Landtag Brandenburg Drucksache 6/11915 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.08.2019 / Ausgegeben: 19.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4709 der Abgeordneten Thomas Domres (Fraktion DIE LINKE) und Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11720 Strukturstärkungsgesetz: Investitionsgesetz Kohleregionen Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Seit dem 22. Mai 2019 liegt der Landesregierung ein Eckpunktepapier der Bundesregierung zum „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ vor. Im vorgesehenen Mantelgesetz „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ ist ein „Investitionsgesetz Kohleregionen“ enthalten . Damit wird der Bund den Bundesländern bis 2038 Finanzhilfen für Investitionen gewähren . Wir fragen die Landesregierung: 1. Wieviel Finanzmittel soll Brandenburg erhalten und wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Höhe der einzelnen Jahresscheiben gebildet? Zu Frage 1: Gemäß den im Eckpunkte-Papier genannten Finanzierungsgrundsätzen wird der Bund den Ländern für die Braunkohleregionen spätestens bis zum Jahr 2038 bis zu 14 Milliarden Euro an Finanzhilfen zur Verfügung stellen, insbesondere für besonders bedeutsame bzw. gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden (Gemeindeverbände). Dies entspricht bei einer Laufzeit von 20 Jahren einer Summe von 0,7 Mrd. EUR p.a. für alle Braunkohle-Regionen. Brandenburg würde gemäß dem im Eckpunkte-Papier verankerten Verteilschlüssel 25,8% dieser Summe erhalten. Somit entfallen Strukturhilfen in Höhe von 180,6 Mio. EUR p.a. auf Brandenburg im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen. Das Eckpunktepapier wurde am 22. Mai 2019 durch das Bundeskabinett beschlossen. Die Finanzhilfen für Investitionen werden auf der Grundlage derzeit in der Erarbeitung durch den Bund befindlichen Stammgesetzes „Investitionsgesetz Kohleregionen“ gewährt und werden an noch festzulegende Kriterien und Bedingungen geknüpft. Bislang liegen keine Informationen seitens der Bundesregierung zu den einzelnen Jahresscheiben der Finanzmittelbereitstellung vor. Im Ergebnis der bisherigen Gespräche zwischen Bund und Ländern geht die Landesregierung derzeit davon aus, dass die Zahlungen über einen Zeitraum von 20 Jahren erfolgen. Seitens des Bundes ist geplant, die Finanzhilfen über das Investitionsgesetz auf der Grundlage von Art. 104 b / c GG mit einer degressiven Auszahlung bereitzustellen, d.h. die Höhe der jährlichen Zahlungen würde im Zeitverlauf abnehmen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11915 - 2 - Da der Gesetzentwurf und somit auch die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen jährlichen Finanzflüsse der Landesregierung noch nicht bekannt sind, stellt der o. g. jährliche Finanzmittelfluss von 180,6 Mio. EUR p.a. somit eine rein rechnerische Durchschnittsgröße dar. 2. Gibt es seitens der Landesregierung Eckpunkte oder Kriterien zur Ausgestaltung der als Grundlage dienenden zu erarbeitenden Länderprogramme? Zu Frage 2: Die Frage bezieht sich auf die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder im Rahmen des „Investitionsgesetzes Kohleregionen“ unter Anwendung von Art. 104 b / c GG. Den Festlegungen aus dem Eckpunkte-Papier des Bundes zufolge, werden die Finanzhilfen an festgelegte Kriterien und Bedingungen geknüpft sein. Zur Erhöhung der Planungssicherheit wird der Bund mit den vier Braunkohleländern - unter Einbeziehung der betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände - eine Bund-Länder- Vereinbarung „Sicherung der Strukturhilfe für die Braunkohleregionen“ schließen, die die Ausgestaltung der Länderprogramme zur Gewährung der Finanzhilfen im Einklang mit den Leitbildern für die Regionen regelt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Länder selbst die Förderprojekte mitbestimmen. Der Mitteleinsatz wird fortlaufend evaluiert. Die Verwaltung der Finanzhilfen liegt bei den Ländern. Für die Ausgestaltung möglicher Landesprogramme zur Gewährung von Finanzhilfen bleibt die für den 28.08.2019 geplante Verabschiedung des Strukturstärkungsgesetzes durch die Bundesregierung abzuwarten. 3. Die vorgesehene Bund-Länder-Vereinbarung „Sicherung der Strukturhilfe für die Braunkohleregionen “ soll unter Einbeziehung betroffener Gemeinden und Gemeindeverbände erfolgen. In welcher Form soll die betroffene kommunale Ebene beteiligt werden und um welche betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände handelt es sich? Zu Frage 3: Zur Ausgestaltung der genannten Bund-Länder-Vereinbarung liegen der Landesregierung bislang keine Informationen seitens des Bundes vor. Zur Ausgestaltung der Einbeziehung der Gemeinden und Gemeindeverbände bleibt die für den 28.08.2019 geplante Verabschiedung des Strukturstärkungsgesetzes durch die Bundesregierung abzuwarten . 4. Laut Eckpunktepapier werden diese Finanzhilfen in der Anfangsphase ein höheres Volumen haben, um die Finanzierung der notwendigen Anfangsinvestitionen sicherzustellen. Welche Informationen liegen der Landesregierung zur Ausgestaltung der jährlichen Finanzhilfen vor? Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Wie kann die überjährige Nutzung der Finanzmittel gesichert werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11915 - 3 - Zu Frage 5: Gesetzentwürfe der Bundesregierung für das Mantelgesetz "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" sowie für das „Investitionsgesetz Kohleregionen“ liegen der Landesregierung gegenwärtig noch nicht vor. Nach den Ausführungen im Eckpunktepapier der Bundesregierung sollen sich die in diesen Gesetzen zu regelnden Finanzhilfen an der Flexibilität der mehrjährigen Finanzperioden der EU-Regionalpolitik orientieren und innerhalb dieser Perioden überjährig genutzt werden können. Eine konkrete Aussage, wie dies umgesetzt wird, ergibt sich erst nach Vorlage der Bundesgesetze und ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. 6. In welcher Höhe sollen sich die Länder und die Kommunen an der Kofinanzierung dieser Finanzmittel beteiligen? Zu Frage 6: Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Mantelgesetz "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" sowie zum „Investitionsgesetz Kohleregionen“ liegen der Landesregierung gegenwärtig noch nicht vor. Aussagen zur Höhe von möglichen Kofinanzierungsbedarfen für das Land und die Kommunen, die aus vorgenanntem Bundesgesetz sowie ggf. weiteren Beschlussfassungen der Bundesregierung resultieren werden, sind daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. 7. Wie kann finanzschwachen Kommunen bei der Bereitstellung des Eigenanteils für die Inanspruchnahme der notwendigen Finanzierungsmittel geholfen werden? Zu Frage 7: Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Mantelgesetz "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" sowie zum „Investitionsgesetz Kohleregionen“ liegen der Landesregierung gegenwärtig noch nicht vor. Aussagen zu erforderlichen Eigenanteilsfinanzierungen durch die Kommunen zur Inanspruchnahme der Bundesmittel sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. 8. Wie kann vermieden werden, dass die Wirkung der Schuldenbremse eine Nutzung der Finanzhilfen verhindert? Zu Frage 8: Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Mantelgesetz "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" sowie zum „Investitionsgesetz Kohleregionen“ liegen der Landesregierung gegenwärtig noch nicht vor. Ab 2020 gelten die mit der Umsetzung der Schuldenregel in Landesrecht beschlossenen Regelungen. Die Landesregierung wird gemeinsam mit den anderen Kohleländern in dem weiteren Prozess zur Erarbeitung des Strukturstärkungsgesetzes unverändert darauf drängen, eine größtmögliche Flexibilität für den Einsatz dieser Mittel bei einer möglichst geringen Haushaltsbelastung zu erreichen. Ein hoher Kofinanzierungsbedarf führt unter den Bedingungen der ab 2020 geltenden Schuldenbremse zwangsläufig dazu, dass dieses Geld an anderer Stelle im Landeshaushalt fehlt und einzusparen ist. 9. Folgt die Landesregierung dem Vorschlag zur Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft , um die zugesagten 14 Mrd. Euro Finanzhilfen zu verwalten? Zu Frage 9: Die Landesregierung Brandenburg beabsichtigt die Gründung einer Strukturentwicklungsgesellschaft mit dem Ziel, zunächst die Strukturentwicklung der Lausitz zu unterstützen. Aktuell laufen dazu Abstimmungsgespräche innerhalb der Landesregierung. Eine konkrete Konzeption für die Gesellschaft liegt noch nicht vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11915 - 4 - 10. Wie und auf welchem Weg sollen die Finanzmittel an die kommunale Ebene weitergegeben werden? Zu Frage 10: Vor In-Kraft-Treten des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen können durch die Landesregierung keine belastbaren Aussagen zur Organisation des Mittelabflusses gemacht werden. 11. Welche Möglichkeiten gibt es, neben den Investitionen auch Personal- und Sachkosten zu fördern? Zu Frage 11: Die Finanzierung von nicht-investiven Maßnahmenbestandteilen ist Bestandteil der laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Ausgestaltung der Strukturhilfen. Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen plant das Bundeswirtschaftsministerium ein separates Bundesprogramm, über das selektiv konsumtive Ausgaben der Strukturentwicklungsprojekte in den Braunkohleregionen gefördert werden können. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Braunkohlereviere zu bundesweiten Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung zu machen und Projekte auf Basis von Zuwendungen zu fördern. Details zum Programm , insbesondere zu Volumen, avisierter Start etc. liegen der Landesregierung bislang nicht vor. Zudem wird die Bundesregierung prüfen, inwieweit eine Förderung nach Artikel 91b Grundgesetz (Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe in den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Lehre und Bildung) möglich ist. 12. Wie kann bei finanzschwachen Kommunen gesichert werden, dass zusätzliches Personal für Projektplanungen und -antragstellungen finanziert wird? Zu Frage 12: Die gesetzlichen Regelungen zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen des Bundes liegen der Landesregierung gegenwärtig noch nicht vor. Die Landesregierung verfügt daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht über Erkenntnisse zu Personalmehrbedarfen der Kommunen. 13. Inwieweit können Finanzhilfen auch für Kommunen mit besonderem Handlungsbedarf außerhalb der Kohleregionen eingesetzt werden? Zu Frage 13: Grundsätzlich können die im Eckpunkte-Papier der Bundesregierung in Aussicht gestellten Strukturhilfen ausschließlich in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen Deutschlands zur Anwendung kommen. Dies betrifft in erster Linie die Braunkohlereviere , aber auch Einzelstandorte mit Braunkohle- und Steinkohlekraftwerken. Der Bund legt in der Einleitung des Eckpunkte-Papiers dar, dass auf der Grundlage der Prüfung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ und in Abstimmung mit den betroffenen Ländern, Regionen und regionalen Akteuren sowie - sofern beihilferechtliche Fragen betroffen sind - der Europäischen Kommission entsprechende gesetzliche und außergesetzliche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Der Abschlussbericht der Kommission hatte sich geographisch auf die vier Braunkohlereviere Deutschlands bezogen, deren kreisscharfe Abgrenzung wiederum Ergebnis einer Abstimmung zwischen Bundeswirtschaftsministerium und den betroffenen Ländern ist. In Brandenburg betrifft dies die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree- Neiße und die kreisfreie Stadt Cottbus. Insofern besteht nach Ansicht der Landesregierung mit Ausnahme der im Eckpunkte-Papier benannten Kraftwerksplanungen in Süddeutsch- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11915 - 5 - land mit dem Ziel der Sicherung der Netzstabilität keine Möglichkeit, Standorte außerhalb der genannten Kulisse über das Strukturstärkungsgesetz fördern zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass der Bund zur Schaffung von Rechtsklarheit den räumlichen Geltungsbereich im Gesetzestext verankern wird.