Landtag Brandenburg Drucksache 6/11872 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.08.2019 / Ausgegeben: 12.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4707 des Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11718 Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch Wolf und Biber Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Neben der Entnahme von geschützten Tieren spielt insbesondere die Prävention vor Schäden durch geeignete Maßnahmen eine entscheidende Rolle. Dies gilt insbesondere für Wolf und Biber, um Schäden an den Nutztierbeständen bzw. an Fischbeständen und Teichbauwerken in den Teichwirtschaften zu vermeiden. Hierbei brauchen die in der freien Natur wirtschaftenden Land-, Forst- und Fischwirte öffentliche Unterstützung. Das Problem bei der Förderung von Präventionsmaßnahmen durch die öffentliche Hand sind insbesondere teilweise bestehende De-minimis- Beihilfegrenzen, da die Zuwendungsgrenzen innerhalb von drei Steuerjahren nicht auf die jeweilige Einzelfördermaßnahme begrenzt sind, sondern alle öffentlichen finanziellen Zuwendungen pro Betrieb umfassen. Frage 1: Wie viele Haushaltsmittel zur Förderung von Präventionsmaßnahmen standen einerseits zur Verhinderung von Schäden durch Wölfe und andererseits durch den Biber seit 2014 jeweils zur Verfügung? (bitte jährlich und bis 2020 auflisten) Zu Frage 1: Von 2014 bis heute standen folgende Haushaltsmittel für Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch Biber und Wolf zur Verfügung: Jahr Haushaltsmittel in € Wolf/Biber 2014 325.000 2015 150.000 2016 255.000 2017 650.000 2018 1.285.000 2019 1.563.000 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11872 - 2 - 2020 500.000 * * Bei entsprechendem Mehrbedarf kann der Haushaltsansatz im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorschriften entsprechend verstärkt werden. Frage 2: Wie viele Anträge auf Förderung von Präventionsmaßnahmen wurden seit dem Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf/Biber) gestellt? (bitte differenziert nach Jahr und Landkreisen/ kreisfreie Stadt auflisten) Zu Frage 2: Es wurden insgesamt 337 Anträge gestellt (s. nachfolgende Tabelle). Kreisfreie Städte/Landkreise Anzahl der Anträge 2017 2018 2019 (Stand 07/19) Brandenburg 1 0 0 Cottbus 0 4 0 Frankfurt/O. 1 1 0 Barnim 1 0 0 Dahme-Spreewald 11 18 17 Elbe-Elster 5 7 3 Havelland 6 11 3 Märkisch-Oderland 8 19 12 Oberhavel 4 4 2 Oberspreewald-Lausitz 0 4 2 Oder-Spree 8 15 10 Ostprignitz-Ruppin 4 7 4 Potsdam-Mittelmark 12 20 13 Prignitz 7 5 4 Spree-Neiße 5 22 9 Teltow-Fläming 16 13 7 Uckermark 4 5 3 Summe: 93 155 89 337 Frage 3: Wie viele Anträge zur Förderung von Präventionsmaßnahmen wurden a) von Schaf- und Ziegenhaltern, b) von Gatterwildhaltern, c) von Rinderhaltern, d) von Teich- und Fischwirten sowie e) von sonstigen betroffenen natürlichen und juristischen Personen bis heute gestellt? Zu Frage 3: Die Anträge verteilen sich wie folgt: Präventionsmaßnahmen zum Schutz von: Anzahl Anträge (2017 - 2019) Landtag Brandenburg Drucksache 6/11872 - 3 - a) Schafe, Ziegen 174 b) Gatterwild 15 c) Rinder 96 d) Teich- und Fischwirtschaft 7 e) sonstige 45 Frage 4: Wie viele von den in der Antwort auf Frage 2) genannten Anträgen wurden positiv beschieden und wie viele abgelehnt? Aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt?) Zu Frage 4: Von den 337 gestellten Anträgen wurden 280 Anträge bewilligt. 13 Anträge wurden zurückgezogen, 6 Anträge abgelehnt. Ablehnungsgründe waren u.a.: - Mit der Maßnahme wurde bereits unzulässig begonnen. - Trotz mehrmaliger Nachforderung von Unterlagen konnte eine Bewilligungsreife nicht erreicht werden. - Die in der Richtlinie gesetzte Bagatellgrenze von 1.000,00 € wurde unterschritten. 38 Anträge befinden sich in der Bearbeitung, sind derzeit weder bewilligt noch abgelehnt. Frage 5: Wie viele Haushaltsmittel sind für a) Maßnahmen des technischen Herdenschutzes, b) nichttechnische Maßnahmen des Herdenschutzes (Herdenschutzhunde) sowie c) Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber seit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf/Biber) pro Haushaltsjahr abgeflossen? (bitte differenziert nach den Maßnahmen a) bis c) aufführen) Zu Frage 5: Es sind Haushaltsmittel in folgender Höhe abgeflossen: Maßnahme 2017 2018 2019 (Stand 07/19) a) Technischer Herdenschutz 250.000 € 755.500 € 424.000 € b) Herdenschutzhunde 30.000 € 20.000 € 6.000 € c) Biber 50.000 € 32.000 € 64.000 € Frage 6: Die Europäische Kommission hat zu Beginn des Jahres die Anhebung der Förderung für Investitionen in den Schutz vor Wölfen auf 100 Prozent der Anschaffungskosten genehmigt. Zuvor wurden lediglich 80 Prozent der Vorsorgekosten gefördert. Auch die Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf/Biber) sieht einen Zuschuss zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten vor. Wie erfolgt im Land Brandenburg die Förderung des zusätzlichen Zeit- und Arbeitsaufwandes, der mit der jeweiligen Präventionsmaßnahme verbunden ist (z.B. aufgrund von Reparaturen, Mahd unterhalb stromführender Litzen etc.)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11872 - 4 - Zu Frage 6: Das Land Brandenburg setzt sich beim Bund intensiv dafür ein, dass die mit der Prävention verbundenen Unterhaltungskosten als Fördergegenstand in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) aufgenommen werden. Bisher liegt seitens des Bundes keine abschließende Entscheidung vor. Frage 7: Gilt für die Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf nach wie vor die De-minimis-Beihilfegrenze? Wenn ja, für welche Art von Unternehmen und in welcher Höhe? Zu Frage 7: Seit Vorliegen der Beihilferechtlichen Genehmigung für landwirtschaftliche Betriebe im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Primärproduktion gilt nur noch für wirtschaftlich tätige Zuwendungsempfänger außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion die De-minimis-Beihilfegrenze von 200.000 Euro (VO (EU) Nr.1407/2013). Frage 8: In der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3836 in Drucksache 6/9635 stellt die Landesregierung dar, dass das Land lediglich die Anschaffung von ausgebildeten und aus zertifizierten Zuchten stammenden Herdenschutzhunde der beiden Rassen Pyrenäenberghund und Maremmano fördert. Was spricht nach Auffassung der Landesregierung dagegen, künftig die Ausbildung, Zertifizierung und den Unterhalt von Herdenschutzhunden statt die Anschaffung zu fördern? Wird die Landesregierung diesbezüglich die Förderbedingungen anpassen? Wenn ja, wann und wie? Zu Frage 8: Das Land fördert folgende nichttechnische Maßnahmen des Herdenschutzes: - Die Anschaffungs- und Ausbildungskosten für nicht ausgebildete Herdenschutzhunde sowie Anschaffungskosten ausgebildeter Herdenschutzhunde, - die Kosten für die Zuchtzertifizierung- und Ausbildungsprüfung des Hundes sowie für die Prüfung zum Erwerb des Sachkundenachweises (mit Ausnahme der Kosten der Prüfung im Falle eines Nichtbestehens) des Hundehalters/Hundeführers, - die Kosten der Leistungsprüfung von ausgebildeten Herdenschutzhunden. Nicht förderfähig sind dagegen die Anschaffungskosten von unausgebildeten Herdenschutzhunden ohne deren Ausbildungskosten. Hinsichtlich der Förderung des Unterhaltes wird auf Frage 6 verwiesen. Frage 9: Nach der Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf/Biber) sind allgemeine Aufwendungen für die Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen sowie Planungsleistungen einschließlich der Kosten für FFH-Verträglichkeitsprüfung ebenfalls zuwendungsfähig. Der Höchstsatz liegt jedoch bei lediglich 20 Prozent. Warum sieht die Richtlinie keine Vollkostenförderung für Land-, Teich- oder Fischwirte vor? Zu Frage 9: Die Begrenzung der Kosten auf einen Höchstsatz von insgesamt 20 vom Hundert der förderfähigen Gesamtausgaben ergibt sich aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hinsichtlich der Bemessung der Grundleistung bei der Errichtung von Freianlagen. Diese betragen im Durchschnitt 20 % der Baukosten. Frage 10: Nach der Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf/Biber) liegt die De-minimis-Beihilfegrenze bei Anlagen der Fischerei- und Aquakultur bei maximal 30.000 Euro pro Zuwendungsempfän- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11872 - 5 - ger innerhalb von drei Steuerjahren und für Unternehmen im Haupt- und Nebenerwerb außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion bei 200.000 Euro. Welche Schritte hat die Landesregierung wann gegenüber wem eingeleitet, um insbesondere für Unternehmen der Aquakultur eine Förderung von Präventionsmaßnahmen unabhängig der Deminimis -Beihilfegrenze in Zukunft sicherstellen zu können? zu Frage 10: Das Notifizierungsverfahren für den Teil Biber der Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf, Biber) wurde am 17.04.2019 eingeleitet. Frage 11: Antragstellende Unternehmen müssen zusammen mit dem Förderantrag eine Stellungnahme der zuständigen Wolfs- und Biberbeauftragten hinsichtlich der Angemessenheit , der fachlichen Notwendigkeit und der Art und Weise der umzusetzenden Präventionsmaßnahme einreichen. Wie ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit bis zum Vorliegen der Stellungnahme der Wolfs- und Biberbeauftragten seit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf/Biber)? (bitte nach den Tierarten Wolf und Biber differenzieren) Zu Frage 11: Wolf: Im Rahmen des Wolfsmanagements erhalten Tierhalter*innen vom Landesamt für Umwelt (LfU) eine Beratung und individuelle Empfehlung geeigneter Herdenschutzmaßnahmen . Auf der Grundlage der Empfehlung können diese einen Antrag auf Gewährung einer Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen stellen. Im Regelfall erfolgt die Bestätigung (Bestätigungsvermerk gemäß Punkt 7 des Antragsformulars ) seitens der/des Wolfsbeauftragten innerhalb einer Woche nach Eingang des vollständig ausgefüllten Antrags im LfU, sofern dieser die empfohlenen Maßnahmen ausreichend berücksichtigt. Biber: Die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf, Biber) ist von der Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen bestimmt. Die Anträge sind komplexer als vergleichsweise beim Wolf und erfordern in der Regel einen höheren Prüfaufwand. Angaben zu den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten sind daher nicht möglich. Frage 12: Wie viele Fördermittel zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber hat die Landesregierung insgesamt ausgereicht, als die Förderung a) noch nach dem ELER erfolgte und b) seit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf/Biber)? Zu Frage 12: a) Seit 2014 wurden über die ELER finanzierte Richtlinie Natürliches Erbe sowie die ILE Richtlinie (alte Förderperiode) 227.500 Euro zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber ausgereicht. b) Seit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten wurden für Biber-Präventionsmaßnahmen 146.000 Euro ausgereicht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11872 - 6 - Frage 13: Wie viele Teichwirtschaften haben auch vor dem Hintergrund des Ausgleichs von Fraßschäden durch fischfressende Arten aktuell die De-minimis-Beihilfegrenze von maximal 30.000 Euro pro Zuwendungsempfänger innerhalb von drei Steuerjahren erreicht ? Welche Möglichkeiten haben diese Teichwirtschaften, um entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber vom Land Brandenburg gefördert zu bekommen? Zu Frage 13: Im Rahmen der Bewilligung von Mitteln gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zum Ausgleich von durch geschützte Arten (insbesondere Kormoran, Silber- und Graureiher, Fischotter und Biber) verursachte Schäden in Teichwirtschaften haben in 2018 insgesamt 5 Betriebe der Teichwirtschaft die De-minimis-Beihilfegrenze von maximal 30.000 Euro pro Zuwendungsempfänger innerhalb von drei Steuerjahren erreicht. Für diejenigen Teichwirtschaften , die ihre De-minimis-Grenze erreicht haben, besteht bis zur Notifizierung des Teils „Biber“ der Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf, Biber) keine Fördermöglichkeit (vgl. auch Antwort zu Frage 10).