Landtag Brandenburg Drucksache 6/11888 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.08.2019 / Ausgegeben: 14.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4757 des Abgeordneten Michael Jungclaus (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11795 Alternative Antriebe in der Ausschreibung zum Netz „Elbe-Spree“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Januar stellte der VBB das neue Netz „Elbe-Spree“ vor, das ab Dezember 2022 in Betrieb gehen wird. Bei der Vorstellung hieß es, auf den nicht elektrifizierten Strecken würden weiter Diesel-Züge fahren, neue Technologien wie Batterie- oder Wasserstoff-Züge werde es nicht geben. Wie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung mitteilte, habe kein Unternehmen alternative Antriebe angeboten - obwohl dies in der Ausschreibung gewünscht war. 1. Wurde in der Ausschreibung zum Netz „Elbe-Spree“ auf Technologieoffenheit geachtet? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 1: Eine Technologieoffenheit wurde im Rahmen der Vorbereitung der Vergabe geprüft. Erhebliche vergaberechtliche Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der vergaberechtskonformen Wertung der Angebote wurden festgestellt. Die Landesregierung wollte eine mehrjährige Verzögerung des Verfahrens, wie sie im Land Schleswig-Holstein eingetreten war, vermeiden. 2. Welche neuen Technologien wurden in der Ausschreibung als mögliche Energiequelle genannt? zu Frage 2: Im NES-Netz steht für 96 % der Betriebsleistungen eine elektrifizierte Eisenbahninfrastruktur zur Verfügung. Bei der Vergabe NES wurde daher ausschließlich der Einsatz von sogenannten batterieelektrischen Zügen (BEMU [Battery Electric Multiple Unit] / Fahren mit Oberleitung / Batterie) positiv zur Wertung vorgesehen. Seitens der Bieter gab es während des Verfahrens keine Anregungen oder Bestrebungen, weitere alternative Technologien in das Verfahren einzuführen. 3. Welche Eckdaten (Abschreibungszeit) für die Wirtschaftlichkeitsberechnung hat die Landesregierung in der Ausschreibung für alternative Energieträger zugrunde gelegt? zu Frage 3: Im Verfahren NES unterlag die Abschreibungszeit der unternehmerischen Kalkulationsfreiheit der Bieter im Wettbewerb. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11888 - 2 - 4. War der Landesregierung bekannt, dass die Wirtschaftlichkeit von alternativen Antrieben aufgrund der gegenüber Dieselantrieb höheren Investitions- aber deutlich niedrigeren Verbrauchs - und Wartungskosten erheblich von der Dauer der Wirtschaftlichkeit abhängt? Wenn ja, wurde eine Trennung von Verkehrsbestellung (12 Jahre) und Einsatzdauer der Züge (30 Jahren) in dem Ausschreibungsverfahren berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 4: Die Landesregierung ist mit der Thematik alternativer Antriebe im SPNV befasst und vertraut. Siehe auch Antwort zu Frage 3. 5. Welche Steigerung der Treibstoffkosten (in Hinblick auch auf zu erwartende CO2- Kosten) wurden in der Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt? zu Frage 5: Der Landesregierung ist nicht bekannt, welche fiktiven Kosten und Kostensteigerungen die Eisenbahnverkehrsunternehmen in ihre Angebote einkalkuliert haben. 6. Hat die Landesregierung einen Technologiebonus für alternative Antriebe ausgeschrieben ? Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Energiespeicher? Wenn nein bzw. nur für spezifische Technologien, mit welcher Begründung? zu Frage 6: Der Einsatz eines sogenannten BEMU wurde technologieneutral bei der Wertung der Angebote mit einem Wertungsbonus von 1 Mio. EUR je Fahrzeug berücksichtigt. 7. Worin sieht die Landesregierung die Ursachen dafür, dass kein Unternehmen alternative Antriebe angeboten hat? Gab es zu dieser Frage Gespräche mit den Unternehmen? Wenn ja, wann fanden diese Gespräche statt und was war deren Inhalt? zu Frage 7: Nach Einschätzung der Landesregierung hat es zum Zeitpunkt der Abgabe der Angebote am 1. Oktober 2018 seitens der Fahrzeughersteller keine belastbaren und wirtschaftlich vertretbaren Angebote gegeben. 8. Gab es Hinweise der Unternehmen in Hinblick auf Laufzeiten der Verkehrsverträge und deren Bedeutung für die Frage der alternativen Antriebe? Wenn ja, inwieweit wurden diese Hinweise berücksichtigt? zu Frage 8: Marktbeobachtungen finden kontinuierlich statt. Nach dem Informationsstand der Landesregierung wäre die Laufzeit des Verkehrsvertrages von 12 Jahren zzgl. der angebotenen Wiedereinsatzgarantie über weitere 12 Jahre ausreichend gewesen. 9. Inwieweit hat die Landesregierung die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur für alternative Antriebe (z.B. Wasserstoff-Tankstellen in Bahnhöfen oder Batterieladestationen ) bei der Ausschreibung zum Netz „Elbe-Spree“ berücksichtigt? zu Frage 9: Die Landesregierung hat die auf der bundeseigenen NES-Infrastruktur vorhandene Energieversorgung berücksichtigt. Angebots- bzw. bieterspezifischer Sonderbedarf kann in einem offenen wettbewerblichen Vergabeverfahren nicht individuell berücksichtigt werden.