Landtag Brandenburg Drucksache 6/11884 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.08.2019 / Ausgegeben: 13.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4719 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11730 Einsatz der Wasserwerferstaffel der Brandenburger Polizei im 1. Halbjahr 2019 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat eine Wasserwerferstaffel für die Brandenburger Polizei angeschafft. Nachdem die Wasserwerfer im Jahr 2012 aus Kostengründen an den Bund zurückgegeben worden waren, wurde im vergangenen Jahr entschieden, dieses Einsatzmittel auch wieder in Brandenburg vorhalten zu wollen. Mittlerweile ist die Wasserwerferstaffel aufgebaut. Vorbemerkungen der Landesregierung: Zu den mit dieser Kleinen Anfrage erbetenen Informationen wurde bereits im Rahmen anderer Kleiner Anfragen geantwortet. Insofern wird auf die Antworten der Kleinen Anfrage Nr. 3728 (Landtagsdrucksache 6/9382) und der Kleinen Anfrage Nr. 4174 (Landtagsdrucksache 6/10510) verwiesen. 1. Aus welchen Fahrzeugen besteht aktuell die Wasserwerferstaffel? Sind im 1. Halbjahr 2019 zusätzliche Fahrzeuge bzw. weitere technische Ausstattung angeschafft worden? Welche Kosten sind dafür entstanden und durch wen wurden diese aus welchem Haushaltstitel bestritten? zu Frage 1: Im ersten Halbjahr 2019 wurden keine zusätzlichen Fahrzeuge bzw. zusätzliche technische Ausstattungen beschafft. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen . 2. Bei wie vielen Lagen in Brandenburg wurden im 1. Halbjahr 2019 die Brandenburger Wasserwerfer vorgehalten und/oder eingesetzt? Bitte nach Datum, Ort, Veranstaltungen (mit Titel/Motto und TeilnehmerInnenzahl) und Vorhalten bzw. Einsatz von Wasserwerfern aufschlüsseln! Welche Lageeinschätzungen lagen dem jeweils zugrunde? 3. Bei wie vielen Lagen außerhalb Brandenburgs wurde im 1. Halbjahr 2019 die Brandenburger Wasserwerferstaffel vorgehalten und/oder eingesetzt? Bitte nach Datum, Ort, Veranstaltungen (mit Titel/Motto und TeilnehmerInnenzahl) und Vorhalten bzw. Einsatz von Wasserwerfern aufschlüsseln! Landtag Brandenburg Drucksache 6/11884 - 2 - 4. In wie vielen Fällen wurden im 1. Halbjahr 2019 Wasserwerfer von Dritten (bspw. anderen Bundesländern) in Brandenburg eingesetzt? Von wem wurden diese gestellt? Bitte nach Jahren, Veranstaltungen (mit Titel/Motto) und Vorhalten bzw. tatsächlichem Einsatz von Wasserwerfern aufschlüsseln! zu den Fragen 2, 3 und 4: Die Einsatzlagen im Sinne der Fragestellung sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt. Eine Wasserabgabe erfolgte nicht. Einsatz der WaWe-Staffel im Land Brandenburg 1. Halbjahr 2019: 22.02.2019 - Fußball Regionalliga (Babelsberg) - ca. 2.500 Zuschauer 28.03.2019 - Prävention: „Zukunftstag“ (Potsdam) 31.03.2019 - Prävention: „Technikschau“ (Klaistow) 11.05.2019 - Fußballspiel 3. Liga (Cottbus) - ca. 12.300 Zuschauer 12.05.2019 - Fußball Regionalliga (Babelsberg) - ca. 2.600 Zuschauer 23.05.2019 - Prävention: „Abschlusstraining zur Modulfortbildung Verband/ LebEL“ BuPol Blumberg 27.05.2019 Prävention: „BBTEX 2019“ Potsdam 15.06.2019 Prävention: „Tag der Bundeswehr“ (Schlieben) 22.06.2019 Prävention: „10 Jähriges Bestehen der Einsatzbereitschaft der Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei“ (Zossen) Im Zeitraum vom 05. bis 13.06. und vom 27. bis 30.06.2019 befanden sich beide Wasserwerfer mit entsprechendem Personal zur Unterstützung der Landkreise bei der Waldbrandbekämpfung in Rufbereitschaft. Eine Alamierung erfolgte jedoch nicht. Einsatz außerhalb Land Brandenburg 1. Halbjahr 2019 01.05.2019- 1. Mai Feierlichkeiten Berlin (ca. 5.000 Teilnehmer) 09.06.2019 - Veranstaltung: „Karneval der Kulturen“ Berlin (Teilnehmer unbekannt) Einsatz Wasserwerfer von Dritten im Land Brandenburg kein Einsatz Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 5. Wurden die Brandenburger Wasserwerfer mit Reizstoffen befüllt? Wenn ja, bei welchen Lagen? Kamen diese Reizstoffe zu, Einsatz? Welche Lageeinschätzung lag diesen Einsätzen zugrunde? zu Frage 5: Nein. 6. Sind durch den Einsatz von Brandenburger Wasserwerfern bei Veranstaltungslagen Personen verletzt worden und traten weitere bzw. andere Gesundheitsschäden auf? Wenn ja, bitte nach Datum, Ort, Personenzahl, Art der Verletzung bzw. der Gesundheitsschäden aufschlüsseln! zu Frage 6: Nein, Verletzungen oder andere Gesundheitsschäden wurden nicht bekannt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11884 - 3 - 7. Welche Kosten verursachte die Wasserwerferstaffel Brandenburgs im 1. Halbjahr 2019? Bitte nach Halbjahr, Veranstaltung (wenn zuordnenbar), Unterhaltungs- und Einsatz-, Personal - und Fortbildungskosten getrennt auflisten! Bitte auch auflisten, wenn einzelne Kosten durch Dritte (bspw. bei Anschaffung oder Einsatz in anderen Bundesländern) erstattet wurden bzw. wenn zusätzliche Kosten durch den Einsatz von Wasserwerfern Dritter (bspw. anderer Bundesländer) in Brandenburg entstanden! 8. Welche Kosten wird die Wasserwerferstaffel Brandenburgs voraussichtlich im Jahr 2019 verursachen? Bitte nach Veranstaltung (wenn zuordnenbar), Unterhaltungs- und Einsatz-, Personal- und Fortbildungskosten getrennt auflisten! Bitte auch auflisten, wenn einzelne Kosten durch Dritte (bspw. bei Anschaffung oder Einsatz in anderen Bundesländern) voraussichtlich erstattet werden bzw. wenn voraussichtlich zusätzliche Kosten durch den Einsatz von Wasserwerfern Dritter (bspw. anderer Bundesländer) in Brandenburg entstehen ! zu den Fragen 7 und 8: Das Land Brandenburg ist aufgrund der Bestimmung des Verwaltungsabkommens über die Bereitschaftspolizei zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Brandenburg verpflichtet, die für den Betrieb der Wasserwerferstaffel anfallenden laufenden Unterhaltskosten (Betriebs- und Reparaturkosten) zu tragen. Bezogen auf den Zeitraum belaufen sich die Unterhaltskosten auf: erstes Halbjahr 2019 WaWe 9 8.062,80 EUR WaWe10 8.866,97 EUR SW4 7.584,73 EUR Führungsfahrzeug 3.076,05 EUR gesamt 27.590,55 EUR Die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen zwischen den einzelnen Bundesländern erfolgt auf der Basis der Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen zwischen den Ländern und dem Bund in der derzeit gültigen Fassung und basiert auf pauschalisierten Abrechnungssätzen. Im ersten Halbjahr 2019 hat das Land Brandenburg in zwei Fällen Wasserwerfer einem anderen Bundesland zur Verfügung gestellt. Für diese Einsätze erfolgt auf der Grundlage der mit dem Land Berlin bestehenden Verwaltungsvereinbarung keine Rechnungslegung. Wasserwerfer anderer Bundesländer bzw. des Bundes sind im gleichen Zeitraum nicht angefordert und eingesetzt worden. Auf Basis der Planungsunterlagen wird unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Kenntnisstandes für das Jahr 2019 von ca. 65.000 € für die Unterhaltung und den Betrieb der Wasserwerferstaffel ausgegangen. Zu den Personalkosten liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 9. Wie viel Personal wurde mit welchem Zeitbudget im 1. Halbjahr 2019 für das Vorhalten bzw. den Einsatz der Wasserwerfer eingesetzt? Bitte trennen zwischen Vorhalten der Wasserwerferstaffel und konkreten Einsätzen! 10. Wie viel Personal wird mit welchem Zeitbudget im Jahr 2019 voraussichtlich für das Vorhalten bzw. den Einsatz der Wasserwerfer eingesetzt? Bitte trennen zwischen Vorhalten der Wasserwerferstaffel und konkreten Einsätzen! Landtag Brandenburg Drucksache 6/11884 - 4 - zu den Fragen 9 und 10: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 11. Gab es im 1. Halbjahr 2019 Situationen oder Einsatzlagen, bei denen Wasserwerfer von Dritten angefordert wurden und nicht zur Verfügung gestellt werden konnten? Wenn ja, wann, welche Lagen betraf dies und welche Gründe lagen dafür jeweils vor? zu Frage 11: Nein. 12. In den vergangenen Jahren wurde im Land Brandenburg bei verschiedenen Lagen in der Regel auf Deeskalation gesetzt. Ergaben sich Änderungen an der Einsatzstrategie bei Veranstaltungslagen durch das Vorhandensein der Staffel? Wenn ja, bitte ausführlich schildern! zu Frage 12: Nein.