Landtag Brandenburg Drucksache 6/11905 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.08.2019 / Ausgegeben: 19.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4730 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11753 Neue Anschlussstelle der A 113 bei Kiekebusch Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: An der A 113 soll im Bereich Kiekebusch eine neue Anschlussstelle gebaut werden, insbesondere zur Anbindung des Gewerbegebietes „Schönefelder Kreuz“ an die Autobahn. Dies war ebenfalls als eine der umzusetzenden Maßnahmen bei der im Auftrag der IHK Cottbus erstellten „Engpassanalyse Flughafen-und Flughafenumfeld “ enthalten. Der Bund hat bereits signalisiert, die Maßnahme zu genehmigen und zu finanzieren. Jedoch steht ein diesbezüglicher Antrag des Landes nach wie vor aus. 1. Wie bewertet die Landesregierung das Vorhaben und wie ist der Arbeits- und Planungsstand innerhalb der Landesverwaltung zur neuen Anschlussstelle der A 113 bei Kiekebusch ? zu Frage 1: Der Antrag für die Errichtung einer neuen Anschlussstelle an die A 113 wird seitens des Landes beim Bund gestellt werden. Die erforderlichen Antragsunterlagen werden gegenwärtig von der Gemeinde Schönefeld in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen (LS) erarbeitet. Es ist vorgesehen, dass diese Unterlagen noch in diesem Jahr vorliegen. 2. Was wurde durch den Landesbetrieb Straßenwesen bisher zur Umsetzung des Vorhabens unternommen? zu Frage 2: Der LS befindet sich in Abstimmungen mit der Gemeinde Schönefeld und dem beauftragten Ingenieurbüro. 3. Weshalb liegt beim Bund noch kein Antrag des Landes vor? Wann wird ein diesbezüglicher Antrag gestellt? zu Frage 3: Es müssen zunächst die Antragsunterlagen erarbeitet werden. Dazu gibt es Vorgaben des Bundes. Die Antragstellung ist abhängig von der Fertigstellung der Unterlagen (siehe Antwort zu Frage 1). 4. Von welchem Realisierungszeitraum geht die Landesregierung aus? Welche Termine sind für Baubeginn und Baufreigabe avisiert? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11905 - 2 - zu Frage 4: Zum jetzigen Zeitpunkt sind Angaben über Bauzeiten nicht möglich. Zunächst muss der Antrag vom Bund genehmigt werden. Erst danach kann mit der vertieften Planung begonnen werden und das Baurecht hergestellt werden. 5. Welche Kosten sind für Planung, Prüfung und Bauausführung veranschlagt und wer trägt diese Kosten? zu Frage 5: Die Gemeinde Schönefeld hat die Übernahme der externen Kosten für die Erstellung der Antragsunterlagen zugesagt. Ein Teil der Antragsunterlagen beinhaltet auch die Ermittlung der voraussichtlichen Kosten. Diese Unterlagen werden gegenwärtig erarbeitet . Erst nach Fertigstellung können Aussagen zu Kosten und deren Teilung erfolgen.