Landtag Brandenburg Drucksache 6/11909 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.08.2019 / Ausgegeben: 19.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4753 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/11776 Mandatswegnahme im Kreistag Prignitz Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Am 26. Mai 2019 fand auch im Landkreis Prignitz die Wahl des Kreistages statt. Bei dieser Wahl wurde Herr T. auf der Liste von BVB / FREIE WÄHLER Pro Prignitz in den Kreistag gewählt. Er erhielt die Benachrichtigung über seine Wahl wenige Tage später und nahm diese per schriftlicher Erklärung an. Irgendwelche Hinweise zu möglichen Inkompatibilitäten gab es nicht. In den folgenden Tagen sprach sich Herr T. gegen eine vom Landrat des Landkreises forcierte, ihn in der Sache nichts angehende Fraktionsbildung aus. Nachdem die diesbezüglichen Diskussionen intensiver wurden, besuchten Kreiswahlleiter und Stellvertreter Herrn T. ohne Vorankündigung auf seinem Arbeitsplatz und erklärten ihm, dass er auf sein Kreistagsmandat verzichten müsse oder aber seine Arbeitsstelle verliere. Herr T. ist Rettungssanitäter beim kreislichen Eigenbetrieb . Noch vor Ort und ohne Bedenkzeit wurde Herrn T. die Unterschrift unter den Mandatsverzicht abgenommen. Unmittelbar hierauf begann eine durch die Kreisverwaltung in Zusammenwirken mit anderen Parteien orchestrierte, völlig unübliche Öffentlichkeitsarbeit , in der Herr T. medienwirksam an den Pranger gestellt wurde, er würde auf sein Mandat verzichten und gar nicht Kreistagsabgeordneter sein wollen. Noch in der konstituierenden Kreistagssitzung wurden - von der Kreisverwaltung goutiert - gegen Herrn T. gerichtete Appelle verlesen. Nachfragen zum Vorgehen der Kreiswahlleitung blieben durch sämtliche Stellen der Kreisverwaltung unbeantwortet. Frage 1: Hat es jemals ein derartiges Verhalten einer Kreiswahlbehörde im Land Brandenburg gegeben? zu Frage 1: Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Frage 2: Hätte der Kreiswahlleiter Herrn T. auf mögliche Inkompatibilitäten nicht sofort mit der Benachrichtigung über die Wahl hinweisen müssen? zu Frage 2: Die Kreiswahlleitung hat versichert, dass sie den Betroffenen unmittelbar nach der Sitzung des Kreiswahlausschusses am 11. Juni 2019 zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl auf die Inkompatibilitätsvorschrift des § 12 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes hingewiesen hat. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11909 - 2 - Frage 3: Ist es üblich, dass Mandatsverzichtsbesprechungen durchgeführt werden? Noch dazu am Arbeitsplatz? Noch dazu ohne Vorankündigung? Noch dazu ohne schriftlich zugehenden Bescheid? zu Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Liegt überhaupt ein Fall der Inkompatibilität vor? Wenn ja, wie ist dieser Befund mit dem Umstand in Einklang zu bringen, dass landesweit Amtsleiter (!) und Geschäftsführer kreislich getragener Gesellschaften aktuell Mandatsträger sind? zu Frage 4: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, zu dem hier in Rede stehenden Einzelfall oder anderen Einzelfällen, in denen die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat von den hierfür zuständigen unabhängigen Wahlorganen zu prüfen und zu entscheiden ist, Stellung zu nehmen.