Landtag Brandenburg Drucksache 6/11913 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.08.2019 / Ausgegeben: 19.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4739 der Abgeordneten Klara Geywitz (SPD-Fraktion) Drucksache 6/11762 Baumfällungen im Park Babelsberg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Das Fällen von Bäumen bedarf insbesondere im städtischen Raum nicht nur einer Genehmigung bzw. rechtlichen Grundlage, sondern auch einer öffentlichen Information und Erläuterung, um das notwendige Verständnis bei Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern. Für die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) gelten dabei zu Recht besondere Regeln. Gleichzeitig besteht für solche Maßnahmen aber auch regelmäßig ein besonderes Interesse der Allgemeinheit. Insbesondere vor dem Hintergrund der Klimadebatte werden Eingriffe in den Baumbestand zunehmend mit hoher Sensibilität wahrgenommen und sollten dementsprechend sorgfältig und vor allem rechtzeitig kommuniziert werden . Daher frage ich die Landesregierung: 1. Welche gesetzlichen Normen und Bestimmungen sind durch die SPSG bei einer beabsichtigten Fällung von Bäumen zu beachten? Zu Frage 1: Die SPSG beachtet und handelt nach dem Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (BbgDSchG) vom 24. Mai 2004, dem Gesetz über Naturschutz und Landespflege (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 i. V. m. dem Brandenburgischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013 sowie der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über naturschutzrechtliche Regelungen in den Parkanlagen der SPSG auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) vom 23. Dezember 2016. Letztgenannte Vereinbarung trat am 1. Januar 2017 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2026. Für die im Zeitraum vom 1. März bis 30. September 2019 durchgeführten Fällungen liegt ein Befreiungsbescheid der Unteren Naturschutzbehörde der LHP vor. 2. In welchem Umfang sind kurz- und mittelfristig Baumfällungen im Park Babelsberg geplant ? Zu Frage 2: Ziel der SPSG ist es, die Altbäume als Originalsubstanz in den Park- und Gartenanlagen so lange wie möglich zu erhalten. Allerdings hat die extreme Trockenheit in den Jahren 2003, 2015, 2018 und bislang auch 2019 die Vegetation in den Parks und Gärten der SPSG erheblich geschädigt und geschwächt. Das zeigt sich u. a. in einem Landtag Brandenburg Drucksache 6/11913 - 2 - drastisch steigenden Totholzanteil bis hin zum Absterben von Bäumen. Betroffen sind insbesondere die Altbaumbestände (vor allem Rotbuchen und Eichen) in den höheren und sandigen Lagen wie auf dem Babelsberg. Derzeit zeigen 70 Bäume allein im Babelsberger Park erhebliche Stresssymptome bzw. sind im Absterben begriffen. Diese müssen in den kommenden Jahren in Abhängigkeit vom Ausmaß der Schädigung und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der LHP eingekürzt, abgesetzt oder ggf. entnommen werden. Genaue mittelfristige Planungen sind dabei nicht möglich, weil die Folgen der Trockenheit nicht unmittelbar sichtbar werden und zunächst auch erst einmal die Erhaltung der Bäume geprüft wird. Seit 1. März 2019 mussten aus den o.g. Gründen jedoch 6 Fällungen und 16 Kroneneinkürzungen durchgeführt werden. 3. Welche Zielsetzungen sind mit diesen Baumfällungen ggf. verbunden? Zu Frage 3: Zielsetzungen der SPSG sind so lange wie möglich die Erhaltung der Altbäume , die Gefahrenabwehr und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für die Besucherinnen und Besucher der Parks. 4. Inwieweit erfolgt eine Abwägung zwischen der grundsätzlichen natur- und umweltfachlichen Zielstellung des Erhalts von Bäumen und den landschafts- bzw. Gartendenkmalpflegerischen Aspekten? Zu Frage 4: Die gartendenkmalpflegerischen Zielstellungen und die Zielstellungen des Natur- und Umweltschutzes werden unter Beachtung der in der Antwort auf Frage 1 genannten Gesetze und Regelungen abgewogen und mit der Unteren Naturschutzbehörde der LHP abgestimmt. 5. Handelt es sich bei den unter 2 ggf. genannten Baumfällungen um Maßnahmen, die aus Mitteln der Landeshauptstadt Potsdam finanziert werden? Zu Frage 5: Die Maßnahmen werden nicht aus Mitteln finanziert, die der SPSG jährlich von der LHP für die Verbesserung des Pflegezustandes in den Potsdamer Park- und Gartenanlagen der SPSG zur Verfügung gestellt werden.