Landtag
Brandenburg
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. Wahlperiode
Eingegangen:
06.08.2019
/ Ausgegeben:
12.08.2019
Antwort
der Landesregierung
a
uf die
Kleine Anfrage
Nr.
4713
der Abgeordneten Anita Tack (Fraktion DIE LINKE)
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Wohnungspolitischer Kompass 2019
Namens der Landesregierung bea
ntwortet
die Ministerin
für Infrastruktur und Landespl
a-
nung
die
Kleine Anfrage
wie folgt
:
Vorbemerkung der Fragestellerin:
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat
die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Kompass 2019 erarbeiten lassen u
nd kür
z-
lich vorgelegt. Darin sind wohnungspolitische Analysen differenziert vorgenommen sowie
daraus Handlungsbedarfe und Handlungsempfehlungen an die Landesregierung entw
i-
ckelt worden, die dem hohen Stellenwert für bezahlbares Wohnen weiter gerecht werden
.
Daraus ergeben sich Aufgabenstellungen zur Umsetzung.
Frage 1:
Der wohnungspolitische Kompass empfiehlt grundsätzlich eine deutlich flexiblere
Handhabung der Kulissen der Wohnraumförderung. Durch welche Maßnahmen soll diese
Empfehlung umgesetzt werden?
zu Frage 1:
Mit der Festlegung von Gebietskulissen für die soziale Wohnraumförderung
werden aktive Einflussmöglichkeiten der Städte und Gemeinden hinsichtl
ich einer geor
d-
neten städtebau
lichen Entwicklung sowie Prioritätensetzung vor Ort siche
rgestellt.
Die
Empfehlung inner
halb des Gutachtens zielt in erster Linie darauf ab, dass die Gebietsk
u-
lissenfestlegung teilweise nicht zeitnah genug erfolgt ist bzw. städtebaulich relevante Fl
ä-
chen bislang nicht einbezogen wurden. Hier wurden bzw. werden Ausnahme
n im
Vorgriff
auf die noch nach
zuvollziehende Gebietskulissenfestlegung erteilt.
Frage 2:
Festgestellt wurde ein großer Bedarf an zielgrupp
enspezifischen Angeboten für
Fa
milien, für die ältere Generation und weitere Zielgruppen. Welche Vorstellungen gibt es,
in der Förderpraxis stärker und spezieller darauf einzugehen?
zu Frage 2:
Mit dem bereits verkündeten Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz
(BbgWoFG) wurde der gesetzliche Rahmen für die künftige soziale
Wohnraumförderung
im Land Bran
denburg geschaf
fen. Das Land ist aktuell mit der Erarbeitung der neuen
Wohnraumförder
-
richtlinien auf der Grundlage des BbgWoFG befasst. Die Richtlinien we
r-
den Regelungen zur Förderung von Modellprojekten und besonderen Wohnformen (auch
für Studierende) enthalten. Insbes
ondere hinsichtlich der Förderkondition
en, Mietpreis
-
und Belegungsbin
dungen und der Miethöhen sind flexible Regelungen innerhalb der Rich
t-
linie vorgesehen.
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Ergänzend soll eine weitere Flexibilisierung der Bindungen erfolgen, damit sollen künftig
im Einz
elfall auch räumlich, zeitlich und hinsichtlich der
Miethöhe Nachsteuerungen inne
r-
halb der Zweckbindungszeit möglich werden. So kann auf den Bedarf standortgenau
ei
n-
gegangen werden.
Frage 3:
Wie sollte nach Ansicht der Landesregierung über Kooperationsver
einbarungen
die Stadtumbau
-
und die Wohnraumfördermaßnahmen miteinander abgestimmt werden?
zu Frage 3:
Der integrierte Ansatz von Stadtentwicklungs
-
und Wohnungspolitik wird seit
vielen Jahren aktiv umgesetzt und weiterentwickelt. Insbesondere in den Inte
grierten
Stadtentwicklungs
-
konzepten (INSEK) werden diese Politikfelder miteinander abgestimmt.
Der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen Land, Kommune und Wo
h-
nungsunternehmen kann flankierend dazu beitragen, Stadtumbau
-
und Wohnraumförd
e-
rungsm
aßnahmen zielgerichtet zu verknüpfen.
Frage 4:
Wie wird der empfohlene Verzicht des Vorrangs der Wohnraumförderung vor dem
Einsatz von Städtebaufördermittel für Altbauten bis 6 Wohneinheiten bewertet?
zu Frage 4:
Die Umsetzung dieser Empfehlung wird gepr
üft.
Frage 5:
Der Wohnungspolitische Kompass betont die Notwe
ndigkeit der Erarbeitung von
In
tegrierten Stadtentwicklungskonzepten. Wie schätzt die Landesregierung den Stand der
Erarbeitung in den Kommunen ein?
zu Frage 5:
Seit der Einführung einer einhei
tlichen Strukturvorgabe durch das Land im
Jahr 2006 sind Integrierte Stadtentwicklungskonzepte zum Standard für kommunale En
t-
wick
lungsplanun
gen geworden und gleichzeitig Grundlage für den Einsat
z von Fördermi
t-
teln, etwa im Be
reich der Städtebauförderung un
d der Wohnraumförderun
g. Derzeit gibt
es etwa 75 Inte
grierte Stadtentwicklungskonzepte, die dem vom Lan
d vorgegebenen
Standard entspre
chen. Damit nutzen die überwiegende Zahl der Städte so
wie einzelne
nichtstädtische Ge
meinden dieses Instrument und schreib
en ihre Integriert
en Stadten
t-
wicklungskonzepte re
gelmäßig fort. Das Instrument der Integrierten Stadtentwicklung
s-
konzepte wird regelmäßig weiterentwickelt und dabei an künftige Anforderungen einer
nachhaltigen Stadtentwicklung angepasst. Varianten der Anwe
ndung werden ebenfalls
er
probt. So erarbeiten die benach
barten Kommunen Ahrensfelde und Werneuchen ein
gemeinsames Entwicklungskonzept für die in der Landesplanung neu festgelegten Sie
d-
lungsachsen des Berliner Umlands.
Frage 6:
Es wir darüber hinaus vorge
schlagen, die Mittel für Modellprojekte und Wettb
e-
werbe als Experimentalbeitrag auszubauen. Wird beabsic
htigt, diese Empfehlung umz
u-
set
zen, und wie soll diese finanziell bzw. organisatorisch ausgestattet sein?
zu Frage 6:
Die Umsetzung dieser Empfehlung w
ird geprüft.
Frage 7:
In diesem Zusammenhang wird angeregt, einen Innovationsrat Wohnen zu bi
l-
den. Gibt es dazu bereits Vorstellungen zur konkreten Ausgestaltung dieses Gremiums?
zu Frage 7:
Die Umsetzung dieser Empfehlung wird geprüft.
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Frage 8:
Festgestellt wurde, dass eine Evaluierungs
-
und Frühwarnfunktion zur Beobac
h-
tung und Steuerung von Wohnungsmarkt und Wohnungspolitik ratsam sind. Deshalb sollte
ein Fachcontrolling Wohnungsmarktbeobachtung aufgebaut werden. Wie wird dieser Vo
r-
schlag einges
chätzt?
zu Frage 8:
In den konzeptionellen Grundlagen wie INSEK un
d den wohnungspolitischen
Umset
zungsstrategien wird hierzu bereits viel abgebildet. Zu
jedem Projekt gibt es eine
woh
nungspolitische Stellungnahme der zuständigen Stelle. Es wird keine Förd
erung ohne
die ausdrückliche Befürwortung durch die Kommune ausgereicht.
Das Land wird den Vorschlag aufgreifen und prüfen, wie
ein solches Fachcontrolling au
s-
gestaltet werden kann. Dies sollte in enger Abstimmung m
it der relevanten Wohnung
s-
marktakteur*in
nen des Landes, künftigen Nutzer*innen sowie den Landesbehörden, die für
die Aufarbeitung und Bereitstellung statistischen Datenmaterials zuständig sind (Amt für
Statistik Berlin
-
Brandenburg, Landesamt für Verkehr und Bauen), erfolgen.
Frage 9:
Wie soll d
er Umgang mit dem Wohnungspolitische
n Kompass 2019 generell und
ins
besondere zeitlich erfolgen?
zu Frage 9:
Das Bündnis für Wohnen, das sich vor gut zwei Jahren zusammengeschlo
s-
sen hat, hat mit dem nun vorliegenden Wohnungspolitischen Kompass eine solide
A
r-
beitsgrundlage, um die gesetzten Ziele weiter zu verfolgen und gemeinsam umzusetzen.
Insofern werden in einem ersten Schritt die Empfehlungen des Wohnung
spolitischen
Kompass in den ver
schiedenen Gremien des Bündnisses für Wohnen beraten.
Die Bündnismitg
lieder haben sich bereit erklärt, die Ergebnisse des Wohnungspolitischen
Kompass in verschiedene Veranstaltungsformaten mit ih
ren Mitgliedern einzubringen s
o-
wie ggf. auszugweise Ergebnisse in Mitteilungen und Infobroschüren an Ihre Mitglieder zu
übermittel
n.
Weiter sind Veranstaltungen mit Kommunen angedacht
, da der Kompass 2019 auch wic
h-
tige Erkenntnisse für die Strategien auf kommunaler Ebene brachte und sich ein Großteil
der Handlungsempfehlungen an die Kommunen selbst richten. Perspektivisch kann so e
in
Informationstransfer zu allen Kommunen und Akteur*innen vor Ort aufgebaut werden, um
durch den offenen Dialog vor Ort neue Lösungsmodelle zu entwickeln oder anderer bereits
bestehende auf andere Standorte zu übertragen. Ein Zeitplan hierfür wird erarbei
tet.