Landtag Brandenburg Drucksache 6/11921 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.08.2019 / Ausgegeben: 20.08.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4732 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11755 Entwicklung der Allgemeinen Rücklage in der Mittelfristigen Finanzplanung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Das Haushaltsjahr 2018 wurde mit einem Überschuss von 600 Mio. EUR abgeschlossen. Davon wurden 150 Mio. EUR zur Schuldentilgung verwendet und 450 Mio. EUR der Allgemeinen Rücklage zugeführt, die damit auf mehr als 2 Mrd. EUR angewachsen ist. Für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 ist eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 543 Mio. EUR (2019) und 619 Mio. EUR (2020) geplant. Für die Jahre 2021 und 2022 bestehen gemäß der Mittelfristigen Finanzplanung des Landes Deckungslücken in Höhe von 399 Mio. EUR (2021) und 290 Mio. EUR (2022). Die Zahlen der Mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigen allerdings noch nicht die prognostizierten Mindereinnahmen der aktuellen Steuerschätzung und die zusätzlichen beschlossenen langfristigen Ausgaben durch den Haushaltsbeschluss 2019/20. Frage 1: Auf welche Summe beläuft sich die aktuelle Allgemeine Rücklage? zu Frage 1: Die allgemeine Rücklage des Landes Brandenburg beläuft sich seit der mit dem Jahresabschluss 2018 verbundenen Zuführung in Höhe von rd. 450,0 Mio. € auf rd. 2.006,8 Mio. €. Ob und inwiefern für 2019 eine veranschlagte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von insgesamt 451,3 Mio. € erforderlich ist, erfolgt erst im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2019. Daher kann unterjährig für 2019 keine Aussage getroffen werden. Frage 2: Auf welchen aktualisierten Wert - unter Berücksichtigung der aktuellen Steuerschätzung und der zusätzlich durch den Haushaltsgesetzgeber im Haushaltsverfahren 2019/20 beschlossenen langfristigen Ausgaben - beläuft sich die prognostizierte Deckungslücke in der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2021 und 2022? zu Frage 2: In den Finanzplanungsjahren 2021 und 2022 weist die Mittelfristige Finanzplanung 2018-2022 Deckungslücken in Höhe von 375,2 Mio. € (2021) bzw. 270,8 Mio. € (2022) aus. Die in der Vorbemerkung des Fragestellers genannten Angaben sind die jeweiligen Summen aller in den Finanzplanungsjahren ausgebrachten GMA. Davon betreffen 2021 24,4 Mio. € GMA in den Facheinzelplänen und 375,2 Mio. € werden zur Schließung der allgemeinen Deckungslücke dargestellt. 2022 betreffen 19,9 Mio. € GMA in den Facheinzelplänen und 270,8 Mio. € die noch bestehende Deckungslücke. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11921 - 2 - Da GMA regelmäßig in den Facheinzelplänen ausgebracht und im Haushaltsvollzug erwirtschaftet werden, werden diese „Fach-GMA“ im Folgenden nicht zur allgemeinen Deckungslücke gezählt. Nach den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2019 fallen nach Abzug der Anteile für den kommunalen Finanzausgleich die im Landeshaushalt verbleibenden Einnahmen aus Steuern und bundestaatlichem Finanzausgleich um 171,9 Mio. € in 2021 und um 203,8 Mio. € geringer aus als in der bisherigen Finanzplanung 2018-2022 unterstellt. Für den nächsten aufzustellenden Haushalt wird auf das Ergebnis der kommenden Steuerschätzungen abgestellt. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten. Im parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2019/2020 wurden mehrere Beschlüsse gefasst, die sich über den Haushaltsplan 2019/2020 hinaus finanziell fortwirken. Zu den langfristig wirkenden Ausgaben gehören alle Ausgaben, die sich aufgrund von zusätzlichen Stellen oder Stellenänderungen ergeben. Im Haushaltsjahr 2020 wurden im parlamentarischen Verfahren zum Doppelhaushalt 2019/2020 dafür rd. 12,5 Mio. € zur Verfügung gestellt. Wie sich diese Ausgaben aufgrund von Tarif- und Besoldungsanpassungen sowie durch Haushaltsverhandlungen und der Fortschreibung der Personalbedarfsplanung 2024 ändern, kann derzeit nicht angegeben werden. Weiterhin gehören zu den langfristigen Folgewirkungen die Ausgaben, die durch Gesetzesänderungen und Vereinbarungen mit dem Bund finanzielle Verpflichtungen begründen. Beispielhaft zu nennen sind die Ausfinanzierung des Gute-Kita-Gesetzes von rd. 60,2 Mio. € jeweils in 2021 und 2022 oder auch der Mehrbelastungsausgleich an die Kommunen aus dem Gesetz über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, der voraussichtlich Ausgaben von mehr als 30 Mio. € jährlich für den Landeshaushalt bedeutet. Darüber hinaus werden in den Jahren 2021 und 2022 die Finanzierung von ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen u.a. bei Landesförderprogrammen ausgabewirksam. Über die konkrete Höhe wird im Zusammenhang mit dem nächsten aufzustellenden Haushalt entschieden. Frage 3: Wie entwickelt sich die Allgemeine Rücklage in den Jahren 2019 bis 2022 unter der Prämisse, dass die Deckungslücken für die Jahre 2021 und 2022 inklusive der aktualisierten Steuerschätzung und der zusätzlich beschlossenen langfristigen Ausgaben durch den Haushaltsbeschluss 2019/20 ausschließlich durch Mittel aus der Allgemeinen Rücklage finanziert und nicht durch Einsparungen oder Mehreinnahmen gegenfinanziert werden? zu Frage 3: Die Entwicklung der Höhe der allgemeinen Rücklage hängt von der Entwicklung der Haushaltswirtschaft im aktuellen sowie in den Folgejahren ab. In der Haushaltswirtschaft ergeben sich regelmäßig Abweichungen zum Haushaltsplan. Die Prognose der Haushaltswirtschaft für 2019 zum Stand 30.06.2019 liegt derzeit noch nicht vor. Nach gegenwärtigem Stand zeichnet sich ab, dass die Entnahme nicht in der veranschlagten Höhe erfolgen muss. Es ist daher damit zu rechnen, dass die tatsächliche Entwicklung besser verläuft als dargestellt. Da die Prognose derzeit noch nicht vorliegt, wird im Folgenden davon ausgegangen, dass die Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage im Jahr 2019 wie im Haushaltsplan 2019/2020 veranschlagt erfolgt. Dasselbe gilt für 2020 sowie für die Finanzplanungsjahre. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11921 - 3 - Die untenstehende Tabelle schreibt die Entwicklung der allgemeinen Rücklage unter den in der Fragestellung genannten Prämissen fort. Neben den geplanten Entnahmen für 2019 und 2020 enthält die untenstehende Tabelle die Entnahmen zur Finanzierung der Mittelfristigen Finanzplanung, Entnahmen für kommunale Kooperationen, Teilentschuldung und Kultur sowie für den Infrastrukturfonds „Zukunft Brandenburg“. Jahr Entnahme für Entnahme Bestand Jahresende Mio. € 2018 2.006,8 2019 allgemeine Entnahme 377,7 1.629,0 2019 für Infrastrukturfonds 83,9 1.545,1 2019 für kommunale Kooperationen, Teilentschuldung und Kultur 79,7 1.465,4 2020 allgemeine Entnahme 516,6 948,9 2020 für Infrastrukturfonds 29,9 919,0 2020 für kommunale Kooperationen, Teilentschuldung und Kultur 73,2 845,9 2021 Deckungslücke 2021 375,2 470,6 2021 für kommunale Kooperationen, Teilentschuldung und Kultur 68,6 402,0 2022 Deckungslücke 2022 270,8 131,2 2022 für kommunale Kooperationen, Teilentschuldung und Kultur 64,3 66,9 Das bedeutet, dass die in der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2021 und 2022 ausgewiesenen Deckungslücken über die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage geschlossen werden. Darüber wird der Haushaltsgesetzgeber entscheiden. Sofern eine Finanzierung der in Frage 2 genannten zusätzlichen Haushaltsbelastungen ebenfalls über eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage sichergestellt werden muss, reduziert sich der Bestand entsprechend.