Landtag Brandenburg Drucksache 6/11911 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.08.2019 / Ausgegeben: 19.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4711 der Abgeordneten Thomas Domres (Fraktion DIE LINKE) und Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11722 Strukturstärkungsgesetz: Sofortprogramm und Leitbild Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Seit dem 22. Mai 2019 liegt der Landesregierung ein Eckpunktepapier der Bundesregierung zum „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ vor. Im vorgesehenen Mantelgesetz „Strukturstärkungsgesetz Kohleregion“ gibt es des Weiteren Ausführungen zum Sofortprogramm und zum Leitbild. Wir fragen die Landesregierung: 1. Benannt wurde ein Sofortprogramm von 240 Mio. Euro bis zum Jahr 2021. Das Gesamtvolumen des Förderprogrammes geht von einer Höhe bis zu 500 Mio. Euro aus. Welche Laufzeit der Förderungen gilt bzw. ist auch eine überjährige Förderung möglich? Zu Frage 1: Dem am 22. Mai 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte- Papier zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der WSB-Kommission zufolge stehen gemäß Koalitionsvertrag bis 2021 Haushaltsmittel in Höhe von 500 Mio. EUR pro Jahr für den Maßnahmenbereich “Regionale Strukturpolitik / Strukturwandel Kohlepolitik ” bereit. Der Bund stellt für die Umsetzung des Sofortprogramms zur Unterstützung der Strukturentwicklung in den Braunkohleregionen bis zu 240 Mio. EUR zur Verfügung, die aus den o.g. Haushaltsmitteln finanziert werden. Das Sofortprogramm hat eine Laufzeit bis 2021, demnach sind bei den Projekten überjährige Förderungen möglich. 2. Mit dem Fördergrundsatz „Lausitz“ ist es möglich, auch kleinere Vorhaben bis zu 50.000 Euro mit einem Eigenanteil von 10% zu beantragen. Wie viele Anträge wurden bisher eingereicht und welche Anträge wurden bewilligt? Bitte die bewilligten Anträge nennen. Zu Frage 2: Mit Stand 30.06.2019 wurden insgesamt 83 Anträge eingereicht. Zum 30.07.2019 wurden folgende fünf Projekte bewilligt: - Eine Konzeption für ein „Kompetenzzentrum für Kunst und Kultur“ - Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur “Untersuchung der Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit für die Entwicklung eines innovativen Versorgungsnetzwerkes mit demenzfreundlichen Strukturen“ - Einrichtung einer Lehrküche „Schule trifft Karpfen“ - Übersetzung eines Buches in die wendische Sprache Landtag Brandenburg Drucksache 6/11911 - 2 - - Digitalisierung in der Berufsorientierung 3. Wer ist zuständig für die Bewertung und Bewilligung dieser Projekte? Zu Frage 3: Die formale Prüfung und inhaltliche Bewertung erfolgen im Vier-Augen-Prinzip durch den Verantwortungsbereich des Lausitz-Beauftragten anhand der auf der Webseite des Lausitz-Beauftragten (www.lausitz-brandenburg.de) veröffentlichten Bewertungsmatrix . Die formale Bewilligung der ausgewählten Projektideen erfolgt nach Mitzeichnung der Beauftragten für den Haushalt der Staatskanzlei durch den Bereich des Lausitz- Beauftragten. 4. Auf welcher Grundlage wurde das Leitbild für Brandenburg erarbeitet? Wer hat diesen Prozess koordiniert und wer war beteiligt? Zu Frage 4: Der in Anlage 1 des von der Bundesregierung am 22. Mai 2019 beschlossenen Eckpunkte-Papiers zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der WSB- Kommission enthaltene Entwurf für “Leitbild zum Lausitzer Revier” wurde in Kooperation mit dem Freistaat Sachsen erarbeitet. Die Federführung innerhalb der Landesregierung wurde durch den Lausitz-Beauftragten wahrgenommen. Grundlagen für die Erarbeitung des Leitbild-Entwurfes waren u.a. der Abschlussbericht der Kommission “Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung”, der im Kabinett am 18. Dezember 2018 behandelte Bericht des Lausitz-Beauftragten zur Strukturentwicklung in der Lausitz sowie bilaterale Abstimmungen mit der Staatsregierung Sachsen. Anlass für die Erarbeitung eines Revierleitbildes war die Forderung seitens des Bundes, die avisierte langfristige Förderung von Strukturentwicklungsprojekten über das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen in einen übergeordneten konzeptionellen Gesamtkontext zu stellen. 5. Ist die Leitbilderstellung abgeschlossen oder wird daran weitergearbeitet? Wenn ja, durch wen und wer wird beteiligt? Zu Frage 5: Die Landesregierung hat den Beitrag zu einem Revierleitbild zusammen mit Sachsen bewusst als “Entwurf” in das Eckpunkte-Papier eingebracht, um dem Prozessgedanken und einer möglichen fortlaufenden Aktualisierung gerecht zu werden. Leitbilder unterliegen als Ergebnis komplexer Abstimmungs- und Austausch-Prozesse aller Beteiligten einem ständigen Monitoring zwischen Ist- und Sollzustand. Der Entwurf des Revier- Leitbildes dient daher insbesondere dem Aufzeigen zentraler regionaler Entwicklungsthemen (bspw. “innovative und leistungsfähige Wirtschaftsregion”), die durch entsprechende Projekte mit Bundesmitteln unterstützt werden sollen. Unabhängig davon bestehen in der Lausitz das Erfordernis und der Wunsch, ein Leitbild unter Beteiligung der regionalen Akteure und vor allem der Bevölkerung zu erarbeiten, das der Stärkung der regionalen Identität dient. Dieser langfristig angelegte Prozess wird gegenwärtig im Rahmen des GRW- Projektes “Zukunftswerkstatt Lausitz” durch die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH im intensiven Austausch mit den Akteuren vor Ort vorangetrieben. 6. Die Länder sind gehalten, den gesellschaftlichen Konsens zum Kohleausstieg und das daraus folgende Ausstiegsgesetz aktiv zu unterstützen. Wie und in welcher Form wird die Landesregierung die Region kommunikativ begleiten, um für den gesellschaftlichen Konsens zu werben? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11911 - 3 - Zu Frage 6: Die Landesregierung ist im ständigen Austausch mit den Vertretern aus der Region. Neben unverändert fortlaufenden zahlreichen bilateralen Gesprächen mit regionalen Akteuren wurden auch diverse Informationsveranstaltungen durch den Lausitz- Beauftragten organisiert. Diese dienten vor allem dem Austausch zu den bundespolitischen Entwicklungen in Vorbereitung des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen. Parallel dazu wird derzeit zwischen der Landesregierung und weiteren Akteuren diskutiert, wie ein gesamtgesellschaftlicher Konsens unter möglichst breiter Beteiligung aller regionalen Akteure herbeigeführt werden kann. Wichtige regionale Akteure sind insbesondere die “Lausitz-Runde” als kommunaler Zusammenschluss, die Sozialpartner sowie die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH in ihrer Funktion als zentrale Projektmanagement-Plattform. Besonders positiv aus Sicht der Landesregierung ist der länderübergreifende Kommunikationsprozess mit Sachsen, wofür die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH durch die strukturelle Einbindung brandenburgischer und sächsischer Landkreise ein wichtiges Bindeglied bildet. 7. Wie und in welcher Form soll die Zivilgesellschaft am Strukturwandel aktiv beteiligt werden ? Ist ein eigener Fonds in Verwaltung und Entscheidung der Region/Zivilgesellschaft geplant? Wenn ja, in welcher Form soll dieser Fonds verwaltet werden und in welcher Höhe könnten die finanziellen Mittel bereitgestellt werden? Zu Frage 7: Die Einbeziehung der Akteure vor Ort ist entscheidend für den Erfolg des Strukturwandels. Dies ist auch im Eckpunkte-Papier verankert. Derzeit werden verschiedene Formen zur Förderung der zivilgesellschaftlichen Beteiligung diskutiert und geprüft. Ein eigener Fonds kann hierbei ein mögliches Instrument sein, um die Strukturentwicklung durch gesellschaftliche Teilhabe voranzutreiben. Für die Ausgestaltung konkreter Maßnahmen bleibt zunächst die für den 28.08.2019 geplante Verabschiedung des Strukturstärkungsgesetzes durch die Bundesregierung abzuwarten.