Landtag Brandenburg Drucksache 6/11912 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.08.2019 / Ausgegeben: 19.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4754 des Abgeordneten Günter Baaske (SPD-Fraktion) Drucksache 6/11792 Waldumbau Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In der RBB-Sendung „Brandenburg Aktuell“ beschrieb Herr Referatsleiter Carsten Leßner sehr eindrücklich die Notwendigkeit des Umbaus der Brandenburger Wälder. Frage 1: Wie ist der Stand des Waldumbaus im Landeswald, Körperschaftswald und Privatwald ? zu Frage 1: Im Zeitraum von 1990 bis 2018 wurden in Brandenburg 85.400 Hektar Kiefernwälder mit Laubbäumen angereichert. Für diesen aktiv betriebenen Waldumbau wurden zirka 513 Millionen Euro EU-, Bundes- und Landesmittel eingesetzt. Derzeit werden im Durchschnitt 1.500 Hektar pro Jahr im Landeswald und 640 Hektar pro Jahr im Privatund Körperschaftswald aktiv umgebaut. Hinzu kommen Flächen, die durch natürliche Entwicklungsprozesse und eine entsprechende Schalenwildbejagung Mischbestände entstehen lassen. Frage 2: Welche Möglichkeiten der Förderung des Waldumbaus gibt es für Körperschaften und Privatwaldbesitzer? zu Frage 2: Private und kommunale Waldbesitzer können für einen Waldumbau nach den Regularien der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL), kurz: EU-Forst-Richtlinie, eine finanzielle Unterstützung erfahren. Die Förderung privater und kommunaler Waldbesitzer erfolgt mit dem Ziel der Entwicklung stabiler, standortgerechter Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit sowie den Anforderungen des Klimawandels für Waldbestände in einem Alter von über 60 Jahren. In begrenztem Maße ist darüber hinaus auch eine Förderung des Waldumbaus, wie zuvor beschrieben, auch für Waldbestände unter 60 Jahren möglich. Hier greift dann die Verwaltungsvorschrift zur Verwendung der Mittel aus der Walderhaltungsabgabe. Frage 3: Wie wurden die dafür zur Verfügung gestellten Fördermittel in den letzten 10 Jahren ausgeschöpft? Bitte getrennt nach Körperschafts- und Privatwald aufschlüsseln. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11912 - 2 - zu Frage 3: Im Zeitraum der letzten zehn Jahre (2009 bis 2018) standen für den Maßnahmebereich „Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft“ 50,52 Mio. Euro zur Verfügung. Davon wurden 36,32 Mio. Euro in Anspruch genommen, was einer Ausschöpfungsquote von 72 % entspricht. Die in Anspruch genommenen Fördermittel verteilen sich auf den Privatbzw . Körperschaftswald im Verhältnis von ca. 33,80 Mio. Euro (Privatwald) zu 2,52 Mio. Euro (Kommunalwald) (93 zu 7 Prozent). In der vorbezeichneten Summe sind die Fördermittel , die für die Sicherung der umgebauten Waldbestände (Pflege der Kultur sowie ggf. erforderliche Nachbesserung der Kulturen) noch aufgewandt wurden, nicht enthalten. Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Waldbesitzer durch eine gesetzliche Regelung zum schnelleren und intensiveren Waldumbau zu zwingen, falls die zur Verfügung gestellte Förderung als Motivation und Anreiz ihren Zweck nicht erfüllt? zu Frage 4: Das Landeswaldgesetz beschreibt im § 4 die Inhalte der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft. Diese sind für die Waldbesitzer nicht verbindlich, haben lediglich Appellcharakter und sind daher nicht bußgeldbewehrt. Konkrete gesetzliche Verpflichtungen sind bisher nicht in Betracht gezogen worden, um mildere Mittel wie eine kostenfreie Beratung und Anleitung oder ein umfangreiches Fördermittelangebot auszuschöpfen. Sollten verbindliche Vorschriften erwogen werden, muss einerseits geprüft werden, inwieweit sie verfassungskonform bzw. entschädigungsrelevant sein könnten. Andererseits müssen sie ohne größeren bürokratischen Aufwand vollziehbar und gerichtsfest sein. Eine derartige Regelung wäre bundesweit einmalig und bedarf einer sorgfältigen Prüfung und Abwägung. Frage 5: Kann zum jetzigen Zeitpunkt schon gesagt werden, wie sich das Urteil des VG Potsdam vom Mai dieses Jahrs auf die Kiefer- und Laubbaumbestände in den Gebieten auswirkt, die eigentlich überflogen und mit dem Pflanzenschutzmittel „Karate Forst“ besprüht werden sollten? zu Frage 5: Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine abschließende Einschätzung der Auswirkungen noch nicht möglich. Das Ausmaß der Schäden ist vor allem von der Witterung (Trockenheit ) der nächsten drei Jahre und der Ausbreitung von Folgeschädlingen, wie holzund rindenbrütende Käfer und Pilze, abhängig. Durch die Witterungsextreme von April bis Juli (kalte Tage im Mai, Hitze im Juni und Starkregen) war die Entwicklung der Nonnenraupen und damit das Fraßgeschehen lokal sehr unterschiedlich. In den Kiefernbeständen , die nicht behandelt wurden, sind Nadelverluste durch den Fraß zwischen 10 und 30 Prozent zu verzeichnen. Kleinflächig, insbesondere in der Naturverjüngung, wurde auch Kahlfraß festgestellt. In diesen Fällen ist mit einem flächigen Absterben der Bäume zu rechnen. Nach der Auswertung von Satellitendaten und dem Austrieb der Bäume im Mai 2020 kann eine genauere Prognose erstellt werden.