Landtag Brandenburg Drucksache 6/11880 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.08.2019 / Ausgegeben: 13.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4715 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11726 Landwirtschaft im Angesicht der Klimakrise – Hilfen und Leistungen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Der trockene Sommer 2018 führte zu immensen Schäden in der Brandenburger Landwirtschaft. Insgesamt 778 Anträge auf Unterstützung mit einem Gesamtvolumen von 93,8 Mio. € reichten hiesige Landwirte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ein, davon wurden bis Mai dieses Jahres 724 bewilligt. Das Land Brandenburg erhält für den Ausgleich landwirtschaftlicher Schäden infolge der Trockenheit 2018 insgesamt 36 Mio. € aus dem Bundeshaushalt und stellt 36 Mio. € aus Landesmitteln für Entschädigungen zur Verfügung. Die Landwirtschaft kann wichtige Ökosystem -Dienstleistungen erbringen, also einen Beitrag zum Erhalt natürlicher Ressourcen liefern und diese auch für künftige Generationen sichern. Die landwirtschaftlichen Ökosystem -Dienstleistungen umfassen u. a. die Versorgung mit Nahrungsmitteln, eine gesicherte Wasserbereitstellung, den Erhalt der Wasserqualität, sowohl den Schutz als auch die Bereitstellung von Lebensräumen, den Erhalt der Artenvielfalt sowie den Boden- und Grundwasserschutz . Der ökologische Landbau ist im Schnitt mit einer diversen Anbaustruktur und bodenverbessernden Maßnahmen im Umgang mit stark schwankenden Niederschlagsmengen deutlich besser aufgestellt1. So wird bspw. durch diese Bewirtschaftungsform die Bodenfruchtbarkeit und -stabilität erhöht, Extremereignisse so abgemildert und die Bodenerosion minimiert. In Brandenburg werden aktuell rund 12% der Ackerfläche ökologisch bewirtschaftet. Zahlungen für witterungsbedingte Ernteschäden und zur Klimaanpassung Frage 1: Wie viele Mittel wurden jährlich von 2014 - 2018 für witterungsbedingte Ernteschäden vom Land an landwirtschaftliche Unternehmen ausgezahlt? zu Frage 1: Für im Jahr 2013 durch Hochwasser aufgetretene Schäden wurden in 2014 im Rahmen des „Hilfsprogramm Hochwasser“ an landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen 2.264.267 Euro ausgezahlt. Für im Jahr 2017 aufgetretene Schäden durch Spätfrost, starke Regenfälle und Dürre wurden in 2018 im Rahmen der Richtlinie Widrige Witterungsverhältnisse an landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen 1 Sanders J, Hess J (eds) (2019). Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft. Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, Thünen Rep 65, DOI:10.3220/REP1547040572000; Landtag Brandenburg Drucksache 6/11880 - 2 - 10.897.191 Euro ausgezahlt. Für im Jahr 2018 aufgetretene Schäden durch Dürre wurden in 2018 als De-minimis-Beihilfe Futterzukauf 3.531.319 Euro und Ausgleich für Schäden in Aquakulturen 420.272 Euro ausgezahlt. In 2018 wurden insgesamt 14.848.782 Euro ausgezahlt . Frage 2: Wie viele Mittel wurden jährlich von 2014 - 2018 für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel vom Land an landwirtschaftliche Unternehmen bereitgestellt und ausgezahlt? Bitte listen Sie hier die Haushaltstitel auf. zu Frage 2: Für landwirtschaftliche Unternehmen bestehen vielfältige Möglichkeiten, sich an den Klimawandel anzupassen. Dazu gehören erweiterte Fruchtfolgen, der Anbau anderer Sorten, Anbau von Flurgehölzen, Beregnung, Umstellung auf ökologische Landwirtschaft mit veränderten Fruchtfolgen, die Beratung des Pflanzenschutzdienstes und nicht zuletzt verschiedenste Möglichkeiten der Diversifizierung. Eine Zusammenstellung aller Maßnahmen kann dem Bericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) „Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft“ entnommen werden (veröffentlichet in AGRA-EUROPE 40/18, Dokumentation, vom 1. Oktober 2018). Es ist der Landesregierung wichtig, ein breites Angebot für verschiedenste Fördermöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Welches davon Unternehmen als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel als geeignet empfinden oder aus anderen Gründen anwenden, wird durch die Landesregierung nicht erhoben. Frage 3: Wie hoch waren die durchschnittlichen jährlichen Ertragsausfälle durch Witterungsereignisse wie Hagel, Dürre oder Starkregen in den letzten 10 Jahren in Brandenburg ? zu Frage 3: Die Landesregierung erfasst Angaben zu Ertragsausfällen durch Witterungsereignisse nur im Rahmen der Gewährung finanzieller Hilfe aus öffentlichen Mitteln des Bundes und des Landes. Auf dieser Grundlage werden zu den letzten 10 Jahren folgende Angaben übermittelt: Jahr Ertragsausfälle ( Mio. € ) 2010 12,1 2013 24,0 2017 13,6 2018 104,0. Dürrehilfen: Frage 4: Wie viele der insgesamt 778 Anträge auf Dürrehilfe bedingt durch die Dürre in 2018 wurden letztlich bewilligt und ausgezahlt, wie viele abgelehnt? zu Frage 4: Von den 778 Anträgen wurden 735 Anträge bewilligt und ausgezahlt. 43 Anträge wurden abgelehnt Frage 5: Wie viele dieser Anträge auf Dürrehilfen wurden von konventionell wirtschaftenden , ökologisch wirtschaftenden und anders wirtschaftenden Landwirt*innen bzw. Betrieben gestellt? Bitte geben sie sowohl die absoluten Zahlen als auch die prozentuale Verteilung an. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11880 - 3 - zu Frage 5: Eine Differenzierung der Antrag stellenden Unternehmen nach Bewirtschaftungsformen wurde nicht vorgenommen. Frage 6: Was waren die Gründe der Ablehnung von Anträgen auf Dürrehilfen? Wie verteilten sich die Ablehnungen auf die Bewirtschaftungsformen (konventionell, ökologisch, andere )? Bitte geben sie sowohl die absoluten Zahlen als auch die prozentuale Verteilung an. zu Frage 6: Wesentliche Ablehnungsgründe waren: - der Rückgang der durchschnittlichen Jahreserzeugung des Unternehmens lag im Jahr 2018 unter 30 % im Vergleich zum Referenzzeitraum, - das Unternehmen konnte keine geforderte Existenzbedrohung nachweisen, - der errechnete Wert der Billigkeitsleistung lag unter der Bagatellgrenze von 2.500 €, - die in der Richtlinie festgelegte Prosperitätsgrenze wurde überschritten, - der Antragsteller ist kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), - 35 % der gesamten Einkünfte des Unternehmens wurden aus nichtlandwirtschaftlichen Betriebszweigen erzielt. Eine Differenzierung der Ablehnungen nach Bewirtschaftungsformen wurde nicht vorgenommen . Frage 7: Wie viele Mittel wurden jeweils an konventionell wirtschaftende, ökologisch wirtschaftende und anders wirtschaftende Landwirt*innen bzw. Betriebe gezahlt? Bitte geben sie sowohl jeweils die absoluten Zahlen und die Gesamtsumme als auch die prozentuale Verteilung an. zu Frage 7: Eine Differenzierung der Anzahl der Auszahlungen nach Bewirtschaftungsformen wurde nicht vorgenommen.