Landtag Brandenburg Drucksache 6/11881 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.08.2019 / Ausgegeben: 13.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4716 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11727 Organische Wirtschaftsdünger - Verwertung und Importe nach Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Organische Wirtschaftsdünger, wie Gülle, Mist und Gärreste, sind wichtige Nährstofflieferanten in der landwirtschaftlichen Produktion. Sie sind auch internationales Handelsgut geworden, denn in Regionen mit extremen Viehbesatz fällt mehr davon an, als von Böden und Pflanzen aufgenommen werden kann. Diese Überschüsse werden in Regionen mit geringem Viehbesatz transportiert, dort gelagert oder verwertet. Aufkommen und Zusammensetzung Frage 1: Welche Menge an organischen Wirtschaftsdüngern fällt in Brandenburg an und wie hat sich diese Menge in den letzten 5 Jahren entwickelt? Bitte gliedern Sie wenn mögliche auf nach Form (Gülle, Mist, Gärrest) und Art der Wirtschaftsdünger (Schwein, Rind, Huhn etc.). zu Frage 1: Der Wirtschaftsdüngeranfall (Quelle: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)) im Land Brandenburg im Zeitraum 2003 bis 2017 sowie die Entwicklungstendenz sind in der Tabelle 1 dargestellt. Weitere Daten zu Wirtschaftsdüngern im Land Brandenburg finden sich auch in den Statistischen Berichten C IV 12 - u / 10 bzw. C IV - u / 16 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (Potsdam, April 2012 bzw. November 2017) und in der Antwort auf Frage 18 der Großen Anfrage Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in der Landwirtschaft in Brandenburg (Drucksache 6/9818). Landtag Brandenburg Drucksache 6/11881 - 2 - Frage 2: Welche Menge an organischen Wirtschaftsdüngern wird nach Brandenburg importiert ? Bitte gliedern Sie auf nach Form und Art der Wirtschaftsdünger und Herkunftsland bzw. -bundesland. zu Frage 2: Entsprechend § 4 der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) in der aktuellen Fassung hat der Empfänger bis zum 31. März für das jeweils vorangegangene Jahr der für seinen Betriebssitz zuständigen Behörde unter Angabe der Abgeber mit deren jeweiligen Namen und Anschrift, Datum oder Zeitraum der Abnahme und der Menge in Tonnen Frischmasse zu melden. Die gemeldeten Mengen sind in Tabelle 2 dargestellt. Tab. 2 Jahr Bundesland/Staat Gärrest Hühnertrockenkot Geflügelmist Schweinegülle Sonstige* 2014 Hessen 3.160,40 Mecklenburg-Vorpommern 76.476,50 346,36 566,71 4.714,36 Niederlande 296,00 487,56 1.198,68 450,00 Niedersachsen 14.103,73 4.042,70 1.927,97 Nordrhein-Westfalen 165,00 Sachsen 6.331,75 4.898,92 Sachsen-Anhalt 26.367,10 1.765,50 13.000,00 2015 Berlin 7.882,00 Mecklenburg-Vorpommern 383,08 2.742,12 6.133,52 Niederlande 1.128,86 3.265,87 450,00 Niedersachsen 7.185,94 6.892,97 1.486,38 Sachsen 12.186,12 3.148,76 Sachsen-Anhalt 9.002,20 1.475,85 5.374,00 Thüringen 98,71 2016 Berlin 200,00 Hessen 1.700,00 Mecklenburg-Vorpommern 109.688,10 5.395,69 2.445,48 5.256,58 5.463,44 Niederlande 309,74 1.587,41 932,00 675,00 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11881 - 3 - Niedersachsen 9.196,70 14.626,58 10.834,69 728,00 14.009,22 Nordrhein-Westfalen 12.323,00 Sachsen 5.335,15 3.191,92 Sachsen-Anhalt 10.325,90 563,61 1.082,32 Thüringen 71,57 1.669,93 2017 Hessen 1.900,00 Mecklenburg-Vorpommern 115.797,29 8.848,19 2.160,46 12.722,04 22.111,63 Niederlande 486,28 791,98 29,52 Niedersachsen 9.588,29 8.860,78 9.886,96 1.586,00 13.614,90 Nordrhein-Westfalen 8.887,54 29,70 Sachsen 15.475,96 Sachsen-Anhalt 22.604,95 4.035,81 894,00 1.294,65 2018 Hessen 3.382,24 Mecklenburg-Vorpommern 101.090,67 3.610,13 2.277,13 16.622,16 23.128,00 Niederlande 27,66 258,16 27,00 Niedersachsen 10.664,98 8.265,63 2.112,94 3.132,18 13.306,30 Nordrhein-Westfalen 13.163,04 Sachsen 19.804,40 Sachsen-Anhalt 28.001,18 26,30 3.257,99 8.022,78 180,16 Schleswig-Holstein 134,02 * = Pferdemist, Pilzkultursubstrat, Presskuchen, Rinderdung Verwertung Frage 3: Auf welche Parameter werden die importierten organischen Wirtschaftsdünger von wem untersucht? zu Frage 3: Die Düngemittelverordnung (DüMV) regelt keine Untersuchungspflicht für Düngemittel, somit auch nicht für Wirtschaftsdünger. Der Inverkehrbringer hat aber eine Garantenpflicht. Bei der Abgabe an Dritte hat er seine Wirtschaftsdünger zu kennzeichnen . Importierte Wirtschaftsdünger werden nicht gezielt im Rahmen der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle beprobt. Beim Einsatz in Biogasanlagen, in denen amtliche Proben gezogen werden, führt das Landeslabor Berlin Brandenburg Untersuchungen auf die Nährstoffe (Stickstoff, Phosphor, Kalium) und Schadstoffe (Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Nickel, Quecksilber und Thallium) durch. Frage 4: Welche Menge an organischen Wirtschaftsdüngern wurde in den vergangenen 5 Jahren auf Brandenburger Ackerflächen ausgebracht? Bitte geben Sie die Gesamtfläche und Fläche je Landkreis, aufgeschlüsselt nach Herkunft, Form und Art des organischen Wirtschaftsdüngers an. zu Frage 4: Darüber liegen der Landesregierung keine eigenen Angaben vor. Frage 5: Welche Mengen an organischen Wirtschaftsdüngern werden in Brandenburger Biogasanlagen gefahren und wie hat sich diese Menge in den letzten 5 Jahren entwickelt? Wie hoch ist dabei der Anteil importierter organischer Wirtschaftsdünger? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11881 - 4 - zu Frage 5: Über die in Tabelle 1 dargestellten Angaben hinaus hat die Landesregierung keine weiteren Angaben. Frage 6: Welcher weiteren Verwertung werden die nach Brandenburg importierten organischen Wirtschaftsdüngern zugeführt? zu Frage 6: Der Landesregierung liegen keine eigenen Angaben vor. Möglich ist neben der direkten Aufbringung die Verwertung in Biogasanlagen und in der Kompostierung. Frage 7: Exportiert Brandenburg organische Wirtschaftsdünger? Wenn ja: Um welche Mengen, in welcher Form und Art handelt es sich und welche Länder/Bundesländer sind Ziel dieser Exporte? zu Frage 7: Dazu liegen der Landesregierung keine eigenen Angaben vor, da entsprechend WDüngV die Meldung nach § 4 in dem Bundesland zu tätigen ist, in das der Wirtschaftsdünger verbracht wird. Frage 8: Wie hat sich die Nährstoffdichte der importierten organischen Wirtschaftsdünger in den vergangenen 5 Jahren entwickelt? zu Frage 8: Dazu liegen der Landesregierung keine eigenen Angaben vor. Dokumentation Frage 9: Hat die Landesregierung Kenntnis über unerlaubte oder nicht/falsch dokumentierte Importe von organischen Wirtschaftsdüngern nach Brandenburg? Wenn ja: Um welche Mengen aus welchem Herkunftsland bzw. -bundesland handelt es sich und welche Konsequenzen gingen daraus hervor? zu Frage 9: Die Landesregierung hat keine Kenntnis über unerlaubte oder nicht/falsch dokumentierte Importe von organischen Wirtschaftsdüngern nach Brandenburg. Frage 10: Auf welcher Grundlage ist der Import von organischen Wirtschaftsdüngern nach Brandenburg geregelt? zu Frage 10: Die Melde-, Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten für den Wirtschaftsdüngerverkehr regelt die WDüngV in ihrer aktuellen Fassung. Frage 11: Welches Konzept verfolgt die Landesregierung in Bezug auf den Import organischer Wirtschaftsdünger? Bitte gehen Sie auf Berichtspflichten, Kontrollmechanismen, länderübergreifende Kooperation mit Behörden etc. ein. zu Frage 11: Geplant ist der Erlass einer Landesverordnung gemäß § 6 WDüngV mit Regelungen über Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- oder Aufbewahrungspflichten hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Übernahme von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten.