten mit ihren Mitgliedern einzubringen sowie ggf. auszugweise Ergebnisse in Mitteilungen und Infobroschüren an Ihre Mitglieder zu übermitteln. Weiter sind Veranstaltungen mit Kommunen angedacht, da der Kompass 2019 auch wichtige Erkenntnisse für die Strategien auf kommunaler Ebene brachte und sich ein Großteil der Handlungsempfehlungen an die Kommunen selbst richten. Perspektivisch kann so ein Informationstransfer zu allen Kommunen und Akteur*innen vor Ort aufgebaut werden, um durch den offenen Dialog vor Ort neue Lösungsmodelle zu entwickeln oder anderer bereits bestehende auf andere Standorte zu übertragen. Ein Zeitplan hierfür wird erarbeitet.