Landtag Brandenburg Drucksache 6/11882 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.08.2019 / Ausgegeben: 13.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4717 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11728 Personalsituation im Potsdamer Rathaus Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Beinahe 10 Prozent der Stellen im Potsdamer Rathaus sollen nicht besetzt sein. Die Anzahl unbesetzter Stellen in der Stadtverwaltung soll sich innerhalb eines Jahres fast verdoppelt haben. Dieser Umstand führe inzwischen zu „ernsthaften Ausfallerscheinungen“ in der Stadtverwaltung (siehe MAZ vom 24.5.2019, Stadtverwaltung im Krisenmodus). Die Landesregierung ist die zuständige Aufsichtsbehörde . Vorbemerkungen der Landesregierung: Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz garantiert den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dazu gehört auch die Organisations- und Personalhoheit , d. h. die Kommune entscheidet über ihre innere Organisation und den Verwaltungsaufbau grundsätzlich selbst. Sie führt eine eigenständige Personalwirtschaft, legt ihre Personalausstattung selbst fest und entscheidet über die Begründung von Beamtenverhältnissen und das Eingehen und Beendigen von Arbeitsverhältnissen. Bei Selbstverwaltungsaufgaben ist die Gemeinde in der Art der Aufgabenerfüllung frei, im Rahmen der Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht) kann nur das Einhalten geltenden Rechts überprüft werden. Zuständige Kommunalaufsichtsbehörde für die Landeshauptstadt Potsdam ist das Ministerium des Innern und für Kommunales. 1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die aktuelle Personalsituation in der Stadtverwaltung Potsdam? 2. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Auswirkungen der derzeitigen Personalsituation ? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die personelle Situation in der Stadtverwaltung Potsdam ? zu den Fragen 1 bis 3: Dem der Kommunalaufsichtsbehörde vorliegenden Nachtragshaushalt 2019 der Landeshauptstadt Potsdam ist zu entnehmen, dass gegenüber dem mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 beschlossenen Stellenplan zusätzliche Stellen ausgewiesen werden. Laut dem als Anlage zum Haushaltsplan gehörenden Stellenplan waren am 30. Juni 2018 rund 10% der Stellen bei der Landeshauptstadt Potsdam nicht besetzt. Die- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11882 - 2 - se Daten lassen keine Rückschlüsse auf Ursachen, daraus gegebenenfalls resultierende Probleme der Stellenbesetzung oder auf die weitere Entwicklung zu. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die personelle Ausstattung der Stadtverwaltung Potsdam im Vergleich zu Städten mit ähnlicher Größe und Einwohnerzahl in der Bundesrepublik ? zu Frage 4: Die Aufgaben von Städten vergleichbarer Größenordnung oder anderer Landeshauptstädte sowie die daraus resultierenden Anforderungen gestalten sich sehr unterschiedlich , so dass Vergleiche hinsichtlich der personellen Ausstattung nicht aussagefähig wären. 5. Inwiefern hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion Sorge um die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung Potsdam? zu Frage 5: Der Landesregierung liegen in Bezug auf die angefragte Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt keine Erkenntnisse vor, die Anlass zur Sorge geben. 6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung gegebenenfalls in dieser Angelegenheit bereits ergriffen? 7. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung gegebenenfalls in dieser Angelegenheit ergreifen? zu den Fragen 6 und 7: Eine Veranlassung für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten der Kommunalaufsichtsbehörde im Sinne der Fragestellungen hat in der Vergangenheit nicht bestanden und besteht auch gegenwärtig nicht.