Landtag Brandenburg Drucksache 6/11873 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.08.2019 / Ausgegeben: 12.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4704 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11715 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3442 „Gefährliche Müllablagerungen in Fürstenwalde“(Drucksache 6/8677) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Aus den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Gefährliche Müllablagerungen in Fürstenwalde“ (Drucksache 6/8677) ergeben sich einige Nachfragen. So liegen dem Landesamt für Umwelt (LfU) keine Erkenntnisse vor, wonach die auf dem ehemaligen Betriebsgelände der TRG GmbH lagernden Abfälle in Fürstenwalde/Spree gefährlich seien. Die illegalen Abfallansammlungen auf dem Gelände außerhalb dieser genehmigten Flächen liegen im Zuständigkeitsbereich der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Oder-Spree. Diese teilte mit, „dass am Standort nach derzeitigem Kenntnisstand keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr geboten seien“. Allerdings werden keine konkreten Untersuchungen in diesem Zusammenhang angeführt. Zudem gibt es erneut Hinweise, die den Verdacht des permanenten Austritts von Mineralölkohlenwasserstoffen aus den Tanks bzw. der Betonwanne am Transformatorenhaus untermauern. Eine Grundwasser- und/ Bodenkontamination kann somit nicht ausgeschlossen werden. Nach Angaben des LfU enthalten die Tanks eine Wasser-Öl-Gemisch. Die Wanne unter dem Haus wird als dicht angenommen. Der Landesregierung gibt in ihrer Antwort auch an, dass Angaben zur Fördermittelbeantragung und -vergabe an Unternehmen auf dem Gelände im Tränkeweg aufgrund fehlender Angabe von Unternehmensbezeichnungen nicht erfolgen kann. Vorbemerkung der Landesregierung: Für die auf dem Grundstück Tränkeweg 15 in Fürstenwalde liegenden Tanks und die Betonwanne des Transformatorenhauses bestehen unterschiedliche Zuständigkeiten hinsichtlich der abfallrechtlichen Überwachung. Die vom Fragesteller angesprochene Betonwanne am Transformatorenhaus befindet sich auf einer Fläche einer ehemals immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage und somit in der Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg (LfU). Da die sonstigen erwähnten Tanks sich auf Flächen befinden, die nicht von einer ehemals vom LfU erteilten Genehmigung erfasst sind, ist für die Überwachung dieser die untere Abfallwirtschafts - und Bodenschutzbehörde des Landkreises Oder-Spree zuständig. Die Landesregierung gibt Auskunft über die immissionsschutzrechtlich genehmigten Flächen. Untersuchungen: Landtag Brandenburg Drucksache 6/11873 - 2 - Frage 1: Welche konkreten Untersuchungen mit welchen Ergebnissen wurden durchgeführt um den Inhalt der Tanks und der Betonwanne am Transformatorenhaus bzw. das Reinigungsabwasser zu charakterisieren? Wie und mit welchem Ergebnis wurden die Dichtigkeit der Tanks und der Betonwanne geprüft? zu Frage 1: Das Transformatorenhaus befindet sich auf dem Anlagengelände der ehemaligen Abfallverbrennungsanlage (siehe Antwort zu Frage 4) und war nicht Gegenstand bzw. Inhalt der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage wurde das Transformatorenhaus als kompletter Bausatz geliefert und die Betonwanne aus wasserundurchlässigem Beton errichtet. Laut Aussage des ehemaligen Betreibers wurden im Zuge des Insolvenzverfahrens die Transformatoren ausgebaut und das darin enthaltene Öl durch den damaligen Energieversorger entsorgt. Entsprechende Belege bzw. Nachweise liegen dem LfU nicht vor. Im August 2018 wurde die Betonwanne gereinigt. Flüssigkeit ist nicht mehr enthalten. Frage 2: Welche konkreten Untersuchungen von Boden und Grundwasser wurden mit welchen Ergebnissen durchgeführt, um den Austritt und eine Beeinträchtigung durch den etwaigen Austritt von Tank- und/ Betonwanneninhalt auszuschließen? Frage 3: Liegt eine Beurteilung der Grundwassergefährdung vor? Wenn ja: Wo ist diese einsehbar? zu den Fragen 2 und 3: Bei den auf dem Anlagengelände durchgeführten Kontrollen seitens des LfU war kein Austritt von Flüssigkeiten aus der Betonwanne erkennbar. Deshalb wurden von diesem keine konkreten Untersuchungen von Boden und Grundwasser veranlasst . Eine Grundwassergefährdungsbeurteilung liegt dem LfU nicht vor. Angesiedelte Unternehmen: Frage 4: Welche Unternehmen waren und sind seit 1990 auf dem Gelände im Tränkeweg tätig? Bitte geben Sie den Namen, Zeitraum, Unternehmer und Unternehmenszweck sowie den etwaigen Grund der Unternehmensaufgabe an. zu Frage 4: Tätigkeiten auf dem Gelände vor 1995 sind der Landesregierung nicht bekannt . Bei der nachfolgenden Aufstellung handelt es sich um Tätigkeiten, die der Landesregierung bekannt sind. Unternehmenszweck Zeitraum Tätigkeit Betreiber alt/neu Bemerkungen zu Grund der Unternehmensaufgabe Bauschuttrecyclinganlage 1995 TTG *1 Betreiberwechsel zu WESA 08/1997 - 05/2005 WESA*2 03/2005 Eröffnung Insolvenzverfahren 05/2005 - 08/2011 TRG*3 Betreiberwechsel zu Fa. Bodo Grabs e. K. 09/2011 - dato Fa. Bodo Grabs e.K. Holzrecyclinganlage 1995 TTG Betreiberwechsel zu WESA 11/1996 - 09/2001 WESA endgültige Stilllegung 09/2003 Abfallsortieranlage 1996 TTG Betreiberwechsel zu WESA 11/1996 - 05/2005 WESA 03/2005 Eröffnung Insol- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11873 - 3 - Unternehmenszweck Zeitraum Tätigkeit Betreiber alt/neu Bemerkungen zu Grund der Unternehmensaufgabe venzverfahren 05/2005 - 06/2014 TRG 13.07.2015 Eröffnung Insolvenzverfahren Abfallverbrennungsanlage 2000 - 02/2005 WESA 03/2005 Eröffnung Insolvenzverfahren 03/2005 - 01/2008 07/2007 - 04/2008 (unter Zwangsverwaltung ) WKF*4 Betreibervertrag mit Insolvenzverwalter 05/2005 - 01/2008 TRG f. Teil Holzaufberei - tung/Lagerung Stilllegung der Anlage Holzlager- und -aufbereitung 2007 - 08/2011 TRG Betreiberwechsel zu Fa. Bodo Grabs e. K. 09/2011 - 09/2013 Bodo Grabs e. K. Betreiberwechsel zu TRG 10/2013 - 06/2014 TRG Insolvenz s.o. 06/2016 - dato Bodo Grabs e. K. Anlage zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen 2012 - 04/2014 TRG 13.07.2015 Eröffnung Insolvenzverfahren bis 05.03.2019 befristetes Zwischenlager für Beton-RC 04/2014 - 10/2018 BSV *5 Betreiberwechsel zu Fa. Bodo Grabs e. K. 10/2018 - 03/2019 Bodo Grabs e. K. *1 TTG - Transport Tiefbau Grabs GmbH *2 WESA - Wertstoffsortieranlagen Betriebs GmbH *3 TRG - Transport Recycling Gesellschaft mbH *4 WKF - Wärmekontor Fürstenwalde GmbH c/o ABB New Ventures GmbH *5 BSV - Baustoffverwertung Jens Schulze e. K. Frage 5: Hat das Unternehmen WESA auf dem Gelände gewirtschaftet? Wenn ja: a. Seit wann bzw. bis wann ist/war die WESA mit welchem Unternehmenszweck tätig? b. Hat die WESA Fördermittel bspw. für eine Anlagenerrichtung und -bewirtschaftung beantragt und erhalten? Wenn ja: i. In welcher Höhe wurden Fördermittel bewilligt und abgerufen? ii. Sind Rückzahlungsforderungen aufgelaufen? Wenn ja: Ist das Unternehmen den Rückzahlungsforderungen nachgekommen? Wenn ja: Wann und in welcher Höhe wurden Rückzahlungen vorgenommen? zu Frage 5: Zu welchen Unternehmenszwecken die WESA Wertstoffsortieranlagen Betriebs GmbH tätig war, ist der Tabelle aus der Antwort zu Frage 4 zu entnehmen. Die WESA - ursprünglich firmierend unter Thermische Verwertungsgesellschaft Grabs GmbH & Co. KG i.G - hat am 01.03.1999 einen Antrag auf Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gestellt. Die Anzeige der Änderung der Firmierung erfolgte am 05.05.1999. Mit Zuwendungsbescheid vom 17.03.2000 sind Fördermittel i. H. v. 1.817.540,38 EUR (3.554.800,00 DM) zur Erweiterung der Betriebsstätte um eine thermische Verwertungsanlage bewilligt worden. Die bewilligte Zuwendung wurde in zwei Raten am 14.07.2000 und 31.01.2001 vollständig ausgezahlt. Mit Bescheid vom 31.03.2005 wurde der Zuwendungsbescheid wegen Insolvenz des Unter- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11873 - 4 - nehmens vollständig widerrufen. Die entsprechende Forderung der Investitionsbank des Landes Brandenburg ist im Insolvenzverfahren zur Tabelle angemeldet worden. Da das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann gegenwärtig keine Aussage zu einer möglichen Rückzahlung getroffen werden. Frage 6: Welche weiteren auf dem Gelände (ehemals) angesiedelten Unternehmen haben Fördermittel in welcher Höhe beantragt und bewilligt bekommen? zu Frage 6: Für die TRG Transport Recycling GmbH wurden mit Zuwendungsbescheid vom 06.11.2006 Fördermittel i.H. v. 43.750,00 EUR aus dem Programm Beratung 2006 für die Erschließung des westpolnischen Marktes für die Energieträger Scheitholz, Holzbriketts und Pellets gewährt. Die Mittel wurden vollständig ausgezahlt.