Landtag Brandenburg Drucksache 6/11871 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.08.2019 / Ausgegeben: 12.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4723 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11739 Verhandlungen zwischen den Hohenzollern und der öffentlichen Hand Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Seit mehreren Jahren soll es Verhandlungen zwischen dem Haus Hohenzollern, dem Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg über vermögensrechtliche Ansprüche des Adelshauses geben. Diese werden nun auch öffentlich diskutiert. 1. Welchen Sachstand hat die Landesregierung in Bezug auf die vermögensrechtlichen Ansprüche des Hauses Hohenzollern? Zu Frage 1: Ansprüche des Hauses Hohenzollern sind noch im Anwendungsbereich des Gesetzes über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz) anhängig. Gegen die Nichtgewährung einer Ausgleichsleistung für Immobiliarvermögen hat das Haus Hohenzollern beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage gegen das Land erhoben. Ansprüche erhebt das Haus Hohenzollern auch auf Kunst- und Sammlungsgegenstände. Weil die Eigentumsverhältnisse von beiden Verhandlungspartnern - der öffentlichen Hand einerseits und dem Hause Hohenzollern andererseits - unterschiedlich bewertet werden, haben die Verhandlungen der öffentlichen Hand mit dem Hause Hohenzollern das Ziel, hierzu eine dauerhafte Gesamtlösung herbeizuführen. Hintergrund ist das Gesetz vom 29. Oktober 1926 über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Staat Preußen und dem Haus Hohenzollern. In den Verhandlungen geht es um rechtliche Unklarheiten im damaligen Vertrag, aber auch Rechtspositionen, die sich durch die nachfolgenden historischen Ereignisse, insbesondere durch Maßnahmen der sowjetischen Besatzungsmacht und der Regierung der DDR verändert haben. 2. Auf welchen rechtlichen Grundlagen basieren diese vermögensrechtlichen Ansprüche? Zu Frage 2: Siehe Antwort auf Frage 1 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11871 - 2 - 3. Auf welcher Grundlage finden die o.g. Verhandlungen statt? Zu Frage 3: Siehe Antwort auf Frage 1 4. Wer sind die Verhandlungspartner? Zu Frage 4: Verhandlungspartner sind auf Seiten der öffentlichen Hand die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Stiftung Preußischer Kulturbesitz und Deutsches Historisches Museum und als deren Träger der Bund, das Land Berlin und das Land Brandenburg sowie das Haus Hohenzollern auf der anderen Seite. 5. Inwieweit ist die Landesregierung in die laufenden Gespräche bzw. Verhandlungen einbezogen ? Zu Frage 5: Siehe Antwort auf Frage 4. 6. Welche Kulturgüter im Land Brandenburg sind betroffen? Zu Frage 6: Gegenstand der Verhandlungen sind Kunst- und Sammlungsgegenstände, die sich heute bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und beim Deutschen Historischen Museum befinden. Bei den Gegenständen handelt es sich u.a. um Memorabilia, Möbel, Textilien und Gemälde, die einst im nicht mehr existenten Schloss Monbijou ausgestellt waren. Darunter befinden sich auch Objekte von erheblichem Wert und historischer Bedeutung. Im Land Brandenburg sind Kunst- und Sammlungsgegenstände, die sich in Schlössern der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) befinden, betroffen. 7. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Verhandlungsstand? Zu Frage 7: Zurzeit liegen die Verhandlungspositionen immer noch sehr weit auseinander. Zu den konkreten Verhandlungsinhalten ist Stillschweigen zwischen den Verhandlungspartnern vereinbart. 8. Wie stellt sich die Position der Landesregierung in dieser Angelegenheit dar? Zu Frage 8: Ziel der Landesregierung ist es, den umfassenden Zugang zu den Kunstwerken auch künftig zu gewährleisten – im Kontext der SPSG-Schlösser, denn die beweglichen Gegenstände werden in den Schlössern in ihren ursprünglichen Zusammenhängen gezeigt und vermittelt. 9. Wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen? Zu Frage 9: Zu einem möglichen Abschluss der Verhandlungen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Prognose abgegeben werden.